Hallo Leute,
ich wohne nicht in Deutschland, betreibe aber ein paar Gewerebetriebe. Da das nette deutsche Finanzamt aber eine zustellfähige Adresse in D verlangt habe ich in meinem Haus einen Wohnsitz angemeldet. Da Wohne ich aber nicht sondern da hängt nur der Briefkasten. Bisher haben mich die Herren und Damen der LandesRundfunkmedienanstalt noch nicht angeschrieben. Meine Frage ist ob ich Beitragspflichtig bin? Da ich keine Wohnung unterhalte denke ich nicht. Ist das richtig so?
Mfg
Wohnung oder nicht...
26. März 2019
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Frage vom 26. März 2019 | 18:02
Von
Status: Schüler (212 Beiträge, 156x hilfreich)
Wohnung oder nicht...
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#1
Antwort vom 26. März 2019 | 18:33
Von
Status: Unbeschreiblich (119619 Beiträge, 39755x hilfreich)
Zitathabe ich in meinem Haus einen Wohnsitz angemeldet. Da Wohne ich aber nicht :
Das wäre dann ein Meldevergehen und kann recht teuer werden.
ZitatDa ich keine Wohnung unterhalte denke ich nicht :
Korrekt. Nur wäre man dafür beweispflichtig, da es ja laut den offiziellen Dokumenten eben ganz anders ist. Könnte also auch problematisch und teuer werden.
Deshalb würde ich das schnellstens bereinigen, mich dort abmelden und eine der vorhandenen Alternativen nutzen.
#2
Antwort vom 26. März 2019 | 19:36
Von
Status: Schüler (212 Beiträge, 156x hilfreich)
Hallo,
welche Alternative habe ich da mit einer gerichtsfesten Adresse ohne Wohnung?
Mfg
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#3
Antwort vom 26. März 2019 | 21:13
Von
Status: Unbeschreiblich (119619 Beiträge, 39755x hilfreich)
Zitatwelche Alternative habe ich da :
Zitatbetreibe aber ein paar Gewerebetriebe :
Ich gehe mal davon aus das die ordnungsgemäß gemeldet sind und somit über eine ladungsfähige Anschrift verfügen.
#4
Antwort vom 27. März 2019 | 19:00
Von
Status: Schüler (212 Beiträge, 156x hilfreich)
Hallo,
die Betriebe natürlich, aber ich brauche auch eine Ladungsfähige Anschrift sonst kann ich u.a. kein Gewerbe anmelden. Aber da ich nicht hier wohne ist das sehr schwierig. Ich könnte mich ohne festen Wohnsitz anmelden, aber dann kann ich keinen Gewerbebetrieb führen.
Mfg
#5
Antwort vom 27. März 2019 | 19:22
Von
Status: Unbeschreiblich (119619 Beiträge, 39755x hilfreich)
Ein Briefkasten ist keine Wohnung. Mit den derzeitigen Konstrukt führt man die Gewerbe bereits illegal ...
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