Hallo zusammen!
Ich werde seit einem Jahr mit Zahlungsaufforderungen der GEZ wegen einer Nebenwohnung bedrängt, die jedoch nie existierte. Die GEZ fordert für die Jahre 2020-2023 knapp 900 EUR. Auf meine schriftl. Einlassungen wird nicht reagiert.
Ich bin vor 50 Jahren aus dem Elternhaus ausgezogen und zum Studium nach Westberlin. Erstwohnsitz seitdem entspr. in Westberlin, Zweitwohnsitz blieb unter der elterl. Adresse bestehen.
Ich hatte nie eine Wohnung im Elternhaus.
Das Elternhaus wurde 2015 verkauft. GEZ-Forderung, wie gesagt, ab 2020 für 4 Jahre.
Nach Erhalt der GEZ-Forderungen meldete ich in 2023 meinen Zweitwohnsitz ab.
Sowohl meine Eltern als auch ich haben selbstverständlich immer die GEZ-Gebühren für den jeweiligen Hauptwohnsitz gezahlt.
Ich entnehme §2 Abs. 2 RBStV, dass:
"Als Inhaber (einer Wohnung) wird jede Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder ..."
Wie kann ich die GEZ überzeugen, dass ihre Vermutung unzutreffend ist?
Liege ich mit meiner Auffassung, dass hier selbstverständlich keine Gebührenpflicht besteht, falsch?
Dank sehr für Antwort!
Ich habe wirklich Sorge, dass die GEZ, wie bereits angekündigt, Inkasso durchführen lässt.
Zion
-- Editiert von User am 30. Juni 2024 19:48
-- Editiert von User am 30. Juni 2024 20:00
vermutete Nebenwohnung - Gebührennachforderung
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Es gibt einen angemeldeten Zweitwohnsitz und dazu eine Meldeadresse. Damit erklärt sich die Forderung.ZitatZweitwohnsitz blieb unter der elterl. Adresse bestehen. Ich hatte nie eine Wohnung im Elternhaus. :
Das war nun wirklich etwas mehr als sehr/zu spät.ZitatNach Erhalt der GEZ-Forderungen meldete ich in 2023 meinen Zweitwohnsitz ab. :
ZitatIch werde seit einem Jahr mit Zahlungsaufforderungen der GEZ wegen einer Nebenwohnung bedrängt, die jedoch nie existierte. Die GEZ fordert für die Jahre 2020-2023 knapp 900 EUR. Auf meine schriftl. Einlassungen wird nicht reagiert. :
Keine Sorge, da muss man nichts machen, denn die GEZ gibt es schon lange nicht mehr –
seit dem 31.12.2012 um genau zu sein. Das werden also Betrüger sein.
Allerdings sollte man sich mal mit dem „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" (BS) beschäftigen. Wenn der mal schreibt, sollte man sich damit durchaus auseinandersetzen.
ZitatIch hatte nie eine Wohnung im Elternhaus. :
Irrelevant.
Es wäre im Fall des Falles völlig ausreichend, das man Inhaber einer Wohnung ist.
ZitatSowohl meine Eltern als auch ich haben selbstverständlich immer die GEZ-Gebühren für den jeweiligen Hauptwohnsitz gezahlt. :
Dann könnte das
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_nebenwohnung/index_ger.html
die Lösung sein.
Eine rückwirkende Befreiung ist zwar nicht vorgesehen, aber hin und wieder kommt es vor, das man kulant ist.
ZitatWie kann ich die GEZ überzeugen, dass ihre Vermutung unzutreffend ist? :
Da niemand hier weis, was man an Beweismitteln zur Verfügung hat, ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
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ZitatLiege ich mit meiner Auffassung, dass hier selbstverständlich keine Gebührenpflicht besteht, falsch? :
Völlig falsch, wenn man mal rein die Datenlage betrachtet.
ZitatIch bin vor 50 Jahren aus dem Elternhaus ausgezogen und zum Studium nach Westberlin. Erstwohnsitz seitdem entspr. in Westberlin, Zweitwohnsitz blieb unter der elterl. Adresse bestehen. :
Ich hatte nie eine Wohnung im Elternhaus.
Dürfte ja dann ein astreiner Verstoß gegen das Meldegesetz sein, oder?
...nicht unbedingt die beste Begründung für einen seriös klingenden Einwand. Wobei es nicht darauf ankommt, wie er klingt.
Gibt zwei Möglichkeiten:
1. Wohnsitz rückwirkend abmelden, sofern das EMA das mitmacht. Kann klappen, muss aber nicht.
2. Beitragsnummer eines anderen Beitragszahlers übermitteln.
Sonst sieht es sehr düster aus.
ZitatAuf meine schriftl. Einlassungen wird nicht reagiert. :
Die haben aktuell den Meldedatenabgleich am Hals. Wenn nach 2-3 Monate noch keine Antwort kommt würde ich mal nachfragen. Solange ist es noch nicht her als Sie dorthin geschrieben haben, oder?
-- Editiert von User am 1. Juli 2024 06:53
ZitatDürfte ja dann ein astreiner Verstoß gegen das Meldegesetz sein, oder? :
Ja, und angesichts der Bußgelder könnte es billiger sein, den BS zu zahlen.
Warum das? Umzüge innerhalb Deutschlands bedürfen doch keiner Abmeldung, oder?ZitatDürfte ja dann ein astreiner Verstoß gegen das Meldegesetz sein, oder? :
zu 1: hab ich ja in 09.2023 mit Jahr 1974 als Auszug versucht, das EMA wollte es leider nicht akzeptieren.ZitatGibt zwei Möglichkeiten: :
1. Wohnsitz rückwirkend abmelden, sofern das EMA das mitmacht. Kann klappen, muss aber nicht.
2. Beitragsnummer eines anderen Beitragszahlers übermitteln.
zu 2: gute Idee, danke, Dezent.
Ich erhielt in 09.23 das 1. GEZ-Schreiben, dem ein Schreiben von 05.23 beilag, das als "nicht zustellbar" (kein Wunder) zurückging. Ich habe dann unter hohem Zeitdruck die Sachlage schriftl. geschildert und parallel beim EMA die Löschung des 2. Wohnsitzes beantragt. Anschliessend konnte ich mich wegen einer langen Reise nicht mehr um die Sache kümmern.
Jetzt nach Rückkehr recherchiere ich im Web und muss feststellen, dass die Sache alles andere als trivial ist. Ich werde der GEZ noch einmal ausführlich die Sachlage beschreiben, eine Kopie des notariellen Kaufvertrages des Elternhauses aus 2015 beifügen und darauf hinweisen, dass ich schon deshalb im fragl. Zeitraum der Gebührennachforderungen 2020-23 nicht als Schuldner in Frage komme.
Würdet ihr parallel einen Antrag auf rückwirkende Befreiung gemäss § 4 RBStV stellen? Ich zögere, weil ich ja damit indirekt anerkenne, winw Nebenwohnung unterhalten zu haben.
Danke für´s Lesen und vllt. noch sachl. Hinweise?
Umzüge innerhalb Deutschlands bedürfen doch keiner Abmeldung, oder? Das nicht (wobei das vor 50 Jahren noch nicht so war), aber das Aufgeben eines Zweitwohnsitzes bedarf schon einer Abmeldung. Falls die Gemeinde eine Zweitwohnsitzsteuer eingeführt hat, kann aus der Ecke auch noch was kommen...
ZitatWarum das? Umzüge innerhalb Deutschlands bedürfen doch keiner Abmeldung, oder? :
Richtig.
Aber wir reden von der Aufgabe eines Zweitwohnsitzes. Das ist was anderes als ein Umzug mit der "einzigen Wohnung".
ZitatWürdet ihr parallel einen Antrag auf rückwirkende Befreiung gemäss § 4 RBStV stellen? :
Nein. Warum sollte man?
§ 4 RBStV regelt die Befreiung aus sozialen Gründen. Bürgergeld, BAföG, Grundsicherung und der Gleichen spielen doch überhaupt keine Rolle in der Thematik.
Wenn Befreiung, dann nach § 4a RBStV.
Diese Befreiung greift aber grundsätzlich nur ab Monat das Antragseinganges. Eine rückwirkende Befreiung zum Einzugsdatum ist lediglich möglich, wenn diese binnen drei Monaten nach Eintritt der Voraussetzungen (Wohnungsbezug) erfolgt.
Ein solcher Antrag auf Befreiung kann zwar gestellt werden. Besonders zweckdienlich ist er aber nicht. Auch wenn dieser nicht "gegen einen verwendet" wird, da der Kontext ja schon erklärt wurde.
Er greift einfach ins leere. Ok, vielleicht (je nach Eingangsdatum) kann man einen Monat befreit werden, bis die Abmeldung greift.
Zitatetzt nach Rückkehr recherchiere ich im Web und muss feststellen, dass die Sache alles andere als trivial ist. Ich werde der GEZ noch einmal ausführlich die Sachlage beschreiben, eine Kopie des notariellen Kaufvertrages des Elternhauses aus 2015 beifügen und darauf hinweisen, dass ich schon deshalb im fragl. Zeitraum der Gebührennachforderungen 2020-23 nicht als Schuldner in Frage komme. :
Das ist letzlich die Konsequenz wenn man solche Sachen wie eine melderechtliche Abmeldung vergisst oder (in jungen Jahren) als unwichtig abtut. Man hat an anderer Stelle später unnötig Stress. Ist kein erhobener Zeigefinger, nur das Aussprechen von Tatsachen.
Die Sache ist die:
Auch nach Verkauf der Immobilie können Sie ja als Mieter Inhaber der Immobilie bleiben. Zumindest lässt dies Ihre melderechtliche Anmeldung vermuten.
Klar: Man kann versuchen, die Abmeldung beim Beitragsservice so zu begründen. Ob das funktioniert wird sich zeigen.
Naja, unwichtig war die damals nicht, im Gegenteil: nur mit westdeutschem Zweitwohnungssitz hatte man die Möglichkeit einen westdeutschen Reisepass zu erhalten; nur mit dem wiederum konnte man als Westberliner spontan rüber in die DDR.ZitatDas ist letzlich die Konsequenz wenn man solche Sachen wie eine melderechtliche Abmeldung vergisst oder (in jungen Jahren) als unwichtig abtut. :
Na gut, ich mach mich dann mal an´s Werk - werde hier berichten, ob meine Einlassungen erfolgreich waren.
-- Editiert von User am 2. Juli 2024 11:10
Schon was passiert?
Es gilt seit 2013: Pro Wohnung ein Beitrag. Ist die Wohnung/Haus verkauft, steht sicherlich der neue Inhaber oder ein neuer Mieter bei der GEZ (@all: ja, denn jeder weiß, was gemeint ist) in der Pflicht.
Einfach den "Kontoauszug/Übersicht" für die bebeitragte Wohnung anfordern. Wird von jemand anderem bezahlt, musst Du nicht bezahlen, egal wie lange das zurückliegt. Doppelt ist nicht, auch nicht für die GEZ.
ZitatEs gilt seit 2013: Pro Wohnung ein Beitrag. :
Das ist schlicht falsch.
ZitatIst die Wohnung/Haus verkauft, steht sicherlich der neue Inhaber oder ein neuer Mieter bei der GEZ (@all: ja, denn jeder weiß, was gemeint ist) in der Pflicht. :
Völliger Unfug.
ZitatEinfach den "Kontoauszug/Übersicht" für die bebeitragte Wohnung anfordern. Wird von jemand anderem bezahlt, musst Du nicht bezahlen, egal wie lange das zurückliegt. :
Noch mehr Unfug ...
Wenn man so gar keine Ahnung von einer Sache hat, sollte man sich vor dem posten doch erst mal mal mit den Rechtsgrundlagen beschäftigen?
ZitatSchon was passiert? :
Nein. Ich hab allerdings in meiner umfangreichen, detaillierten Antwort leider vergessen, die GEZ um Abschlussnachricht zu bitten. Werd ich jetzt mal nachholen.
@Harry: du kommst erneut enorm ruppig und unfreundlich herüber. Alles okay bei dir?
Gruss,
Zion
-- Editiert von User am 14. August 2024 12:22
ZitatDas ist schlicht falsch. :
Ist es nicht: https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e224/Faktenblatt_zum_neuen_Rundfunkbeitrag.pdf
Zitat. : "Pro Wohnung muss nur ein Beitragszahler angemeldet sein und den Rund-
funkbeitrag bezahlen. Der Beitrag gilt dann für alle Personen, die in dieser
Wohnung leben."
Und die Übersicht zur bebeitragten Wohnung ist kostenlos. Wenn jemand anderes da drin steht, bist Du raus aus der Nummer. 2x zahlen für eine Wohnung ist nicht.
Nicht beirren lassen.
-- Editiert von User am 14. August 2024 12:46
Es geht um 2 Wohnungen... wovon eine 1 Nebenwohnung ist/war.Zitat2x zahlen für eine Wohnung ist nicht. :
Ob der TE jetzt in seiner Wohnung mit einem bereits zahlenden Beitragszahler zusammenwohnt--- ist unbekannt.
Hat aber mit der seit fast 1 Jahr vorliegenden Forderung für 2020-2023 nichts zu tun.
Was sollen die dir berichten?ZitatWerd ich jetzt mal nachholen. :
Die werden nochmal mahnen, noch einen Säumniszuschlag drauflegen.
ZitatIst es nicht: :
Doch.
Das man das zitierte nicht verstanden hat, ist schade (es geht nur um beitragspflichtige Wohnungwb und nicht um jede Wohnung).
Zitat@Harry: du kommst erneut enorm ruppig und unfreundlich herüber. Alles okay bei dir? :
Danke, alles In Ordnung.
Das ist meine normale Art.
Insbesondere wenn jemand falsches von sich gibt und Leute in die Irre führen will, teile ich das in recht deutlichen Worten mit.
ZitatUnd die Übersicht zur bebeitragten Wohnung ist kostenlos. :
Ja, einfach noch mal anfordern Infos man eh schon hat ...
(Unfug editiert)
Unfug? Na sicher. Anfrage stellen und der Rest regelt sich. Woher ich das weiß? Ist bei uns in ähnlicher Form passiert. Mein Papa ist allerdings zu einem Landesbeauftragten gegangen, der es genau wie beschrieben gemacht und erklärt hat.
-- Editiert von Moderator am 14. August 2024 14:52
-- Editiert von User am 14. August 2024 15:02
ZitatMein Papa ist allerdings zu einem Landesbeauftragten gegangen :
Ja genau, wer kennt ihn nicht, den Landesbeauftragten des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice wo man immer mal vorbeigehen kann ...
Der User Dezent kennt ihn bestimmt auch ...
ZitatZitat (von kaffeeliebhaber): :
Es gilt seit 2013: Pro Wohnung ein Beitrag.
Das ist schlicht falsch.
Zitat (von kaffeeliebhaber):
Ist die Wohnung/Haus verkauft, steht sicherlich der neue Inhaber oder ein neuer Mieter bei der GEZ (@all: ja, denn jeder weiß, was gemeint ist) in der Pflicht.
Völliger Unfug.
Jetzt würde mich aber doch einmal interessieren, was an diesen Antworten laut dir, Harry, falsch ist. Ich kann da nichts falsches erkennen.
ZitatJa genau, wer kennt ihn nicht, den Landesbeauftragten des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice wo man immer mal vorbeigehen kann ... :
Du scheinst irgendein Problem damit zu haben, wenn andere etwas besser wissen.
https://buergerbeauftragter-thueringen.de/aus-meiner-arbeit/fallbeispiele/sonstiges/rundfunkbeitrag-doppelt-gezahlt
-- Editiert von User am 14. August 2024 21:48
-- Editiert von Moderator am 17. August 2024 18:38
ZitatJetzt würde mich aber doch einmal interessieren, was an diesen Antworten laut dir, Harry, falsch ist. Ich kann da nichts falsches erkennen. :
Danke, es ist auch genau so, wie beschrieben. Scheinbar ist diese Hilfestellung nicht gewollt und wird torpediert. Warum auch immer.
ZitatJa, und angesichts der Bußgelder könnte es billiger sein, den BS zu zahlen. :
Hierzu sei gesagt, dass die GEZ einen Bußgeldbescheid für's Wohnen erlassen müsste. Das wird niemals geschehen.
Und die Lösung wurde eigentlich bereits genannt:
Zitat2. Beitragsnummer eines anderen Beitragszahlers übermitteln. :
Genau deswegen macht man die Abfrage aller Zahler einer bebeitragten Wohnung. So kann man sehen, ob einer zahlt.
ZitatJa, einfach noch mal anfordern Infos man eh schon hat ... :
Eben nicht. Diese Daten gibt's nur explizit auf Anforderung. Die sind ja nicht blöd.
https://buergerbeauftragter-thueringen.de/aus-meiner-arbeit/fallbeispiele/sonstiges/rundfunkbeitrag-doppelt-gezahlt
Der Link widerlegt doch eindeutig die "Eine Wohnung, ein Beitrag"-Theorie: Die Studenten, um die es da geht (sie haben doppelt oder sogar mehrfach für eine Wohnung gezahlt), kriegen ihr Geld nicht wieder. Also wurde da doppelt oder mehrfach für eine Wohnung gezahlt und dabei blieb es dann - nur für die Zukunft wurde die Beitragszahlung auf eine Person in der Studenten-WG beschränkt.
-- Editiert von User am 17. August 2024 19:07
Zitatkriegen ihr Geld nicht wieder. :
Das habe ich auch nicht behauptet. Es ging nur darum, zu zeigen, dass sich ein Bürger- bzw. Landesbeauftragter darum kümmert, was ja angezweifelt wurde.
Es gibt auch Fälle, die anders ausgehen, denn wenn man sich dagegen nicht wehren darf (so scheint das Rechtsverständnis von einigen hier zu sein), dann gute Nacht.
Das habe ich auch nicht behauptet. Doch, haben Sie.
Es ging nur darum, zu zeigen, dass sich ein Bürger- bzw. Landesbeauftragter darum kümmert, was ja angezweifelt wurde. Allerdings existieren derlei Beauftragte nur in 7 Bundesländern.
(Pöbeleien editiert)
@all: Ich habe heute ein Schreiben der GEZ erhalten, in dem erklärt wird, dass den Argumenten in meinem "Anhörungs-" Schreiben gefolgt wird und die Gebührenforderung aufgehoben wurde.
-- Editiert von Moderator am 31. August 2024 16:52
Zitat@all: Ich habe heute ein Schreiben der GEZ erhalten, in dem erklärt wird, dass den Argumenten in meinem "Anhörungs-" Schreiben gefolgt wird und die Gebührenforderung aufgehoben wurde. :
Also war man hier zuvor...
ZitatAuf meine schriftl. Einlassungen wird nicht reagiert. :
...seinerzeit einfach zu ungeduldig und hat nicht berücksichtigt, dass manche Mühlen einfach etwas langamer mahlen - ohne das gleich "Ignoranz" dahinter steckt. Schön.
ZitatSchön. :
Ja, ich bin erleichtert.
Die Klärung gebracht hat ein Tel.-Gespräch, das ich mit einer wirklich sehr freundlichen, zugänglichen Mitarbeiterin führte. Sie hat nachgesehen unter meiner Meldeadresse und mir bestätigt, dass dort jemand Gebühren zahlte. Dann nur noch die ersten Seiten des Kaufvertrages hingeschickt - das wars.
Ich hatte einfach nicht geglaubt, dass man bei dieser Servicenummer tatsächlich durchkommt UND sogar mit dem entspr. Sachbearbeiter verbunden wird.
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