Petition: Arbeitszeit der Bundesbeamten

30. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Hannah24072
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Petition: Arbeitszeit der Bundesbeamten

Link zur Petition:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_05/_20/Petition_79906.nc.$$$.a.u.html

Arbeitszeit der Beamten - Neufassung der Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten vom 20.05.2018

Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten vom 23. Februar 2006 neu gefasst und die wöchentliche Arbeitszeit von derzeit 41 Stunden entsprechend abgesenkt und der Arbeitszeit der Angestellten des Bundes angepasst wird. Diese beträgt 39 Wochenstunden.

Begründung
Die Verordnung verstößt gegen § 3 des Arbeitszeitgesetzes, wonach die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten darf. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb diese Schutzvorschrift für Beamte nicht analog gelten soll.

Bei der Anhebung der Arbeitszeit auf 41 Wochenstunden wurde uns im Jahr 2006 zugesichert, dass bei besserer Wirtschaftslage wieder eine Absenkung erfolgt. Dies ist bis heute ohne eine nachvollziehbare Begründung nicht geschehen. Angesichts der Steuereinnahmen der letzten Jahre wird deutlich, dass das Festhalten an der 41-Stunden-Woche reine Willkür und eine nicht länger hinnehmbare Ungerechtigkeit darstellt. Überlegungen zu Kosteneinsparungen dürfen nicht einseitig zu Lasten einer einzelnen Berufsgruppe gehen, die sich leider nicht mittels Streiks wehren kann und der daher immer wieder gern "Sonderopfer" auferlegt werden!

Im Vergleich mit anderen Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes sowie mit der Privatwirtschaft wird deutlich, dass eine Arbeitszeit von über 40 Wochenstunden sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern der EU absolut unüblich ist. Unsere Arbeitszeit ist seit 12 Jahren (!) so lang wie seit 1974 nicht mehr und damit nicht mehr zeitgemäß!

-- Editiert von Moderator am 01.07.2018 18:31

-- Thema wurde verschoben am 01.07.2018 18:31

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13 Antworten
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#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von Hannah24072):
Die Verordnung verstößt gegen § 3 des Arbeitszeitgesetzes, wonach die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten darf.


Irgendwie bezeichnend, dass einem Beamten nicht in den Sinn kommt, dass eine Arbeitswoche 6 Tage hat.
Es ist hier weit und breit kein Verstoß gegen § 3 zu erkennen.

Zitat (von Hannah24072):
Überlegungen zu Kosteneinsparungen dürfen nicht einseitig zu Lasten einer einzelnen Berufsgruppe gehen, die sich leider nicht mittels Streiks wehren kann und der daher immer wieder gern "Sonderopfer" auferlegt werden!


Es steht jedem Beamten frei, die Entlassung zu beantragen und als Angestellter nur 39 Stunden zu arbeiten. Ich vermute aber, aufgrund der zahlreichen "Sondervorteile" wird das keiner tun.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

Es wird auch gerne vergessen, dass Beamte ein mindestens 10% höheres Nettogehalt haben als vergleichbare Angestellte, obwohl sie nur 5,1% pro Woche mehr arbeiten.

Beispiel:
Angestellter: Entgeltgruppe E 10, Stufe 3 im Bereich Bund, verheiratet, 2 Kinder, Steuerklasse 3, ev. Kirchensteuer
-> ca. 31150€ / Jahr netto
Beamter: Besoldungsgruppe A 10, Stufe 3, verheiratet, 2 Kinder, Steuerklasse 3, ev. Kirchensteuer
-> ca. 37970€ / Jahr netto - also 21,9% mehr
wovon man allerdings fairerweise noch den (variablen) Beitrag für die private Krankenversicherung abziehen muss (zumindest für den Teil, den die Beihilfe nicht abdeckt) um Vergleichbarkeit mit Angestellten herzustellen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

@Hannah
Ich hoffe, Sie haben den Text nicht während des Dienstes verfasst und veröffentlicht.

Das fehlende Streikrecht für Beamte ist sicherlich ein Thema, über das viele Ihrer (vermeidlichen) Kollegen immer gerne dann nachdenken, wenn weitere sachliche Argumente nicht vorhanden sind. Wie schon ein Vorkommentar treffen bemerkt hat: Wenn Ihnen dieses Recht so wichtig ist, steht es Ihnen frei, zur Erlangung des Rechtes in die freie Wirtschaft zu wecheln. Das werden Sie vermutlich nicht tun, um Ihre Vergünstigungen nicht zu verlieren - Ihr gutes Recht aber gleichwohl hat es dann etwas vom berühmten "Rosinenpicken".

Sinnvoller wäre es sicherlich, die Möglichkeit des Abbaus von Überstunden besser zu regeln, denn Kollegen von Ihnen im Polizeidienst haben mehr Überstunden als Restdienstzeiten. Nur mal so zum Nachdenken.

MfG
RA Thomas Bohle

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 178x hilfreich)

Man kann es aber auch so sehen:

https://www.welt.de/wirtschaft/article178626798/Beamte-Darum-wollen-die-Staatsdiener-weniger-arbeiten.html?wtrid=onsite.onsitesearch

Die Beamten sind in Vorleistung gegangen und haben seit zwölf Jahren zur Haushaltskonsolidierung wöchentlich zwei Stunden mehr gearbeitet. Mithin (mit niedrig 42 Wochen für 12 Jahre gerechnet) 1008 Stunden = 126 Tage.
Bei Angestellten war dies aufgrund der Tarifverträge wohl nicht möglich. Ich will nicht klagen, aber wenn man dem Staat entgegenkam, dann sollte dieser sich auch an seine Vereinbarungen halten. Vielleicht sollte man die Zeit auch aufaddieren und ggf. früher in Pension gehen können. Das wäre auch eine nette Geschichte.

Und wer wissen möchte, was er als Beamter hätte, soll in seinem Steuerprogramm einfach mal anklicken, dass er Beamter, Soldat oder Richter wäre (Steuertabelle B). Und sich dann mal die Steuerberechnung anschauen. Da kann aus einer Rückzahlung schnell mal eine Nachzahlung werden. Zumindest ist es bei mir so.
Und von diesem Netto gehen dann auch, wie vorstehend geschrieben, noch die Beiträge für die KK ab. Das ist auch in der Regel im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich angesiedelt. Solange man nicht zu alt ist! Monatlich!
Und natürlich wird auch die Pension versteuert.

Die pauschale Aussage, dass Angestellte weniger verdienen passt nicht zur Aussage eines übergeleiteten Tarifbeschäftigten der ehemaligen Arbeitsmarktinspektion. Der lehnte die Übernahme in den Beamtenstand ab weil er sich damit finanziell verschlechtern würde.

Und der Kollege RA sollte nicht vergessen, dass Staatsanwälte oder Richter ebenfalls Beamte sind. Und deren Erfordernis für das Gemeinwesen, und damit auch für sein Einkommen als RA (Wo kein Kläger, da kein Richter. Und wo kein Richter, brauchts auch keinen Anwalt. ;) ) ist sicherlich unbestritten.

Kurz, ich selbst will nicht klagen. Der Mantel des Königs ist nicht lang aber er hält warm. Das trifft es recht gut.
Allerdings wird gerade bei diesem Thema oft polemisch und nicht mit allen Fakten argumentiert.
Aus meiner Sicht ist es legitim, auf die vor zwölf Jahren gegebene Zusage hinzuweisen. Das hat nichts mit Rosinenpickerei oder ungerechtfertigten Vorteilen zu tun.
Ich hätte gern mal den Aufschrei gehört, wenn das damals von der Tarifgemeinschaft der Angestellten oder bei den Arbeitern flächendeckend verlangt worden wäre.
Daher leben und leben lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Bei Angestellten war dies aufgrund der Tarifverträge wohl nicht möglich

Das ist nicht richtig: Die Arbeitszeit von Angestellten wurde auch erhöht. Erst nur für neu eingestellte Angestellte auf 41h, während Bestandsmitarbeiter die alte Arbeitszeit behalten haben. Im Zuge der folgenden Tarifrunde wurden die 41h für Neu-Mitarbeiter zurückgenommen, dafür die Arbeitszeit auch für Bestandsmitarbeiter erhöht - je nach Bundesland unterschiedlich: http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/arbeitszeit.html

Zitat:
Ich hätte gern mal den Aufschrei gehört, wenn das damals von der Tarifgemeinschaft der Angestellten oder bei den Arbeitern flächendeckend verlangt worden wäre.

Wurde es aber. Der Aufschrei war auch groß.

Zitat:
Die pauschale Aussage, dass Angestellte weniger verdienen passt nicht zur Aussage eines übergeleiteten Tarifbeschäftigten der ehemaligen Arbeitsmarktinspektion. Der lehnte die Übernahme in den Beamtenstand ab weil er sich damit finanziell verschlechtern würde.

Das liegt aber an der unterschiedlichen Betrachtung von Dienstaltersstufen. Bei einer Verbeamtung fängt man ja auf der Dienstaltersstufe unten an. Wer schon lange im Angestelltenverhältnis im öD beschäftigt ist, insbesondere wenn man vor 2009 angefangen hat (noch zu BAT-zeiten), der büßt bei einer Verbeamtung seine Dienstaltersstufen aus der Angestelltenzeit ganz oder zum großen Teil ein und findet sich in der gleichen Besoldungsgruppe wie ein Berufsanfänger. Da ist eine nachträgliche Verbeamtung in der Tat nicht lukrativ. (Was aber eben nicht daran liegt, dass Beamte schlecht bezahlt werden, sondern weil man bei einer Verbeamtung i.d.R. dienstaltersmäßig wieder auf Anfang gesetzt wird.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

"Und der Kollege RA sollte nicht vergessen, dass Staatsanwälte oder Richter ebenfalls Beamte sind"

Diese Aussage ist nicht richtig.

MfG

RA Thomas Bohle

0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 178x hilfreich)

Zitat (von Rechtsanwalt Thomas Bohle):
"Und der Kollege RA sollte nicht vergessen, dass Staatsanwälte oder Richter ebenfalls Beamte sind"

Diese Aussage ist nicht richtig.

MfG

RA Thomas Bohle


Was sind sie dann? Ernsthaft gefragt. Zumindest ist das Dienstverhältnis fast identisch, oder?

https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)




Zitat (von drkabo):
Zitat:
Ich hätte gern mal den Aufschrei gehört, wenn das damals von der Tarifgemeinschaft der Angestellten oder bei den Arbeitern flächendeckend verlangt worden wäre.

Wurde es aber. Der Aufschrei war auch groß.
Zitat:


Und was ist daraus geworden? Wieder ernsthaft gefragt. Ist die Arbeitszeit flächendeckend (bundesweit) verlängert worden und gelten diese Regelungen noch heute? Oder wurde das alles schon wieder (flächendeckend) zurückgeschraubt?



Zitat (von drkabo):
Zitat:
Bei Angestellten war dies aufgrund der Tarifverträge wohl nicht möglich

Das ist nicht richtig: Die Arbeitszeit von Angestellten wurde auch erhöht. Erst nur für neu eingestellte Angestellte auf 41h, während Bestandsmitarbeiter die alte Arbeitszeit behalten haben. Im Zuge der folgenden Tarifrunde wurden die 41h für Neu-Mitarbeiter zurückgenommen, dafür die Arbeitszeit auch für Bestandsmitarbeiter erhöht - je nach Bundesland unterschiedlich: http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/arbeitszeit.html


Das kann vielleicht sein. Beim Bund war es aus meiner Erinnerung jedoch so, dass die Arbeitszeiten nicht angetastet wurden. Aber vielleicht täuscht mich meine Erinnerung.

In der Regel werden (besonders gern in wirtschaftlich schwierigen Zeiten) auch die Beamten herangezogen. Das ist, gerade wenn man rückblickend die damalige Situation betrachtet, auch legitim. Wenn es dem ganzen Land nicht besonders geht, kann ich als Staatsdiener nicht nur tatenlos zusehen ohne auch meinen Teil beizutragen. Zugegebenermaßen ist das allerdings nicht immer ganz mit der Logik erklärbar.
Bei der Arbeitszeit war das damals verständlich und sicher auch gerechtfertigt. Aber als gegenteiliges Beispiel möchte ich hier mal die Praxisgebühr anführen:

Die gesetzlichen Krankenkassen hatte, u.a. aufgrund der schlechten Lage am Arbeitsmarkt mit massiven finanziellen Defiziten zu kämpfen. Gerade Leistungen für die beitragsfrei versicherten Familienmitglieder (z.B. Ehepartner im Bezug von ALG) führten dazu, dass die Kassen mehr Ausgaben als Einnahmen hatten.
Um hier etwas Entlastung zu schaffen, wurde die Praxisgebühr eingeführt.

Einmal im Quartal (bei Besuch von Fachärzten war es gleich, glaube ich mich zu erinnern) musste je Patient ein Betrag von 10 Euro an den behandelnden Arzt gezahlt werden. Die Erstattung des Arztes wurde dann durch die Verrechnungsstelle um den Betrag gekürzt, den der Arzt laut seinen Rechnungen hätte vereinnahmen müssen.
Die Kassen brauchten daher weniger Geld in diesen Erstattungsfonds einzahlen und wurden hierdurch entlastet. Dadurch wurde "der Druck im Kessel" etwas verringert und die Krankenkassen konnten auf sonst notwendige Einschnitte verzichten bzw. Leistungen im Portfolio behalten.

Nun kam man auf die Idee, bei den Beamten ebenfalls eine Art Praxisgebühr einzuführen. Quasi im Rahmen des Solidaritätsgedankens. Es könne ja nicht sein, dass Beamte von Belastungen, die alle Anderen beträfen, verschont blieben. Wie oben geschrieben, kann man das sogar ein Stückweit nachvollziehen. Die Kassen sollen entlastet werden, damit dort Leistungskürzungen oder Kündigungen vermieden werden. Macht Sinn, oder?

Wie wurde es nun umgesetzt?
Die Beihilfestellen wurden angewiesen, den Erstattungsbetrag um den gleichen Betrag zu kürzen, den auch ein gesetzlich Versicherter an Praxisgebühr zu zahlen gehabt hätte. Und dann? Nichts "Und dann?"! Das war's!

Das Geld wurde eben nicht zur Entlastung der (privaten Krankenkassen) verwendet. Nebenbei wäre das auch rechtlich so kaum möglich gewesen. Es war aber auch gar nicht beabsichtigt. Aber auch die Leistungen der Beihilfe wurden nicht erweitert. Eher im Gegenteil. Leistungen wurden gestrichen. Das Geld floss schlicht und einfach in den allgemeinen Haushalt ein und wurde unter anderem dazu verwendet, ALG zu zahlen oder die gesetzlich Versicherten zu entlasten. Die Beamten haben also ein (Gesundheits)System mitfinanziert, in das sie gar nicht eingebunden waren. Und bevor wieder pauschal über die Bevorzugung bei den privaten Kassen debattiert wird: Ja, es gibt Vorteile. Aber wenn ich mich gesetzlich versichern würde, wäre es für mich erheblich teurer, weil ich eben keine Beihilfe mehr erhielte, damit also den vollen Betrag von meinem Nettogehalt absichern müsste (nicht nur zur Hälfte wie ein AN, den anderen Teil zahlt der AG). Nein, wer schon mal Kinder oder einen Ehepartner mitversichern musste (auch wenn es nur anteilig ist) weiß die Möglichkeit der beitragsfreien Familienversicherung zu schätzen. Aber das ist eine andere Geschichte.
Es gibt eben auch hier Vor- und Nachteile.

Nicht falsch verstehen: Ich will hier nicht mein Leid klagen, aber ein Danke an die Beamten für die Millionen Euro Unterstützung wäre auch ganz nett gewesen. ;-)


Aber wie dem auch sei. Es gibt offensichtlich viele Menschen, denen diese Petition aufstößt. Für mich, als (man ahnt es schon) Beamten, ist es ein legitimer Schritt, von seinem Arbeitgeber die Einhaltung gegebener Zusagen zu fordern.
Natürlich kann man sagen, wenn es nicht passt steht es Dir frei, in die private Wirtschaft zu wechseln. Das wurde hier auch schon mehrfach getan.
Andererseits heben diese Leute gern die Privilegien der Beamten (so wie auch in diesem Thread) hervor.

Dem entgegne ich: In den nächsten 15 Jahren werden rund 40% der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Pension gehen. Die Behörden stellen ein was und wie sie nur können. In allen Laufbahnen. Und dank der jetzigen Gesetzeslage ist das mit dem Einstiegsalter auch nicht mehr so strikt.
Ihr müsst Euch nicht, wie ich in den 90er Jahren, mit 1.250 Bewerbern um 40 Stellen streiten. Und die Anforderungen sind auch nicht gerade gestiegen. Eher im Gegenteil.
Wer also der Meinung ist, als Beamter hätte er weit mehr Privilegien, die eigentlich allen zustehen sollten, kann jederzeit seinen Arbeit kündigen und sich bei einer Behörde bewerben. So gut wie heute standen die Chancen seit Jahrzehnten nicht. Wollt ihr meckern oder lieber etwas tun? Dann bewerbt Euch! :)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Staatsanwälte sind Landesbeamte, in der "Probezeit" häufig Richter auf Probe im Staatsanwaltsdienst. Das regelt jedes Land für sich. Richter sind eine eigene Kathegorie, was sich auch in der Festlegung der Besoldung zeigt. Nicht A13, A14 u.s.w., sondern R1, R2 u.s.w. Richter haben keine Dienstzeiten, sie müssen halt ihr Dezernat in Schwung halten. Staatsanwälte sind zwar Beamte, mit den Dienstzeiten ist das jedoch je nach Land unterschiedlich. Letztlich müssen sie auch nur ihr Dezernat abarbeiten. Wie schnell oder langsam das geht, das ist das Problem des Staatsanwalts.

Abgesehen davon, ich kenne es aus den freien Berufen so ab mittlerem Management, dass man letztlich keine festen Dienstzeiten mehr hat, sondern eben nach Bedarf arbeitet. Die Sitzungen von Teamleitern u.s.w. werden typischerweise in die ruhige Zeit nach offiziellem Dienstschluß gelegt. Also, was soll jetzt dieser Zirkus? Ich verstehe es einfach nicht. Abgesehen davon, ist die Petition kein "den normalen Rechtsweg/Gesetzesgebungsweg" Aushebelinstrument.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Und was ist daraus geworden? Wieder ernsthaft gefragt. Ist die Arbeitszeit flächendeckend (bundesweit) verlängert worden und gelten diese Regelungen noch heute? Oder wurde das alles schon wieder (flächendeckend) zurückgeschraubt?

In allen(!) Bundesländern liegt die Arbeitszeit (zumindest bei Landes- und Kommunalangestellten) immer noch über dem Niveau von 2005. Teilweise nur geringfügig (Schleswig-Holstein), teilweise erheblich (Bayern).

Zitat:
Nicht falsch verstehen: Ich will hier nicht mein Leid klagen, aber ein Danke an die Beamten für die Millionen Euro Unterstützung wäre auch ganz nett gewesen. ;-)

Den Angestellten dankt auch keiner, dass sie Wiedervereinigung und Flüchtlingskrise finanzieren. (Durch die Wiedervereinigung sind Millionen von älteren Leuten hinzugekommen, die Rente und Pflege brauchen / brauchten, obwohl sie nichts in die bundesdeutschen Sozialkassen eingezahlt hatten. Millionen Leute mittleren Alters wurden Arbeitslos und brauchten plötzlich finanzielle Unterstützung, weil die maroden Ostbetriebe nicht überlebenfähig waren. Woraus wurde das im Wesentlichen bezahlt - richtig, aus den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen der Sozialkassen. An diesen Milliardensummen waren / sind Beamte nicht beteiligt. Mit den Flüchtlingen wird es ähnlich.)
Worauf ich hinaus will: Die oft negative Wahrnehmung des Beamtenstandes ist hausgemacht. Was unser Land ausmacht ist (unter anderem) ein starkes Solidarsystem, auf das wir zu recht stolz sein können. Von Beamtenseite wird immer wieder betont, wie wichtig Beamte für den Staat sind - auf der anderen Seite entziehen sich Beamte diesem staatsprägenden Solidarsystem (und stecken sich die gesparten Sozialabgaben - böse gesagt - in die eigene Tasche*). Daraus entsteht ein Glaubwürdigkeitsproblem.

*Der Bruttolohn von Beamten ist ja gar nicht höher als der von vergleichbaren Angestellten. Der höhere Nettolohn beruht ja auf den fehlenden Sozialabgaben.

Zitat:
Wer also der Meinung ist, als Beamter hätte er weit mehr Privilegien, die eigentlich allen zustehen sollten, kann jederzeit seinen Arbeit kündigen und sich bei einer Behörde bewerben.

Zumindest in meiner Region schafft man es immer noch, alle Beamtenstellen zu besetzen. Als man allerdings unlängst einen Diplom-Ingeneur als Angestellten einstellen wollte (mit Bezahlung nach Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes), sind genau 0 (in Worten: Null) Bewerbungen eingegangen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Sehr schön, dass Drkabo auch mal die Punkte angsprochen hat, die immer wieder verdrängt werden: die Verpflichtungen, die z.B. beim Staatsbeitritt der DDR von den Beitragszahlern (also Nicht-Beamten) übernommen wurden und immer noch übernommen werden. Dazu kommen noch (auch nur beispielsweise) die Beiträge, die bei der Knappschaft entnommen werden, um Allgemeinaufgaben zu erfüllen.

Was der Fragesteller nicht erkannt hat: man kann aus einem System nicht einfach ein Mosaiksteinchen rausnehmen, was einem nicht passt, und dieses abändern. Da muss man das ganze System anschauen. Dies gilt sowohl für den Beamtenstatus als auch für den der Angestellten. Dies hat doch gerade ein Gericht hinsichtlich des Streikrechts der verbeamteten Lehrer ganz klar entschieden.

Abgesehen davon habe ich immer noch erhebliche Zweifel daran, dass die Petition der richtige Weg ist. Es ist mit Sicherheit der bequemste. Der normale Weg wäre doch, sich einen Abgeordneten/eine Partei seines Vertrauens zu suchen, dort sein Anliegen vorzutragen.

wirdwerden

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