DGSVO-Verstoß DHL?

27. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
DSGVO-Queen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
DGSVO-Verstoß DHL?

Hallo,
wenn man bei der DHL-Sendungsverfolgung die ID angbit und die PLZ des Empfängers (Die der Empfänger natürilch kennt, aber auch der Sendende), und die Sendung beim Nachbarn abgegeben wurde, so steht dort abgegeben bei: "Nachbar Vorname Nachname".
D.h. der Komplette Klarname des eigentlich unbeteiligten Dritten (dem Nachbar, der das Paket annahm) ist für den Sender des Paketes ohne weiteres auslesbar.
Ich habe den Eindruck, die Daten des Nachbarn sollten besser geschützt sein.
Wie seht ihr das?

-- Editiert von Moderator topic am 27. Oktober 2023 16:07

-- Thema wurde verschoben am 27. Oktober 2023 16:07

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128300 Beiträge, 40965x hilfreich)

Zitat (von DSGVO-Queen):
Ich habe den Eindruck, die Daten des Nachbarn sollten besser geschützt sein.

Nun, was sagt denn der Nachbar dazu?
Denn immerhin hat er ja seine Daten entsprechend freigegeben.



Zitat (von DSGVO-Queen):
(Die der Empfänger natürilch kennt, aber auch der Sendende),

Also schon mal beides Leute, mit dem berüchtigten "berechtigtem Interesse".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49133 Beiträge, 17295x hilfreich)

Zitat (von DSGVO-Queen):
D.h. der Komplette Klarname des eigentlich unbeteiligten Dritten (dem Nachbar, der das Paket annahm) ist für den Sender des Paketes ohne weiteres auslesbar.

Der Nachbar ist kein unbeteiligter Dritter.

Zitat (von DSGVO-Queen):
Ich habe den Eindruck, die Daten des Nachbarn sollten besser geschützt sein.
Wie seht ihr das?

Der Absender hat natürlich einen Rechtsanspruch darauf zu erfahren, bei wem das Paket abgegeben wurde.

Darum teile ich die Auffassung nicht.

0x Hilfreiche Antwort

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