Hier antwortende Anwälte!

14. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Peter-N.
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 96x hilfreich)
Hier antwortende Anwälte!

hallo,
mal ein kurzes Wort zu den hier im Forum tätigen Anwälten!
Vielleicht wird hierzu u.U. Stellung bezogen, respektive eine Erklärung abgegeben.
Warum wird am Anfang einer Antwort auf die Frage eines Hilfesuchenden immer wieder dies mit angegeben: ...und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt...
Wie ist diese Formulierung gemeint, bedeutet es z.B., wenig Einsatz, schlechtere, besser!, nicht so ausführliche Antwort?
Entweder man antwortet für das Gebotene, oder man antwortet nicht - weil zu wenig - und lässt es sein!
Warum nur, wird dieser Satz in der Antwort der meisten Anwälte immer wieder am Anfang mit eingefügt, wenn es eben zu wenig ist, dann lass ich es sein, und wenn ich mich dazu durchgerungen habe zu antworten, dann ist bzw. wäre es für mich ausreichend, der Einsatz des Fragenden für mich also annehmbar!
Dann kann ich auch auf das Einfügen dieser Formulierung verzichten!
Das würde mich - vielleicht nicht nur mich - tatsächlich mal interessieren!
Danke!
P.

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"Es kann sich nichts ändern, wenn man zum Ändern nicht bereit ist!"

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Hallo Peterchen!

Ich denke mal mit --- Ihrem Einsatz--- sind die Angaben des Fragestellers gemeint. D.h. je nach dem, wieviele Infos der antwortende Anwalt aus der Frage zur Beantwortung berücksichtigen kann.

Su kennst das doch selbst hier aus dem Forum. Manchen Fragestellern muss man zusätzlich noch wichtige Infos aus der Nase ziehen ;)

mmmhhh... ich hoffe, das war einigermaßen verständlich.

LG beijing

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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.10.2009 09:41:49
Status:
Schüler
(476 Beiträge, 138x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo Peter,
man kann nicht erwarten, dass ein Anwalt sich Stunden Zeit nimmt für eine Antwort, die dem Fragenden nur 20 Euro wert sind.
Das geht in anderen Bereichen auch nicht.

Ich habe das noch nie in Anspruch genommen aber vielleicht stimmen sich beide auch ab über den Einsatz und der dann folgenden Antwort?
Vielleicht wäre es sinnvoller, wenn man es sofort erkennen könnte als Fragender, ob die Antwort ausführlich ist oder eben nicht.

Ob die Antwort letztendlich ausführlich war weiß man eh nicht, die absolute Antwort gibt es sowieso nicht, nach meiner Ansicht nach.

Meine Hoffnung ist die, dass wir hier eines Tages einen richtigen Chat haben mit Zeiten, Themen und Anwälten, meinetwegen auch gegen eine Gebühr.

Aber ein richtigen Chat für User hätte auch was.


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"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Die Antwort muss in jedem Fall juristisch koorekt sein, denn sonst riskiert der Anwalt eine Regressforderung.

Diese Bemerkung zum "Einsatz" bezieht sich m.E. schon auf die Ausfürhlichkeit. Der Mindesteinsatz ist für die Beantwortung einer einfach gelagerten Frage gedacht, welcher der Anwalt aus dem Stehgreif und vor allem mit einigen kurzen Sätzen beantworten kann.

Zum Beispiel ist damit nicht abgedeckt, dass der Anwalt stundenlang nach Urteilen recherchiert, Präzedenzfälle sucht und eine juristische Abhandlung schreibt, die für eine Fachzeitschrift interessant wäre.

Biete der Fragesteller aber einen höheren Betrag, dann wird die Antwort des Anwalts auch entsprechend umfangreicher ausfallen, z.B. im Hinblick auf die Bennennung von Paragraphen, der Verweis aus entsprechende Rechtssprechung, das Darstellen unterschiedlicher Lösungsansätze etc.

Mit besser oder schlechter oder gar mit richtig oder falscher Antwort hat das gar nichts zu tun.




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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Peter-N.
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 96x hilfreich)

hallöchen an alle,
vielen Dank für eure Antworten, mit so einer regen Teilnahme hab' ich gar nicht gerechnet!
Zusammenfassend bleibt dann als Resümee, oder besser als Schlussfolgerung, je höher der finanzielle Einsatz des Fragestellers, umso präziser - vielleicht sogar ausführlicher - die anwaltliche Antwort!
Ich muss schon zugeben, ein kleines bisschen ärgert mich das schon, entweder ich antworte auch für kleines Geld, dann füge ich diesen Spruch nicht ein, oder ich antworte nicht und warte auf fettere Beute!
Das wollte ich bloß noch anmerken, selbstverständlich kann jeder für sich entscheiden, ob hüben oder drüben!
Nachtrag!
@Anny,
stimme deinem Schreiben zu!
MfG, P.

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"Es kann sich nichts ändern, wenn man zum Ändern nicht bereit ist!"

-- Editiert am 17.10.2009 22:11

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ich denke, die meisten schildern die Sachlage oftmals zu emotional und aus eigener Sicht, in der Hoffnung, eine Antwort zu erhalten, die einem zusagt. Wenn aber was Wesentliches "ausgelassen" wird könnte die Antwort schon wieder "falsch" sein, und darauf bezieht sich meiner Meinung nach dieser Zusatz.

Klare Frage = Klare Antwort

Wobei ich mir ehrlich gesagt lieber die Mühe mache, einen § in Google zu suchen, statt 20,- dafür zu zahlen.

Ich habe mal bei frag-einen-anwalt für was bezahlt und eine Antwort erhalten, die mir meine Frage überhaupt nicht beantwortet hat, auch wenn die allgemeine Info ansonsten wohl korrekt war. Unten stand dann, ich solle einen RA aufsuchen.. Danach hab ich mir sofort das WEG-Buch gekauft :grins:

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

quote:
Danach hab ich mir sofort das WEG-Buch gekauft

...und seitdem jeden Prozess gewonnen...?

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""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Peter N

Hm, wenn ein Fragesteller 20€ einsetzt, weisst du, wieviel der Anwalt dann tatsächlich bekommt von dem Einsatz? 123 will und muss verdienen, der Fiskus ebenso. Weisst du, wieviele Forderungsausfälle es gibt?


Sicher kann man sein, dass auf Grundlage der Infos, die der Fragende schreibt, er eine rechtsverbindliche Aussage bekommt.
Die Formulierung *aufgrund der von Ihnen zur Verfügung gestellten Infos (oder ähnlich) muss der Anwalt einfügen meiner Ansicht nach. Lässt der Fragende ein Detail aus, welches möglicherweise relevant ist, ihm aber nicht wichtig erscheint, muss ein Anwalt sich schließlich absichern seinerseits.

Ich finde, @justice hat Recht.
Ist doch bei jeder Dienstleistung so: für mehr Einsatz, mehr Leistung. Ein niedriger Einsatz bedeutet aber hier eben nicht Schlechtleistung!


Sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

-- Editiert am 26.10.2009 22:00

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Peter-N.
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 96x hilfreich)

@beijing,

quote:
Ich denke mal mit --- Ihrem Einsatz--- sind die Angaben des Fragestellers gemeint

Nein - damit ist natürlich die Kohle - die man bereit ist zu zahlen - gemeint!
@Sunbee,
quote:
...aufgrund der von Ihnen zur Verfügung gestellten Infos,...

Das muss er wohl einfügen, je mehr es sind, umso detaillierter kann die Antwort ausfallen.
Da kommt dann nun wiederum der Einsatz ins Spiel, je höher, desto besser - umfangreicher, detaillierter, qualitativ einfach besser - klingt logisch.
Wenn also geschrieben wird, ...unter Berücksichtigung Ihres Gebotes, antworte ich wie folgt...!
Anschließend kommt der Satz von @Sunbee zum Tragen!
quote:
...für mehr Einsatz, mehr Leistung...

Hast Recht, das ist wohl ein wahres Wort - überall!
Grüße, P.
Denke mal, das war's zu dem Thema - Ende!

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"Es kann sich nichts ändern, wenn man zum Ändern nicht bereit ist!"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Max.Power
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 60x hilfreich)

Okay, wenn ich diesen Thread so lese komme ich zu dem Schluss, dass Hilfesuchende mit Beratungsschein bei Anwälten in diesem Forum - wie auch sonst in der realen Welt - als Klienten nicht optimal beraten werden.

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"Im Land der Denker und Dichter sind die Amtsstuben Orte verbaler Exzesse."

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Und woraus schließt du das ???

Wie bereits dargestellt, hat jeder Fragesteller auch bei dem Mindesteinsatz einen Anspruch auf eine korrekte juristische Beantwortung der Frage. Er hat aber für 20,- Euro (von denen nach Abzügen, Gebühren und Steuern nur zwischen 5 und 10,- Euro übrig bleiben) keinen Anspruch darauf, dass der Anwalt sich einen halben Tag Zeit nimmt, um eine umfangreiche Ausarbeitung zu schreiben.

Und das ist im Ergebnis auch völlig in Ordnung.

Kleine Beispielrechnung:

20,- Euro Einsatz:

abzgl. Gebühren an 123recht

--> An den Anwalt werden 14,65 Euro ausgezahlt.

Davon führt er weitere 19% MwSt an das Finanzamt ab. Es verbleiben somit 12,31.

Der Anwalt erzielt also Einnahmen in Höhe von 12,31. Das ist aber bezogen auf die Einkommenssteuer noch eine Brutto (!)-Einnahme, das heißt, davon geht natürlich noch Einkommenssteuer ab. Es bleiben somit deutlich weniger als 10,- Euro übrig.

Wenn jetzt noch einer ernsthaft verlangt, dass der Anwalt für diesen Betrag eine ewig lange Ausarbeitung schreiben soll, dem ist nicht mehr zu helfen. Dies ist auch nicht Sinn der Sache. Auch laut den Nutzungsbedingungen ist der Mindeseinsatz für eine einfach gelagerte Frage gedacht, die der Anwalt mit einigen kurzen Sätzen sofort beantworten kann.

Wenn man trotzdem liest, dass manche Anwälte einen ewig langen Aufsatz schreiben, so tun sie das nicht für den Fragesteller !! Sie machen es einzig und allein aus Werbegründen, denn die Antworten, auf die man über google stößt, bilden eine Grundlage für Folgemandate.

Die Anwälte machen also durch umfangreiche Ausführungen wirtschaftlich ein Minus-Geschäft. Sie machen es aber deswegen, weil man sich eine Werbewirkung erhofft, wenn Fragesteller nach Rechtsproblemen im Internet recherchieren.

Für 20,- Euro hat man Anspruch auf eine kurze prägnante und juristisch korrekte Antwort. Nicht mehr und nicht weniger.

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"justice"

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Max Power

quote:
komme ich zu dem Schluss, dass Hilfesuchende mit Beratungsschein bei Anwälten in diesem Forum - wie auch sonst in der realen Welt - als Klienten nicht optimal beraten werden.


Das ist definitiv die falsche Schlußfolgerung.
Ich schrieb es schon, natürlich KANN ein Anwalt nicht endlos Zeit haben für ein paar Euro, er muss auch leben.
Eine Schlechtleistung oder eine minderwertige bekommt man, auch mit Beratungshilfe, nicht.
Es gibt im übrigen auch Anwälte, die ohne dass es Werbewirkung in direkter Weise hätte, Klienten mit Beratungshilfe umfangreich betreuen, beraten und sogar mehr tun, als es der daraus zu erzielende Betrag rechtfertigt.


Sunbee


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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Und ergänzend hierzu:

quote:
Es gibt im übrigen auch Anwälte, die ohne dass es Werbewirkung in direkter Weise hätte, Klienten mit Beratungshilfe umfangreich betreuen, beraten und sogar mehr tun, als es der daraus zu erzielende Betrag rechtfertigt.


Zum Beispiel im Bereich des Sozial- und Verwaltungsrechts ist es gängige Praxis der meisten Anwälte, über die Beratungshilfe (70 Euro Gebühr) das vollständige Widerspruchsverfahren abzuwickeln, was schon recht aufwendig sein kann. So müssen zunächst Leistungsbescheide auf ihre Richtigkeit gerprüft, entsprechende Berechnungen angestellt und und schließlich der Widerspruch entsprechend begründet werden. Inklusive des Beratungsgespräches verbringt der Anwalt oftmals 2 bis 3 Stunden mit solchen Widersprüchen. Eine Autowerkstatt würde für diesen Zeitaufwand auch gerne mal 200 bis 300 Euro berechnen.

Ansonsten sehe ich es so, dass man bei Frage-einen-Anwalt für relativ wenig Geld eine vernüftige, erste Orientierung erhält, wie ein Sachverhalt sich juristisch darstellt. Wer mehr als das will, kommt m.E. über eine persönliche Beratung, oder eine ausführliche Onlineberatung für entsprechend mehr Geld nicht hinweg.

Ich persönlich habe die Dienste bisher zweimal in Anspruch genommen und jeweils überaus zufriedenstellende Antworten erhalten.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
geprellt95
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 52x hilfreich)

Bei Juristen gilt vielleicht wie überall im Land - immer noch das Lust- und Laune-Prinzip.
Hat der Jurist keine Lust, die Akten und Stellungnahmen zu lesen, überfliegt man halt mal nur und läßt auch keine weiteren bekannten Verfahren beiziehen - es handelt sich ja mal wieder um einen anderen Fall, aber da war doch mal schon was gewesen...
Vielleicht sind die Betroffenen alle Querulanten...?

Aber so was ist ja nur fiktiv......

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

Und du glaubst ernsthaft, ein solcher unzusammenhängender Wortbrei sei ein sinnvoller Beitrag auf einen seit fast 2 Jahren "toten" Thread?

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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

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