Hallo,
gestern flattert ein Widerspruchsbescheid des ARD/ZDF Beitragsservice
in Haus. Ich hatte gegen die Erhebung der Mahngebühren von 8 Euro Widerspruch eingelegt. Nun muss ich vor dem VerwG Klage erheben.
Begründet hatte ich meinen Widerspruch mit der Tatsache, dass es mir ohne Bankkonto (ich besitze keins) es mit nicht möglich den gesetzlichen Beitrag ohne zusätzlich Kosten. Konkret fallen für die vierteljährlichen 52,50 Euro, 5 Euro Einzahlgebühren an. (Hier besteht zur Zeit die positive Meinung der Annahmepflicht aus §14 Bundesbankgesetz - Das Aktenzeichen lautet BVerwG 6 C 6.18
, Zur Zeit ist das Verfahren bis zu einer europäischen Entscheidung ausgesetzt.)
Zudem begründet mit der Tatsache, dass es mir aufgrund strittiger alter Forderungen nicht möglich die Summe aus dem Bescheid zweckgebunden zu bezahlen.
Ich hatte zwischenzeitlich über einen dritten regelmäßig den Beitrag gezahlt.
Jedoch führte das zu einem weiteren Problem. Der Beitragsservice verbuchte auch diese Zahlungen auf ältere mit der Einrede der Verjährung behaftete Forderungen von 2013-2015. Somit habe ich die Zahlungen wieder eingestellt.
Angeblich sollen mir 2015 mehrere Feststellungsbescheide innerhalb von 10 Wochen zugegangen sein. Dieses ist unglaubwürdig und ohne Zustellnachweis. Die einfache Zugangsfiktion greift hier nicht. Es handelt sich nicht um einen Einzelfall sondern um ein systemisches Zugangsproblem in einem eng begrenzten Zeitraum.
Aufgrund des Inhalts des Rundfunkstaatsvertrags ist der Beitragsservice jedoch nicht an angegebene Zahlungsgründe gebunden und kann eingehende Zahlungen nach Gutdünken zuordnen.
Ich hatte nun den Beitragsservice zum einen ein Vergleichsangebot gemacht um das ja für beide Seiten bestehende Kostenrisiko eines Prozesses zu vermeiden. Hierauf kam jedoch keine Antwort. Auch hatte ich den Beitragsservice aufgefordert mir eine zweckgebundene Zahlungsmöglichkeit zuzusichern. Hier bekam ich ebenfalls keine Antwort.
Gegen die nicht zugegangenen Bescheide von 2013-2015 kann ich jedoch keinen Widerspruch einlegen, da diese mir ja nie zugegangen sind. Erst im Wege eines Vollstreckungsversuchs könnte ich gegen diese Forderung vorgehen. Dieser findet jedoch nicht statt.
Somit ist es mit überhaupt nicht möglich meine Beiträge zu entrichten. Weder in Bar noch über das Bankkonto eines Dritten, da diese immer mit den verjährten Forderungen verrechnet werden. Zahle ich jedoch verjährte Forderungen kann ich dieses Zahlungen nicht mehr zurückverlangen.
Ich wäre also zu einer Feststellungsklage gezwungen um meine laufenden Beiträge entrichten zu können.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: wenn ich jetzt gegen den Widerspruchsbescheid bezüglich der 8 Euro Klage erhebe, möchte ich vortragen, dass ich nicht in Verzug geraten kann, da mir eine Wirksame Einrede der Verjährung nicht möglich ist und alle Zahlungen durch den Beitragsservice erst mit den verjährten Forderungen verrechnet werden. Gibt es einen Mindeststreitwert zur Klageerhebung beim VerwG ?
-- Editiert von Moderator am 12.10.2019 18:28
Widerspruchsbescheid ARD/ZDF Beitragsservice
12. Oktober 2019
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Frage vom 12. Oktober 2019 | 10:56
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 2x hilfreich)
Widerspruchsbescheid ARD/ZDF Beitragsservice
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#1
Antwort vom 12. Oktober 2019 | 12:07
Von
Status: Unbeschreiblich (29687 Beiträge, 5342x hilfreich)
Das trifft nicht zu.ZitatNun muss ich vor dem VerwG Klage erheben. :
Selbst verschuldet.ZitatSomit habe ich die Zahlungen wieder eingestellt. :
Das trifft nicht zu.ZitatIch wäre also zu einer Feststellungsklage gezwungen um meine laufenden Beiträge entrichten zu können. :
Und jetzt?
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