Kein neuer Prozess für Kindermörder

30. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
NRW-Rudolf
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)
Kein neuer Prozess für Kindermörder

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass der Kindermörder M. Gäfken keinen neuen Prozess wegen angeblicher Folterandrohung bekommt.

Wie findet ihr das?
Ich hätte ehrlich gesagt die Welt nicht mehr verstanden wenn der jetzt auch noch Recht bekommen hätte. Ich bin grundsätzlich nicht für Folter, aber in dem Moment, wo man gefasst wurde, auch noch zu verschweigen, wo das Kind
ist, ist sowas von abgrundtief verwerflich, dass ich es absolut für vertretbar halte, Folter anzudrohen (nicht auszuführen), wenn es darum geht, das Leben eines Kindes zu retten.
Das ist sowieso unglaublich, dass der jetzt auch noch einen auf Selbstdarsteller und Opfer macht, anstatt sich in seine Gefängniszelle zu verkriechen und sich der zivilisierten zu ersparen. Nicht auszumalen, was das für die Familie bedeutet hätte, wenn der ganze Prozess nochmal von vorne los gegangen wäre.

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30 Antworten
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#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich finde das Urteil auch richtig. Es kann meines Erachtens dahinstehen, ob die Folterandrohung richtig oder falsch war. Denn im Ergebnis kommt es nur dazu an, dass er führ seine Tat (den Mord) die entsprechende Straf bekommen hat.

Die Folterfrage steht auf einem ganz anderen Blatt und deswegen ist der damalige Polizist ja auch schuldig gesprochen worden. Man darf diese beiden Streftaten nicht vermischen, sondern muss sie getrennt behandeln.

Ich bin aber psitiv überrascht vom EuGH. Es kommt nicht oft vor, dass der EuGH mal was sinnvolles sagt.


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#2
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Wenn eine realistische Chance bestanden hätte das Leben des Opfers zu retten, dann hätte man m.E. nicht nur Folter androhen dürfen sondern, falls nötig, auch durchführen müssen.

Mir ist auch klar, dass wir niemals zulassen dürfen Folter per Gesetz zu legalisieren.
Es kann aber immer Ausnahmefälle geben.
Nur so, wie das in diesem Fall gelaufen ist, kann es gehen.
Hier hat ein Ermittler ungeheuren Mut und Zivilcourage bewiesen, um das Leben eines Kindes zu retten. Vor allem hat er seine Karriere aufs Spiel gesetzt.
Ich habe großen Respekt vor dieser Entscheidung.

Auf jeden Fall bin ich froh, dass der EuGH entgegen meiner Befürchtungen, ein vernünftiges Urteil gesprochen hat.

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#3
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2025x hilfreich)

Die Sache regt mich auf !

Im dem Fall ist man ja einig, dass im Endeffekt der Polizist richtig gehandelt hatte. Das Kind wäre sonst bis Heute nicht gefunden.
Er hätte nach seinem Verdienst nicht verurteilt werden sollen. > Wenn sogar Gängster mit Geld die Strafe tilgen darf ...

Sogar Gott fand Gefallen als Jesus Junge sein
Gesetz verstießt, die heilige Opfergabe wegnahmen um den Armen zu geben. Indem er sagte: Ich will Barmherzigkeit, und keine Opfergabe"

Gesetze sollen sinnvollerweise weise und lebendig angewenden werden.
"Wenn der Mensch geboren wird, ist er zart, im Tode ist er hart und steif.
Wenn die Dinge und Pflanzen lebendig sind, sind sie weich und geschmeidig, wenn sie tot sind, sind sie spröd und trocken.
Darum führt die Steifheit zur Sackgasse ...

Nicht der Polizist mißachtete, sondern Gäfgen mißbraucht das Volterverbot Gesetz.



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#5
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

Ein Anwalt, der einen rechtskräftig verurteilten Mörder in solch einem Verfahren vertritt, sollte gleich mit eingesperrt werden.
Alleine so ein Verfahren anzustrengen, empfinde ich als eine Unverschämtheit.

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#6
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

Mir geht es nicht um den Mordprozes selbst.
Der Mörder soll hier doch wohl zum Opfer gemacht werden, der arme.:(

Wie wäre das Ganze denn ausgegangen, wenn das Kind noch lebend gefunden worden wäre?

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#8
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2025x hilfreich)

...Wie wäre das Ganze denn ausgegangen, wenn das Kind noch lebend gefunden worden wäre?

Genau diese Frage hätte man, vor allem die beteiligte Rechtler stellen müssen !
Genau diese Frage hatte sich der Polizist Daschner gestellt !!
Und entsprechend gehandelt.
Dennoch wird sein edeler Motiv und Tat unter den Füßen des Mörders gelegt und zertreten lassen, er selbst dafür unwürdig bestraft !!!

Da triumphieren die Übeltäter und das macht Schule.





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#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Man muss fairerweise aber sagen, dass der Polizist NICHT bestraft wurde. Er wurde zwar schuldig gesprochen (geht halt leider rechtlich wirklich nicht anders), aber er hat keine Strafe bekommen. Die ausgesprochene Geldstrafe wurde auf bewährung verhängt und zwischenzeitlich erlassen.

Das war das mildeste Strafurteil, was überhaupt möglich war. Von daher haben die Richter rechtlich korrekt, aber in bezug auf den besonderen Fall auch angemessen milde reagiert.


Ich bezweifle, dass hier der Übeltäter triumphiert. Alle seine Klagen wurden abgeschmettert (einschließlich vor dem EuGH) und er wird mindestens die nächsten 20 Jahre noch im knast sitzen. daher dürfte der Triumph sich wohl in Grenzen halten.


Ich möchte aber den Rechtsanwalt ein wenig in Schutz nehmen. Es ist ein sehr hohes Gut des rechtsstaats, das JEDER einen Anspruch auf eine Verteuidigung hat. Ich wehre mich entschieden dagegen, dass Rechtsanwälte, die Mörder, Sexualstraftäter und ähnliche vertreten, selber angeprangert werden. Diese Anwälte verteidigen nicht nur den Angeklagten, sondern sichern auch dadurch die Rechtsordnung.



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#10
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

-Diese Anwälte verteidigen nicht nur den Angeklagten, sondern sichern auch dadurch die Rechtsordnung. --

Dagegen wird es wohl auch keine Einwände geben



Allerdings ballt sich mein Gesicht zur Faust, wenn ein Verteidiger im Wissen, dass sein Mandant schuldig ist, auf Freispruch prädiert.

.

Es geht auch nicht um die Verteidigung während eines laufenden Strafverfahrens.

Daß aber ein verurteilter Mörder überhaupt noch Rechte hat, ...dazu sollte man die Eltern der ermordeten Kinder hören.

Nachdem ja scheinbar im EU-Vertrag die Möglichkeit gegeben ist, die Todesstrafe einzuführen......eröffnen sich ja auch neue Sichtweisen....

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#11
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Meiner Ansicht nach handelte der Polizist korrekt, und die gestrige Entscheidung geht ebenfalls völlig in Ordnung.

Die Frage, die sich mir aber immer wieder stellt: Wäre bei einem anderem Kind bzw. bei einer anderen Familie genau so viel Wind gemacht worden?

Man darf nicht vergessen, dass es sich um eine sehr bekannte, beliebte und vor allem einflussreiche Familie Frankfurts handelt, um die es hier geht. Ich glaube, kein anderer Polizist wäre nach dieser Sache noch in der Lage gewesen, seinen Dienst bis zum Ruhestand auszuüben, sondern wäre suspendiert bzw. zumindest in den Vorruhestand versetzt worden, auch wenn sein Handeln absolut nachvollziehbar ist.

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#12
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Es geht auch nicht um die Verteidigung während eines laufenden Strafverfahrens.

Daß aber ein verurteilter Mörder überhaupt noch Rechte hat,


Warum sollte er z.B. nicht das Recht haben, die Rechtsstaatlichkeit des ihn verurteilenden Urteils prüfen zu lassen? Nach Ihrer Aussage wäre ein völlig am Gesetz vorbeilaufendes Urteil für einen Straftäter unanfechtbar, solange er des Mordes schuldig gesprochen wurde?

Beispiel: Sie werden wegen Beleidigung angeklagt, der Richter spricht Sie aber überraschend wegen Mordes schuldig. Möchten Sie dann auch 'keine Rechte mehr' haben?

...dazu sollte man die Eltern der ermordeten Kinder hören.

Nicht ohne Grund entscheiden in einem Rechtsstaat nicht die Opfer über die Schuld oder die Bestrafung des Täters.

Nachdem ja scheinbar im EU-Vertrag die Möglichkeit gegeben ist, die Todesstrafe einzuführen......eröffnen sich ja auch neue Sichtweisen

Die ist sogar (schon) von der EMRK zugelassen. Mit der Verfassung dürfte sie aber wohl nicht in Einklang stehen.

Eine zivilisierte Demokratie wird die Todesstrafe sicher nicht wieder einführen. Der bloße Rachegedanke ist es nicht wert, auch nur einen Unschuldigen dem Risiko der staatlichen Tötung auszusetzen. Zumal die Alternative (lebenslange Haft ohne Möglichkeit der Begnadigung) den Täter nicht weniger bestraft.

-- Editiert von Mareike am 02.07.2008 12:21:57

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#13
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

Ich sehe das etwas anders. Natürlich hat der Angeklagte das Recht, sich mit Rechtsmitteln gegen ein Urteil zu wehren.
Daß aber ein rechtskräftig verurteilter Mörder aus seiner Verurteilung noch Vorteile erzielen will.....irgendwo hört mein Verständnis auf.


Fehlt nur noch, dass dieser Mörder die Familie des Kindes verklagt, weil sie dies gezeugt haben, hätten sie es nicht gezeugt, wäre er gar nicht in diese Lage gekommen, oder wie?

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#14
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2025x hilfreich)

....hätten sie es nicht gezeugt, wäre er gar nicht in diese Lage gekommen, oder wie?


Solche Albernheit wird ja im Vekehrsrecht
angewendet.
Sobald einer sich in Straßenverkehr begeht, hat er bei einem Unfall zumindest eine Teilschuld mitzutragen.





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#16
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
hätten sie es nicht gezeugt


Im Verkehrsrecht haftet mal ja auch nicht wegen Verschuldens, sondern wegen einer verschuldensunabhängigen Betriebsgefahr, die von Kraftfahrzeug ausgeht.

Man(n) könnte ja mal diskutieren, ob man hinsichtlich seines besten Stücks auch aus einer *Betriebsgefahr* heraus haften kann... :grins:


Übrigens gibts das schon. Steht im Familienrecht unter dem Stichwort "Unterhaltspflicht" :grins:





-- Editiert von justice005 am 02.07.2008 21:04:04

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#17
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Für den der die Muße hat eine Studienarbeit zu lesen ein sehr interessanter link.

http://www.rewi.hu-berlin.de/jura/ls/hnr/lehre/studienarbeiten/folter.pdf

Viel Spaß

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#18
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich hab die Arbeit quergelesen. Im Grunde sagt es nichts neues aus, inhaltlich stimme ich aber zu. Folter muss verboten bleiben. Gründe für Verstöße dagegen können aber meines Erachtens im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt werden.

So ist es ja auch im Fall daschner geschehen. Schuldspruch ja, Bestrafung nein.

Interessant finde ich aber den Ansatz, dass nach den Polizeigesetzen der finale Todesschuß zulässig ist, um ein Menschenleben zu retten, die Drohung mit Folter aber nicht.

Juristisch gibt es an diesem (vordergründigen) Widerspruch nichts auszusetzen, aber rein moralisch betrachtet kann man durchaus mal drüber nachdenken.

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#19
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Naja, meiner Meinung nach sollte ein Mörder, dem die besondere Schwere der Schuld 100% nachgewiesen ist, zur Organentnahme verdonnert werden. So kann er wenigstens was gutes tun, und durch das retten von Leben seine Tat sühnen.

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#20
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#21
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2025x hilfreich)

Lifeguard meint eher 100% von Schwere der Schuld.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ich meinte, daß der Täter 100% überführt sein muss. Und nicht, wie es in den USA öfters passiert, eine löchrige Indizienkette zu einem Todesurteil führt.

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#24
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

lohnt es sich, sich über diesen menschen graue haare wachsen zu lassen?

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2025x hilfreich)

Lifeguard meint eher 100% von Schwere der Schuld.

Die Schweregrad der Schuld des Täters entsprechend wird die Strafe zugemessen.
Die von Mindest- (Geldstrafe? auch hier wird nochmals gestaffelt) bis Höchstmaß (Todesstrafe ?) gestuft werden.

Vielleicht auch bei Zwang-Organspende:
von z.B. Haare, bis zum Herz ? Bei Blut von
1 Tropf bis 2Ltr....

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

lieber soll mich der liebe gott holen, als ein 'gehirn' verpflanzt zu bekommen von einem mörder.

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

als ein gehirn verpflanzt zu bekommen von einem mörder.

Und wieder wird es albern...
Mit einem fremden Gehirn wären Sie nicht mehr Sie und ihr wahres Ich wäre eh beim lieben Gott oder sonstwo.

Interessant finde ich aber den Ansatz, dass nach den Polizeigesetzen der finale Todesschuß zulässig ist, um ein Menschenleben zu retten, die Drohung mit Folter aber nicht.

Der 'finale Rettungsschuß' darf nur unter extrem engen Voraussetzungen zur Beseitigung einer direkten Lebensgefahr eines Opfers eingesetzt werden.

Im Folter-Fall lag aber keine direkte (!) Lebensgefahr vor. Weder war klar, ob das Opfer nicht auch so gefunden werden konnte, noch, ob es überhaupt noch lebte und somit in direkter Gefahr schwebte.

Man wird immer Umstände konstruieren können, unter denen 99% der Bevölkerung für Folter wären. Die Gefahr sehe ich eher in der Büchse der Pandora. In der Praxis wird es extrem selten zu Fällen kommen, in denen die Schuld des Täters und die konkrete Bedrohung von Opfern außer Frage stehen. Das wird eher den mutmaßlichen (!) Terroristen treffen, der vermutlich (!) irgendwo eine Zeitbombe versteckt hat. Pech nur, wenn der Mensch dann doch unschuldig ist. Oder zwar Terrorist ist, aber nichts von der Bombe weiß.

Die Hoffnung, Folter werde nur dann eingesetzt, wenn es wirklich unvermeidlich ist, ist in etwa so naiv wie die Hoffnung, eine Totalüberwachung jeder Wohnung werde nur dann ausgewertet, wenn es wirklich unvermeidlich ist.

Nicht ohne Grund hat das BVerfG beim Urteil zum Luftsicherheitsgesetz klare Maßstäbe für die Bewertung der Frage gesetzt, wann ein elementares Rechtsgut das andere aufwiegt bzw. überwiegt und wann nicht.

Wenn die Tötung von 100 Menschen zur Rettung von 1 Million unzulässig ist, wieso dann die Folterung eines Menschen zur lediglich mutmaßlichen Rettung eines anderen?

Eine Gesellschaft bemißt sich immer daran, wie sie mit 'unbequemen' (im Sinne von 'belastenden') Minderheiten umgeht. Und dazu gehören nicht nur die Behinderten und Alten, sondern eben auch die Mörder und Kinderschänder.
'Der wird nie mehr ein wertvolles (nützliches, produktives) Mitglied der Gesellschaft, also töten wir ihn' wird immer Unterstützer finden, egal um welche Zielgruppe es geht.

Wer einem Menschen die Menschlichkeit und die Menschenrechte abspricht, egal aus welchem Motiv und egal wie sehr sich dieser Mensch gegen die Rechtsordnung und gegen 'menschliche' Konventionen gestellt hat, hat bereits den ersten Schritt in eine schlimme Richtung vollzogen.
Damit verlieren auch wir unsere Menschlichkeit.
'Der hat keinen Respekt vor Leben, also habe ich auch keines vor seinem' ist letztlich das biblische 'Auge um Auge'. Letztlich auch inkonsequent, wenn man für das Töten von Mördern, aber gegen das Beinamputieren von Leuten ist, die einen anderen in den Rollstuhl geprügelt haben.

Der finale Rettungsschuß ist etwas anderes. Er ist eine Situationsentscheidung im Angesicht einer aktuellen Bedrohung, keine Rache und auch keine geplante Wertentscheidung im Sinne von 'wer töten will, muß sterben'. Er ist nur dann zulässig, wenn keine angemessene Alternative besteht.


Puh, genug echauffiert für heute, gute Nacht. ;)

-- Editiert von Mareike am 06.07.2008 03:59:37

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2025x hilfreich)

Der finale Rettungsschuß ist etwas anderes.
Er ist eine Situationsentscheidung im Angesicht einer aktuellen Bedrohung, keine Rache und auch keine geplante Wertentscheidung im Sinne von 'wer töten will, muß sterben'.
Er ist nur dann zulässig, wenn keine angemessene Alternative besteht.


Es könnte wiederum sein, dass der Töter nur gemutmaßt hatte, dass die mißverstandene Situation die Tötung erforderte.
Fünf Sekunden davor hatte der Übeltäter vielleicht bereits seinen Tat bereut, kam nicht mehr dazu das auszudrücken.
Das Hirn arbeitet schneller.


1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Es könnte wiederum sein, dass der Töter nur gemutmaßt hatte, dass die mißverstandene Situation die Tötung erforderte.

Trotzdem bleibt es eine akute Situationsentscheidung, laienhaft verglichen mit einer Affekthandlung.

Der Folterer hingegen plant genau und schlägt nicht einfach spontan zu (und wenn er das doch tut, hat er ja Gelegenheit, damit aufzuhören und einen gelasseneren Kollegen mit dem Verhöhr fortfahren zu lassen).

1x Hilfreiche Antwort

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