Wie die GEZ nun am besten anmelden?

13. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
FMHawkeye
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)
Wie die GEZ nun am besten anmelden?



Hallo Zusammen!

Über dieses Thema gibt es natürlich schon sehr viele Beiträge, jedoch habe ich nichts gefunden, was auf die angenommene Situation passen würde:
Nehmen wir an, Person A hat bis jetzt noch nie einen Rundfunkbeitrag bezahlt. Zuerst nicht, weil diese Person daheim wohnte, danach nicht, weil sich diese Person schlicht und ergreifend nicht angemeldet hatte. Die beitragsfreie Zeit nach Auszug aus dem Elternhaus dauert mittlerweile schon mehrere Jahre an.
Nun gibt es ja (seit 2013 glaube ich) den hübschen Beitragsservice, in dessen Club nun automatisch jede Wohneinheit zwangsweise eingewiesen wird. Die dementsprechenden Daten werden ja nun auch mit dem Einwohnermeldeamt abgeglichen.
Ende September diesen Jahres hat Person A nun erstmalig seit dem neuen "Beitragsservice" eine Aufforderung erhalten sich anzumelden oder anzugeben, ob bereits eine Mitgliedsnummer existiert.
Diese existiert natürlich nicht. Um keine weiteren Schwierigkeiten zu bekommen würde sich die Person nun eben zwangsläufig im Club anmelden.
Die Frage ist nun wie: Einfach auf den Brief nicht reagieren und auf die "Zwangsanmeldung" warten, oder selber aktiv anmelden? Wenn besser aktiv angemeldet werden sollte, kann als Einzugsdatum beispielsweise der Sept. 2014 angegeben werden, obwohl die Person schon viel länger hier wohnt? Wird das vom Club nochmals überprüft? Stichwort Nachzahlung?! Oder ist es besser auf die Zwangsanmeldung zu warten?

Vielen Dank!


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Zahlen müssen Sie sowieso - da können Sie auch gleich reagieren. Und irgendwelche Tricks bezüglich des Einzugsdatum würde ich lassen - um den kompletten Beitrag seit 01/13 werden Sie nicht herumkommen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn besser aktiv angemeldet werden sollte, kann als Einzugsdatum beispielsweise der Sept. 2014 angegeben werden, obwohl die Person schon viel länger hier wohnt? <hr size=1 noshade>

Klar, angeben kann man alles, Papier ist geduldig ...


Das Problem:
Die entsprechenden Daten werden ja mit dem Einwohnermeldeamt abgeglichen, also nicht nur die Adressdaten.
Es wird also auffallen.

Und Bußgelder werden neuerdings auch schon verhängt.



Also besser eherlich bleiben, das kommt hier billiger.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
FMHawkeye
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)

Dann muss ich der Realität wohl ins Auge blicken...

Aber rein informativ:
Woher weiß die GEZ wer in einem M;ehrfamilienhaus in welcher Wohnung wohnt?
Person A hat im selben Haus noch eine Eigentumswohnung. Diese ist vermietet... Was wäre nun wenn man diesen Mieter als Beitragszahler angeben würde (sofern er damit einverstanden wäre)?
Mich würde wirklich nur interessieren wie sowas abgeglichen wird... sprich wieviele Wohnungen gibt es dort, wieviele Leute sind gemeldet, wer wohnt mit wem in einer Wohnung etc.
Kommt der Beitragsservice an all diese doch recht detaillierten Daten? Die hat doch noch nichtmal das Einwohnermeldeamt?

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kommt der Beitragsservice an all diese doch recht detaillierten Daten? <hr size=1 noshade>

Zum einen von dem Vermieter/Eigentümer.
Zum anderen sind die vielen "Altlasten" (Außendienstmitarbeiter) ja auch noch zu beschäftigen, also setzt man sie zur Vor-Ort-Recherche ein.



quote:<hr size=1 noshade>Die hat doch noch nichtmal das Einwohnermeldeamt? <hr size=1 noshade>

Da wäre ich mir nicht so sicher, den manchmal geben Mieter auch die Etage an in der sie wohnen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
FMHawkeye
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 9x hilfreich)

Also ich habe nie etwas angegeben... zudem kommt, dass wir "hausintern" auch schon umgezogen sind...
Mich würde wirklich interessieren wie solche Infos erhoben werden.... Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen und... sagen wir mal... 25 gemeldeten Personen, wobei nur 2 Stk. als Ehepaar zu identifizieren sind... Wie findet man nun heraus wer wo wohnt und somit beitragspflichtig ist? Recherche vor Ort OK... solange alle jeden Namen aufs Klingelschildchen geschrieben haben...

Noch schlimmer: Wie läuft das in einer Großstadt... PLattenbau oder ähnliches.... 100 Wohnungen und 300 gemeldete Personen...? Sollte doch eigentlich eine Lücke sein oder?

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>solange alle jeden Namen aufs Klingelschildchen geschrieben haben <hr size=1 noshade>

Nicht nur das, die gehen ins Haus und konrtrollieren die Namen an den Wohnungstüren.



quote:<hr size=1 noshade>Noch schlimmer: Wie läuft das in einer Großstadt... PLattenbau oder ähnliches.... 100 Wohnungen und 300 gemeldete Personen...? <hr size=1 noshade>

Dauert halt länger das alles abzulaufen.


Aber natürlich ist das Verfahren nicht fehlerfrei. Es reduziert nur.



Wenn man da nicht weiterkommt, dann bekommt Vermieter/Eigentümer Post und muss Meldung machen.



Das dauert zwar, aber sie arbeiten sich durch.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Simon8015
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

bin neu im Forum, da ich ein komisches Gefühl habe.

Und zwar geht es bei mir um folgendes:

Ich bin am04.03.2014 von "daheim" ausgezogen. Meine "neue" Wohnung ist im selben Mehrfamilienhaus, daher war auch keine Ummeldung erfordelich und habe deshalb vermutlich nichts von der GEZ gehört.

was soll ich nun tun ??
kann ich sagen, dass ich erst seit jetz hier Wohne oder muss ich wenn dann alles rückwirkend bezahlen?

Ich hoffe es kann mir jemand helfen.

Gruß

Benny

5x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>habe deshalb vermutlich nichts von der GEZ gehört. <hr size=1 noshade>

Nö, das liegt eher daran das es die GEZ seit dem 31.12.2014 nicht mehr gibt.
Aber der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" als Nachfolgeorganisation wird irgendwann Briefe schicken ...



Man hat 3 Möglichkeiten:
A) warten auf Zwangsanmeldung und eventuelles Bußgeld
B) rückwirkend anmelden
C) zum 01.03 anmelden und hoffen das die nicht prüfen





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Marie25123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

Auch wenn das Thema hier ein bisschen älter ist, würde ich gerne fragen ob es neuerste Erkenntnisse dazu gibt.
Bin auch bereits seit längerer Zeit von daheim im selben Familienhaus umgezogen und habe nichts von "ARD ZDF" wg. Gebühren erhalten.
Wie kann ich mich jetzt anmelden? Kann ich melden, dass ich erst vor kurzem umgezogen bin? Wird genau nachgeprüft? Muss ich evt. Strafe zahlen?

Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann. Hab jetzt ehrlich ein bisschen Angst, und weiss nicht was ich machen soll. Danke

Marie

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat:
Wie kann ich mich jetzt anmelden?

https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/anmelden/index_ger.html



Zitat:
Kann ich melden, dass ich erst vor kurzem umgezogen bin?

Ja



Zitat:
Wird genau nachgeprüft?

Das hängt vom jeweiligen Sachbearbeiter ab



Zitat:
Muss ich evt. Strafe zahlen?

Unter Umständen, wenn die herausfinden das man schon länger beitragspflichtig ist als angegeben.
Dann gibt es auf jeden Fall Nachzahlungen und eventuell ein Bußgeld




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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