Zahlungserinnerung trotz Freistellung ?

19. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
flotz
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 14x hilfreich)
Zahlungserinnerung trotz Freistellung ?

Seit dem 01.01.2010 beziehe ich Hartz4. Ich wohne seit diesem Tag auch alleine. Ich habe mich ganz normal bei der GEZ angemeldet und meine Geräte angeben. Ich habe den Freistellungsantrag dann der GEZ zugeschickt. Die Bestätigung kam ein wenig später. Alles okay.. soweit.
Im Juni musste mein Hartz4 Antrag verlängert werden. Die GEZ meldete sich ich bekam wieder die Genehmigung vom Amt für die sozialen Leistunge sowie den Freistellungsbescheid. Ich habe wieder meinen Antrag eingereicht. Auch diesmal habe die Bestätigung erhalten. Nun bekomme ich heute den 19.11.2010 ein Zahlungserinnerung für die Rundfunkgebühren vom 07.2010-08.2010. Ich rief bei der GEZ an. Die Dame meinte etwas herablassend ich hätte alles zu spät eingereicht und ich wäre gesetzlich Verpflichtet den offenen Betrag zu bezahlen!

Ich wäre für die Hilfe wirklich dankbar!

Gruß

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Vieleicht hat die "unhöfliche" Dame gar nicht unrecht!
denn:

quote:
Vorsorgliche Antragstellung
Einen vorsorglichen Antrag sollten Sie stellen, wenn Sie die Sozialleistung oder die Zuerkennung des RF-Merkzeichens schon bei der zuständigen Behörde beantragt, aber den Bescheid noch nicht erhalten haben. Beachten Sie bitte, dass eine rückwirkende Befreiung nicht möglich ist, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen schon früher vorgelegen haben. Nur bei einer vorsorglichen Antragstellung kann eine eventuelle Befreiung zum Folgemonat der vorsorglichen Antragstellung ausgesprochen werden.

Falls Sie einen vorsorglichen Antrag stellen möchten, kreuzen Sie bitte auf dem Antragsformular „vorsorglicher Antrag" an und nennen Sie die Nummer des zutreffenden Befreiungsgrundes.

Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und bei der GEZ eingegangen ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben.

Wird der Antrag vor Ablauf eines gültigen Befreiungsbescheides gestellt, wird der Beginn der neuen Befreiung auf den Ersten des Monats festgesetzt, der nach dem Ablaufmonat des gültigen Befreiungsbescheides folgt.


steht alles bei http://www.gez.de

Haben sie einen Vorsorglichen Antrag auf Befreiung gestellt?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Ich habe wieder meinen Antrag eingereicht.

WANN?
Datum des absendens, Datum des Eingangs bei der GEZ?



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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#3
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
wie bereits die Vorredner ausführen, kommt es auf das Datum des Eingangs bei der GEZ an!
Ist dein Antrag erst im August bei der GEZ eingegangen, gilt die Befreiung erst ab September! Die Berechnung der GEZ-Gebühren für Juli und August wären dann rechtens!
Eine Rückwirkende Befreiung ist nicht möglich, und gilt erst im Folgemonat des Antrages!

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#4
 Von 
yogi613
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

ich hatte auch ein problem mit dem verein und hab dann das wort anwalt mit einfließen lassen.
auf einmal lief alles wunderbar.

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