Zwanksvollstreckung

21. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
josi23289
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwanksvollstreckung

Hi, ich habe heute Post Landkreis Oder-Spree bekommen. Dienststelle: Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde, Vollstreckungsinnendienst.
Darin steht das die verpflichtet sind die Zwanksvollstreckung einzuleiten. Sollte ich innerhalb einer Woche nicht die 197,60€ bezahlen wird ein Kontoabrufverfahren durchgeführt.
Ist das alles so rechtens? Und kann ich dagegen was tun?
Es ist keine Unterschrift und kein Stempel drauf.
"Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist daher ohne Unterschrift gültig"
Hauptforderung 166,60€
Nebenforderung 31€
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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von josi23289):
Ist das alles so rechtens?

Woher sollen wir das wissen?



Zitat (von josi23289):
Und kann ich dagegen was tun?

A) prüfen lassen ob das so korrekt ist
B) selbst prüfen ob das so korrekt ist
C) zahlen und Ruhe haben



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von josi23289):
Ist das alles so rechtens? Und kann ich dagegen was tun?


Kann hier doch keiner beurteilen, weil nicht geschrieben wurde, weshalb / ob die Schuld besteht.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

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