Anwalts-Erstgesprächs-Gebühr

4. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Cölln
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalts-Erstgesprächs-Gebühr

Möchte mich gerne mit Betroffenen austauschen, die Mandanten
aus einer RA-Praxis (Schwerpunkt Miet- und Familienrecht)in 50676 Köln sind oder waren.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Zum einen ist ein Austausch auf Basis Ihrer Angaben nicht möglich, zum anderen stellt sich die Frage Ihres Problems. Ist es das, dass der Kollege unverschämterweise seine Beratung vergütet haben wollte, oder welches?

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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Das Erstgespräch steht auch im Interesse des Anwalts als Akquise.

Deshalb soll meines Erachtens Anwalts Erstgesprächsgebühr nicht entstehen, wenn der Anwalt ohne viel Mühe entscheiden kann, dass er das Mandat nicht übernehmen will oder die Sache aussichtlos ist.
Zudem stellt jede Fallsschilderung (Eerstgespräch) für den Anwalt auch eine kostenlose berufliche Erfahrungsbereicherung dar.

Es könnte sonst Erstgesprächsgebühr-Abzocke-Gefahr bestehen.

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#3
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Deshalb soll meines Erachtens Anwalts Erstgesprächsgebühr nicht entstehen, wenn der Anwalt ohne viel Mühe entscheiden kann, dass er das Mandat nicht übernehmen will oder die Sache aussichtlos ist.


Nein, auch die Aussage "das ist aussichtslos" ist eine fachliche Beratung, für die selbstverständlich ein Vergütungsanspruch besteht - immerhin haftet der RA auch für die Korrektheit dieser Einschätzung.

Anders allenfalls, wenn man dem RA einen Erbfall schildert und er dann sagt "nein, ich mache nur Wettbewerbsrecht".

quote:
Zudem stellt jede Fallsschilderung (Eerstgespräch) für den Anwalt auch eine kostenlose berufliche Erfahrungsbereicherung dar.


Witzig, aber irrelevant. Das RVG ist insoweit doch eindeutig.

quote:
Es könnte sonst Erstgesprächsgebühr-Abzocke-Gefahr bestehen.


Theoretische Möglichkeiten begründen keine Abweichung vom Gesetz. Ein Zeuge kann auch lügen, soll das bedeuten, die Paragraphen der ZPO zum Zeugenbeweis sollte man auch besser ignorieren?

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

also der Beitrag von icecycle ist wirklich der Kracher. ich finde auch, dass meine Werkstatt mein Auto kostenlos reparieren sollte, denn das Schrauben an dem Auto bringt die Mechaniker in ihren Erfahrungen sicher weiter. *lol*




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"justice"

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

"Deshalb soll meines Erachtens Anwalts Erstgesprächsgebühr nicht entstehen, wenn der Anwalt ohne viel Mühe entscheiden kann, dass er das Mandat nicht übernehmen will oder die Sache aussichtlos ist."

Dann wäre es für Anwälte ja wohl rentabler, jedes Mandat anzunehmen, unabhängig irgendwelcher Erfolgsaussichten, um wenigstens das Honorar für das Erstgespräch abzurechnen. So kann das auch nicht klappen....


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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ich glaube kaum, dass ein Anwalt ohne viel Mühe entscheiden kann, was läuft. Denn leider kommen die Mandanten ja mit unsortierten Unterlagen, bestimmten Vorstellungen u.s.w. Das läuft doch nie schnell und ohne viel Mühe.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort



#9
 Von 
Matthias Lehmann
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 106x hilfreich)

Ich sehe die Sachlage ähnlich.

Durch ein Erstgespräch und durch die Sichtung eines Falles entsteht stellenweise erheblicher Aufwand. Nicht zuletzt aufgrund der häufigen Nachlässigkeit der Mandanten, wie wirdwerden bereits erwähnt hat.

Dem Anwalt entstehen Kosten, auch wenn er sich nur 10 Minuten mit dem Fall beschäftigt. Wieso sollte er seine Beratung also kostenlos anbieten?


Versuchen Sie diese Frage ehrlich zu beantworten und überlegen Sie sich, ob Sie auch kostenlos arbeiten würden.

-- Editiert Matthias Lehmann am 30.07.2012 15:06

1x Hilfreiche Antwort

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