Ablehnung von Asylanträgen neugetaufter Konvertiten

8. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)
Ablehnung von Asylanträgen neugetaufter Konvertiten

Hallo in die Runde,

gerade las ich in der ZEIT diesen Artikel: Religiosität: Der Lügendetektor.

Zitat:
Pastor Gottfried Martens hat tausend Iraner und Afghanen getauft. Nun prüfen Richter, ob sie wirklich fromm sind – oder nur ihre Chancen im Asylverfahren verbessern wollen. Doch wie soll man Religiosität beweisen?


Was denkt ihr dazu?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Die Taufe reicht nicht aus, da muss in der Regel schon ein gewisses Engagement der neuen Christen nachgewiesen werden im Asylverfahren, damit sie geschuetzt sind. Die Religioesitaet wird ggfs. vom Pastor oder anderen Gemeindemitgliedern bestaetigt. Und es kann auch sein, dass der Richter prueft, inwieweit sich der Christ tatsaechlich mit seinem neuen Glauben auseinandersetzt.

-- Editiert von altona01 am 21.11.2019 19:48

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Zitat (von so475670-44):
Was denkt ihr dazu?
Ich denke das:
Man sollte die Sache auch mal aus Sicht der Asylbewerber betrachten. Wenn einem das irgendwie möglich ist. Wenn man dazu noch berücksichtigen kann, wie sie herkamen und nach welcher Zeit sie hier konvertieren. Vorm VG ist es ja immer nur *kurz vor 12*.

Dass (heimliche) Christen im Iran verfolgt werden, ist längst bekannt. Dass Christen, die im Iran oder Afghanistan zum Christentum konvertiert sind, noch heftiger verfolgt werden, ist auch bekannt.
Dass das iranische Leben nicht nur in Teheran stattfindet, auch. Für Kabul gilt gleiches.

Für viele, auch gut gebildete Iraner ist es fast unvorstellbar, dass ein Deutscher in D freimütig und öffentlich sagt, er sei ohne Glauben, er habe Gott nicht gefunden. Er sei Atheist. Dass ihm weder von der Kirche noch vom Staat Unheil drohe. Dass Christen, die als Kleinkinder getauft wurden, selbst aus der Kirche austreten können, ohne Unheil zu erfahren---wahre Wunder seien das. Und mit jungen Jahren freiwillig in eine Kirche eintreten? Irgendwie wunderbar sei das.
Im Iran wäre ein solcher Mensch iaR nicht mehr am Leben. Überdies ist ein iranischer Muslim einer von Geburt an. Der wird nicht gefragt und seine Eltern auch nicht. Und hinterfragt wird schon gar nicht.

Für Konvertiten, die keine anderen Asylgründe nennen können bzw. deren Gründe beim BAMF bzw. den VG nicht anerkannt werden, mag das der einzige Strohhalm sein.

Der deutsche Staat und mit ihm seine Gerichte kategorisieren und schubladeln viel und gern.

In Syrien ist Krieg---ganz offiziell, wenns auch Bürgerkrieg heißt. Die Flüchtlinge erhalten Anerkennung. Fast alle, ob Christen oder Muslime. Andere Asylgründe nebensächlich.
Afghanistan ist groß und weit. Kein Krieg. Die Taliban sind *besiegt.* Asylgründe nicht vorhanden. Ablehnung.
Irak. Kein Krieg. Daash/IS weitgehend *besiegt*. Asylgründe nicht vorhanden. Ablehnung.
usw usf.

Fragt das BAMF oder ein VG einen homosexuellen Asylbewerber, ob er seiner Neigung auch ja deutlich und öffentlich und mit gewissem Engagement nachgeht? Damit deutlich wird, dass sein Asylgrund die Anerkennung als Flüchtling rechtfertigt?
Ich glaube, da ist es nicht so. Das hinterfragt oder verlangt kein Richter am VG.
Oder doch?
Ich denke, es ist letzten Endes auch vorm Gericht--- eine Frage des Glaubens. Glaubt der Richter das oder nicht...

...es darf gern weitergedacht werden.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ohne Anbindung an eine Gemeinde besteht da im Asylverfahren kaum eine Chance als Christ. Da das Christentum ja auch auf dem Gemeindewesen fußt, sollte das auch nicht so schwer sein. Dass jemand konvertiert und dann nur im stillen Kämmerlein betet, reicht sicher nicht aus.
Genausowenig, wie einfach die Aussage, man wäre schwul, als Asylgrund ausreicht. Man muss seine Asylgründe glaubhaft machen können vor Gericht. Dazu zählt ja z.B. bei Schwulen, inwiefern sie in ihrer Heimat benachteiligt wurden deshalb.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Ohne Anbindung an eine Gemeinde besteht da im Asylverfahren kaum eine Chance als Christ.
Wo meinst du? Im Herkunftsland oder hier? Wer Christ ist (mitgebracht oder hier konvertiert), der hat --hier-- iaR eine Gemeinde.
In dem o.g. Link ist es der Pfarrer selbst, der die Konvertiten getauft und auch in die Gemeinde geholt hat. Jetzt ist diese Gemeinde um 1500 Mitglieder angewachsen...

Es sollen Richter prüfen, ob Christen wirklich fromm sind.
Es sollen Richter prüfen, ob Homosexuelle wirklich so sind.
Es sollen Richter auch prüfen, ob Journalisten wegen ihrer Veröffentlichungen verfolgt, bestraft und benachteiligt werden.
UND WIE?
Es kommt auf die glaubhaften Aussagen im Verfahren an.

lies mal hierzu:
https://www.fluter.de/asylanhoerung-fuer-schwule-und-lesbische-fluechtlinge
Das war erst beim österr. BAMF, noch kein Richter.

Ich kenne einige Christen (mitgebrachten Glauben aus Eritrea und aus Syrien), die sind hier vollwertige Gemeindeglieder. Machen dort sehr viel mehr als die *Alten Kirchgänger*.
Zitat (von altona01):
Genausowenig, wie einfach die Aussage, man wäre schwul, als Asylgrund ausreicht.
Aber eben dieses Beispiel mit dem Asylgrund der Verfolgung wegen Homosexualität geht doch nicht über die Öffentlichkeit glaubhaft zu machen, so wie bei assimilierten Christen oder neuen Konvertiten.
Zitat (von altona01):
Dazu zählt ja z.B. bei Schwulen, inwiefern sie in ihrer Heimat benachteiligt wurden deshalb.
Ja. Genau. Wer diesen Asylgrund bei seiner Anhörung angibt, kommt aus einem Land, in dem Homosexualität eben verfolgt wird bzw. strafbar ist. Da gehts nicht (nur) um Benachteiligung.

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