Hi, ich habe heute Post Landkreis Oder-Spree bekommen. Dienststelle: Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde, Vollstreckungsinnendienst.
Darin steht das die verpflichtet sind die Zwanksvollstreckung einzuleiten. Sollte ich innerhalb einer Woche nicht die 197,60€ bezahlen wird ein Kontoabrufverfahren durchgeführt.
Ist das alles so rechtens? Und kann ich dagegen was tun?
Es ist keine Unterschrift und kein Stempel drauf.
"Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist daher ohne Unterschrift gültig"
Hauptforderung 166,60€
Nebenforderung 31€
Freue mich über schnelle hilfreiche antworten!
Zwanksvollstreckung
21. Oktober 2016
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Frage vom 21. Oktober 2016 | 16:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwanksvollstreckung
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#1
Antwort vom 21. Oktober 2016 | 16:38
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatIst das alles so rechtens? :
Woher sollen wir das wissen?
ZitatUnd kann ich dagegen was tun? :
A) prüfen lassen ob das so korrekt ist
B) selbst prüfen ob das so korrekt ist
C) zahlen und Ruhe haben
#2
Antwort vom 21. Oktober 2016 | 17:15
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatIst das alles so rechtens? Und kann ich dagegen was tun? :
Kann hier doch keiner beurteilen, weil nicht geschrieben wurde, weshalb / ob die Schuld besteht.
Berry
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