Selbstständig während ALG

5. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
eno_okes
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbstständig während ALG

Hallo liebe LEute,

ich brauche dringend euren Rat!
Mitte September habe ich eine Selbstständige Tätigkeit auszuüben, welche sehr gut bezahlt wird.
Es ist ein einmaliges Ding. Jedoch wurde mein Alg 1 schon für diesen Monat ausgezahlt. Im nächsten Monat bin ich da auch schon raus, habe aber für Alg 2 mich vorsichtshalber schon angemeldet .

Wie mache ich es jetzt nun am schlausten? Mich komplett wieder abmelden und mich bei der Krankenkasse melden? Oder kann es das JobCenter auch als Verdienst für ein halbes Jahr im vorauszusammen rechnen? Ich bin ein bisschen durcheinander. Mein Wunsch wäre es, diese 10 Tage durchzuackern, Geld zu verdienen und ab nächsten Monat zur Not wieder beim Alg 2 angemeldet sein. Oder am besten komplett da raus und nur noch solche Aufträge bekommen :)

Ich danke Euch für jede Info und Tipp!

Habt eine tolle Woche und bleibt gesund

Euer Okes

-- Editiert von Moderator topic am 5. September 2022 21:10

-- Thema wurde verschoben am 5. September 2022 21:10

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Man kann sich sowohl bei der Arbeitsagentur als auch beim Jobcenter wieder abmelden.

Zitat (von eno_okes):
Jedoch wurde mein Alg 1 schon für diesen Monat ausgezahlt.
Es wurde am 31.8. für den Monat August ausgezahlt. Nach Abmeldung jetzt würdest du für September am 30.9. nichts mehr erhalten.
Hast du beim JC das ALG2 du ab 1.10. beantragt?

Nach der Abmeldung ALG und ALG2 müsstest du dich freiwillig krankenversichern.


Wann beginnt denn diese s. Tätigkeit? Würdest du das Geld sofort und sicher nach den 10 Tagen erhalten?

Kennst du deinen ALG2-Bedarf, der vom JC kommen würde?
Der Regelbedarf und die Wohnkosten...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von eno_okes):
Mich komplett wieder abmelden

Komplett abmelden bedeutet auch wieder komplett anmelden - mit allen Nachteilen.



Zitat (von eno_okes):
Mitte September habe ich eine Selbstständige Tätigkeit auszuüben, welche sehr gut bezahlt wird.

Wenn man das Geld bekommt kann es sein, das man für diesen Monat nicht bedprftig ist.
Kommt auf die Kosten und Abschreibungen an, die anfallen.



Zitat (von eno_okes):
Oder kann es das JobCenter auch als Verdienst für ein halbes Jahr im vorauszusammen rechnen?

Kann es, wäre aber wohl rechtswidrig und finanziell die schlechteste Variante,


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

Zitat:
Jedoch wurde mein Alg 1 schon für diesen Monat ausgezahlt.


ALG I wird rückwirkend gezahlt. Das ALG I für September erhälst Du also erstr Ende September.

Zitat:
Wie mache ich es jetzt nun am schlausten? Mich komplett wieder abmelden


Du teilst der Agentur für Arbeit mit, dass Du am xx.xx.xxxx eine selbständige Tätigkeit beginnst, bzw. mit der Bearbeitung eines Auftrages beginnst, bei dem Du mindestens 15 Wochenstunden zu arbeiten haben wirst. Damit entfällt ab dem Tag der Anspruch auf ALG I. Beginnst Du diese Tätigkeit z.B. am 15.09., hast Du bis einschließlich zum 14.09. noch Anspruch auf auf anteiliges ALG I.

Ob es sinnvoll ist, den ALG II Antrag für die Zeit ab dem 01.10. zurückzunehmen (sofern noch kein Bescheid vorliegt), hängt davon ab, wann Du die Vergütung für die selbständige Tätigkeit erhälst und wie sicher der pünktliche Zufluss ist. Ist es sicher, dass Du das Geld noch im September erhälst, kann der Antrag weiterlaufen. Vor dem 01.10. zugefolossenes Einkommen hat auf den ALG II Anspruch ab Oktober keinen Einfluss.

Erhälst Du die Zahlung voraussichtlich erst im Oktober, kann es - je nach Höhe des Betrages - sinnvoll sein, den Antrag zurückzunehmen und später ggf. neu zu stellen.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

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