Hallo liebe LEute,
ich brauche dringend euren Rat!
Mitte September habe ich eine Selbstständige Tätigkeit auszuüben, welche sehr gut bezahlt wird.
Es ist ein einmaliges Ding. Jedoch wurde mein Alg 1 schon für diesen Monat ausgezahlt. Im nächsten Monat bin ich da auch schon raus, habe aber für Alg 2 mich vorsichtshalber schon angemeldet .
Wie mache ich es jetzt nun am schlausten? Mich komplett wieder abmelden und mich bei der Krankenkasse melden? Oder kann es das JobCenter auch als Verdienst für ein halbes Jahr im vorauszusammen rechnen? Ich bin ein bisschen durcheinander. Mein Wunsch wäre es, diese 10 Tage durchzuackern, Geld zu verdienen und ab nächsten Monat zur Not wieder beim Alg 2 angemeldet sein. Oder am besten komplett da raus und nur noch solche Aufträge bekommen
Ich danke Euch für jede Info und Tipp!
Habt eine tolle Woche und bleibt gesund
Euer Okes
-- Editiert von Moderator topic am 5. September 2022 21:10
-- Thema wurde verschoben am 5. September 2022 21:10
Selbstständig während ALG
5. September 2022
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Frage vom 5. September 2022 | 19:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbstständig während ALG
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#1
Antwort vom 5. September 2022 | 19:42
Von
Status: Unbeschreiblich (32289 Beiträge, 5678x hilfreich)
Man kann sich sowohl bei der Arbeitsagentur als auch beim Jobcenter wieder abmelden.
Es wurde am 31.8. für den Monat August ausgezahlt. Nach Abmeldung jetzt würdest du für September am 30.9. nichts mehr erhalten.ZitatJedoch wurde mein Alg 1 schon für diesen Monat ausgezahlt. :
Hast du beim JC das ALG2 du ab 1.10. beantragt?
Nach der Abmeldung ALG und ALG2 müsstest du dich freiwillig krankenversichern.
Wann beginnt denn diese s. Tätigkeit? Würdest du das Geld sofort und sicher nach den 10 Tagen erhalten?
Kennst du deinen ALG2-Bedarf, der vom JC kommen würde?
Der Regelbedarf und die Wohnkosten...
#2
Antwort vom 5. September 2022 | 21:23
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatMich komplett wieder abmelden :
Komplett abmelden bedeutet auch wieder komplett anmelden - mit allen Nachteilen.
ZitatMitte September habe ich eine Selbstständige Tätigkeit auszuüben, welche sehr gut bezahlt wird. :
Wenn man das Geld bekommt kann es sein, das man für diesen Monat nicht bedprftig ist.
Kommt auf die Kosten und Abschreibungen an, die anfallen.
ZitatOder kann es das JobCenter auch als Verdienst für ein halbes Jahr im vorauszusammen rechnen? :
Kann es, wäre aber wohl rechtswidrig und finanziell die schlechteste Variante,
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. September 2022 | 22:14
Von
Status: Philosoph (13043 Beiträge, 4441x hilfreich)
Zitat:Jedoch wurde mein Alg 1 schon für diesen Monat ausgezahlt.
ALG I wird rückwirkend gezahlt. Das ALG I für September erhälst Du also erstr Ende September.
Zitat:Wie mache ich es jetzt nun am schlausten? Mich komplett wieder abmelden
Du teilst der Agentur für Arbeit mit, dass Du am xx.xx.xxxx eine selbständige Tätigkeit beginnst, bzw. mit der Bearbeitung eines Auftrages beginnst, bei dem Du mindestens 15 Wochenstunden zu arbeiten haben wirst. Damit entfällt ab dem Tag der Anspruch auf ALG I. Beginnst Du diese Tätigkeit z.B. am 15.09., hast Du bis einschließlich zum 14.09. noch Anspruch auf auf anteiliges ALG I.
Ob es sinnvoll ist, den ALG II Antrag für die Zeit ab dem 01.10. zurückzunehmen (sofern noch kein Bescheid vorliegt), hängt davon ab, wann Du die Vergütung für die selbständige Tätigkeit erhälst und wie sicher der pünktliche Zufluss ist. Ist es sicher, dass Du das Geld noch im September erhälst, kann der Antrag weiterlaufen. Vor dem 01.10. zugefolossenes Einkommen hat auf den ALG II Anspruch ab Oktober keinen Einfluss.
Erhälst Du die Zahlung voraussichtlich erst im Oktober, kann es - je nach Höhe des Betrages - sinnvoll sein, den Antrag zurückzunehmen und später ggf. neu zu stellen.
Gruß,
Axel
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