Wohnung oder nicht...

26. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)
Wohnung oder nicht...

Hallo Leute,

ich wohne nicht in Deutschland, betreibe aber ein paar Gewerebetriebe. Da das nette deutsche Finanzamt aber eine zustellfähige Adresse in D verlangt habe ich in meinem Haus einen Wohnsitz angemeldet. Da Wohne ich aber nicht sondern da hängt nur der Briefkasten. Bisher haben mich die Herren und Damen der LandesRundfunkmedienanstalt noch nicht angeschrieben. Meine Frage ist ob ich Beitragspflichtig bin? Da ich keine Wohnung unterhalte denke ich nicht. Ist das richtig so?

Mfg

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von recki):
habe ich in meinem Haus einen Wohnsitz angemeldet. Da Wohne ich aber nicht

Das wäre dann ein Meldevergehen und kann recht teuer werden.



Zitat (von recki):
Da ich keine Wohnung unterhalte denke ich nicht

Korrekt. Nur wäre man dafür beweispflichtig, da es ja laut den offiziellen Dokumenten eben ganz anders ist. Könnte also auch problematisch und teuer werden.


Deshalb würde ich das schnellstens bereinigen, mich dort abmelden und eine der vorhandenen Alternativen nutzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

welche Alternative habe ich da mit einer gerichtsfesten Adresse ohne Wohnung?

Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von recki):
welche Alternative habe ich da

Zitat (von recki):
betreibe aber ein paar Gewerebetriebe

Ich gehe mal davon aus das die ordnungsgemäß gemeldet sind und somit über eine ladungsfähige Anschrift verfügen.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

die Betriebe natürlich, aber ich brauche auch eine Ladungsfähige Anschrift sonst kann ich u.a. kein Gewerbe anmelden. Aber da ich nicht hier wohne ist das sehr schwierig. Ich könnte mich ohne festen Wohnsitz anmelden, aber dann kann ich keinen Gewerbebetrieb führen.

Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Ein Briefkasten ist keine Wohnung. Mit den derzeitigen Konstrukt führt man die Gewerbe bereits illegal ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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