Zahlungsaufforderung trotz Befreiung

18. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Nayeli87
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Zahlungsaufforderung trotz Befreiung

Hallo,

ich mache momentan mein Abi nach und bin daher von den GEZ-Gebühren befreit (seit 2008). Bisher gab es auch noch nie Probleme - bis jetzt.

Im Juni hab ich wieder ein Schreiben von der GEZ bekommen, dass sie, wenn ich weiterhin die Schule besuche, einen aktuellen Bescheid bräuchten. Also habe ich eine Kopie des Bafög-Bescheids gemacht und den zusammen mit einer Schulbescheinigung zur GEZ geschickt. So habe ich es im letzten Jahr auch gemacht und es war alles okay.
Nun habe ich vor etwa 3 Wochen aber ein Schreiben mit Zahlungsaufforderung bekommen. Ich hab also wieder ein Schreiben fertig gemacht, darauf hingewiesen, dass ich bereits im Juni die Verlängerung beantragt habe und auch meinen Bafög-Bescheid hin geschickt habe und somit von den Gebühren befreit bin. Zur Sicherheit habe ich noch eine Kopie des Bafög-Bescheides gemacht und die zusammen mit den Brief wieder an die GEZ geschickt.

Heute war wieder ein Brief von der GEZ im Briefkasten:

"Ihren Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht lehnen wir ab.

Gründe:

Sie haben die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nach § 6 Abs. 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag beantragt.

Die Prüfung hat ergeben, dass der von Ihnen vorgelegte Bewilligungsbescheid einen abgelaufenen Zeitraum aufweist.

Die Befreiung beginnt mit dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und bei der GEZ eingegangen ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvorraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben.

Rechtsgrundlage für diese Entscheidung ist Art. 4 Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland (Rundfunkgebührenstaatsvertrag) vom 31.08.1991 (GVB1. 1991, S.311) - zuletzt geändert durch den Zwölften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 18.12.2008 gültig ab 01.06.2009 (GVB1. 2009, S.178). "


So, nun meine Frage: Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Ich bin seit 2008 befreit, habe damals einen Befreiungsantrag gestellt und musste seitdem immer nur Bafög-Bescheide hinschicken, um die Befreiung zu verlängern. Nur diesmal ist wohl irgendwas schief gegangen. Ich sehe nicht ein, GEZ-Gebühren zu zahlen, obwohl ich befreit bin und die Befreiung auch verlängert habe.
Am Einfachsten wäre es, dort anzurufen, und das zu klären. Aber was, wenn die sich querstellen? Gibt es irgendwelche Beratungsstellen, die ich deswegen aufsuchen kann und wo ich Hilfe bekomme? Oder muss ich mich dann gleich an einen Anwalt wenden?

Vielen Dank schonmal!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kalki
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 149x hilfreich)

@TE,
langer Rede kurzer Sinn:
die GEZ wird sich auf nix einlassen,da kannst du schreiben und telefonieren so viel du willst.

Du kannst denen Kopien von all deinen Bescheiden schicken(sollten ja lückenlos vorliegen),obs was bringt?Wäre abzuwarten,vorsorglich würde ich dem Verein die Abmeldung,natürlich per Einschreiben mit Rückschein schicken mit dem Hinweis,dass die Abmeldung zu dem Monat gilt,an dem sie eingegangen ist und nicht ab dem Monat,ab dem die GEZ die Post liest.
zahle den einen Monat als LEhrgeld und hoffe,nie wieder was von denen zu hören.
Mache niemandem den du nicht kennst,die Tür auf und unterhalte dich nicht mit Personen die du nicht kennst über Dinge,die TV und Co betreffen.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
es sieht so aus, als wäre der letzte Befreiungsantrag nicht bei der GEZ eingegangen. Kannst du den Zugang durch Einschreiben mit Rückschein nachweisen? Die Post ist Bocklemünd ist enorm schlampig - es kommen wohl nicht alle Briefe dort an...
Kannst du den Zugang deines Antrages nicht nachweisen, ist die Gebührenforderung der GEZ korrekt! Wie sie dir bereits mitgeteilt hat, ist eine rückwirkende Befreiung nicht möglich!!!
Ergo: Ist dein Antrag nicht korrekt eingegangen bist du Gebührenpflichtig. Eine weitere Befreiung für die Zukunft musst du beantragen, eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich - du musst zahlen!
Künftig alle Schreiben an die GEZ mit Einschreiben/Rückschein und Zeugen! Denn - wie gesagt - die Post in Bocklemünd ist nicht zuverlässig!!!

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nayeli87
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten.
Also werde ich wohl einen neuen Befreiungsantrag stellen müssen und solange die Gebühren zahlen, bis der genehmigt wird.

Eine Sache habe ich daraus gelernt: Briefe an die GEZ werden nur noch per Einschreiben mit Rückschein verschickt.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kalki
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 149x hilfreich)

'Wieso fügst du nicht gleich deinem nächsten Einschreiben eine förmliche Abmeldung deiner Geräte bei?
Die Gelgenheit wäre ja da und nutzbar.
und in einem Atemzug die GEZ gleich drauf hinweisen,dass die Gebührenpflicht mit dem Tag des Abmeldens beendet ist,und nicht erst mit dem Tag ,an dem die GEZ meint.
Spart dir in Zukunft Gebühren ein und weiteren Ärger mit dem Verein,denn du brauchst keine Verlängerungsanträge mehr stellen.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Wickie1
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 86x hilfreich)

Naja, wenn sie Geräte zum Empfang bereit hält, ist sie auch offiziell dazu verpflichtet, die Befreiung zu beantragen. Allerdings ist die Abmeldung wesentlich bequemer und soll wohl bei Studenten auch eher die gängige Praxis widerspiegeln.

Bei Deinem konkreten Problem gibt's noch eine weitere Möglichkeit. Hat so ähnlich bei meinem Vater funktioniert:
Schick einen Widerspruch inklusive der Unterlagen von damals und dem Rückschein (Einschreiben) Deines Befreiungsantrags - natürlich alles als Kopie, falls auf dem Weg zu GEZ was verloren gehen sollte. Den Widerspruch machst du per Einschreiben mit Rückschein.

Anschließend wird Dir die GEZ zurückschreiben, dass eine rückwirkende Befreiung nicht möglich ist. D.h. gleichen Text wie oben. Dein Widerspruch wird abgelehnt. Dann geht das richtige Spiel los:

Du schreibst wieder einen Widerspruch, Qualität egal, Nachweise keine. Auf den Brief schreibst du oben auch nur in die Ecke "Das Porto zahlen wir für Sie". Briefmarke sparst du Dir. Briefe ohne Briefmarke kommen nämlich bei der GEZ an. Den schickst du so ab. Das Widerspruch-auf-Widerspruch-Spiel musst du dann 4 Jahre lang mitmachen, um den Bescheid nie endgültig anzuerkennen. Anschließend kannst du denen schreiben, dass die Forderung verjährt ist.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

quote:
Am Einfachsten wäre es, dort anzurufen, und das zu klären. Aber was, wenn die sich querstellen?

Ja das stimmt! Um es herauszufinden solltest du einfach anrufen.
Kleiner Tip: Warte nicht bis die GEZ dir ein "Erinnerungsschreiben" zu schickt,
das brauch sie nähmlich gar nicht tun. Sondern stelle jedesmal rechtzeitig vor Ablauf einer Befreiung einen neuen Antrag auf Befreieung von Rundfunkgebühren.
Denke daran, dass die immer erst ab den Folgemonat befreien werden.
Wenn also der Juni ( letzter Monat)noch befreit ist, dann ist es eigentlich zu spät ihn im Monat Juni los zu schicken. Ergo... der Juli muß bezahlt werden, ab August wieder befreit, usw...
Ein Anwalt verlangt natürlich auch einige Euros.



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-- Editiert am 23.09.2010 10:41

2x Hilfreiche Antwort

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