Stalkingvorwurf §238

7. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Wahngeschädigte
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Stalkingvorwurf §238

Keine Straftat kann einem so leicht vorgeworfen werden wie Stalking in Deutschland.
Ich möchte einige Meinungen über über die Begriffe, die in dem Stalkingvorwurf verwendet werden, erfahren.

Was meint ihr zu Nachstellung?
Wo kann man eine Nachstellung empfinden?
Wie wird eine räumliche Nähe Suche definiert?

Ist beharrlich nur von der Anzahl der Kontaktsuche fest zu legen, oder setzt eine Beharrlichkeit eine Klärung zuvor voraus. Die überhaupt nicht mehr erwähnt wird.

Kann jemand, der eine Person nach seiner Meinung als Stalker eingeordnet/verleumdet hat, jeden Einkauf, jede Begegnung von ihm als Beharrlich ansehen?
Setzt der Abbruch eines Kontakts nicht einen Kontakt voraus?
Warum brauch ein "Opfer", der einen mit Stalking beschuldigt keine Beweise und kann bei einer Aussage unter Eid einen Beschluss erwirken, der dann zwar aufgehoben wird, aber bis zu Verhandlung dem "Täter" Einschränkung seiner Lebensqualität herbeiführt und bei extremfällen den Täter zum unzumutbarers menschenunwürdiges Leben zwingt. Alles ohne Beweise!

Herabwürdigung.
Jede Behauptung über einen Menschen, der nach dem Empfinden des "Opfers" (ohne Beweise) dass er ein Stalker ist, würdigt den vermeintlichen Täter herab, sodass er an seiner Glaubwürdigkeit verliert.

In meinem Falle, hat die Richterin, die zuvor den Stalkingvorwurf von dem selbsternannten Opfer geglaubt hat, ohne Beweise, (ohne Bedrohung, oder Angriffe) mich dem Täter, der die Opferrolle angenommen hat, schutzlos ausgelifert. Bei einem vorsätzlichen Unfallversuch, trotz Zeugen, lehnte sie meinen gerichtlichen Hilfegesuch ab, den Täter mit einem Beschluss mir fern zu halten. Dieser Täter verletzte mich dann körperlich. In der sicheren Stalkingopferrolle.

Warum ist das möglich, dass eine Frau die Kontakt zu einem Mann sucht, ob berechtigt oder nicht, als gemein gefährlich angesehen wird und mit einem Beschluss ohne Befragung an ihrer Lebensqualität gehindert und an ihren Freiheitsrechten, ohne Begrundung, ohne Gefahr drohung, beschnitten wird.

Diese Frau aber, gegen einen Mann, der unter einem Stalkingwahn leidet, nicht geschützt wird, damit er diese Frau nicht anzugreift. Die Folge: Körperverletzung!

Wovon hängen die Beschlüsse ab, der eine wird bei Vorlegen der schriftlichen Kontaktgesuche, ohne diesen Kontakt jemals persönlich abgelehnt zu haben zuvor und die Kontaktsuche/Klärungsbedarf durch seinen gestörrtem Verhalten hervorgerufen hat, mit der ganzen Familie gegen eine kleine harmlose Frau geschützt wird, die niemals einen Angriff, oder Bedrohung befürchten liess. Wenn man ein Verhalten als Beharrlich bezeichnet, könnte auch harmlose hartnäckige Eigenschaft sein, als eine Wahnsinnige bestempelt wird.

Ein Mann, der versucht eine Frau zu überfahren, ein Leben lang unschuldig gilt, weil er schneller das Wort "Stalking" ausgesprochen und einem perfekten Bild eines Stalkingopfers hinter dem Rücken des Beschuldigten gearbeitet hat, Narrenfreiheit bekommt, bis er diese Frau körperlich angreift.

Ein einziges Buch von Julia Bettermann "Das falsche Stalking Opfer Syndrom" hat sich mit den falschen Opfer beschäftigt. Die Forschung weigert sich, die Stalkingwahnsinnigen zu erkennen und die KontaktsucheBelästigung erst zu klären, ob hier eine böse Absicht dahinter steckte, oder durch einen netten Gespräch und einer normalen Kommunikation ein Stalking niemals herbei geführt wäre. Ein Kreislauf von Klärungsbedarf und Ignoranz= Stalking bei Kontaktsuche. Der Täter wird nicht von dem Opfer ignoriert sondern, alle Polizei, Beratungsstellen, am Ende das Gericht, arbeitet hinter dem Rücken des Beschuldigten. Mit einem Beschluss wird der vermeintliche Täter über seine Rolle als STalker infprmiert. Pychoterro für beide Seiten, Verwaltungskosten, Arbeit für die Gerichte und Richter, wären vielleicht mit einer normalen Kommunikation vermieden, aber dieses wird dem Opfer nicht geraten. Sobald sich einer als Opfer identifiziert wird ihm eingeredet, er ist unschuldig, soll sich vom schlechtem Gewissen befreien. Es reciht wenn es die Kontaktsuche als Belästigung empfindet, er soll beweise sammeln und sich an der Bestrafung des Täters erfreuen. Entschuldigung, vielleicht habe ich die Begegnung fälschlicherweise als Kontaktsuche empfunden, zu sagen, nach dem der Täter ihn versichert, dass die Begegnungen nicht mit ihm zu tun haben, und wenn er an einem Kontakt interessiert wäre, dieses Intersse jetzt nicht mehr hat, weil er seinen Wunsch akzeptiert, wird niemals angestrebt. So weit kommt es gar nicht, weil sofort bei kleinste Empfindung das selbsternannte Opfer mit dem Anwalt droht und auch die Aussage des "Täters nicht akzeptiert und mit seinem Opfer verhalten den "Täter" weiterhin belästigt. Mit dem Erlass eines Beschlusses, wird jeder Stalker gleich angesehen. Ob er nur mit "Kontaktsuche/Belästigung" in diese Rolle gedrängt wurde, weil jede Klärung zuvor durch den Rat der Experten "Ignoranz" unmögöich gemacht wird, oder ob er tätlich angegriffen hat. Hat der Stalker zuvor sein Opfer als Stalker angezeigt, (diese Anzeigen werden nie überprüft, bei Glaubhaft machen geht sofort ein Beschluss raus), hat das tatsächliche Opfer keinen Schutz mehr. Bei jedem Hilfegesuch wird dem Opfer geraten, unterlassen sie die Kontaktsuche, dann wird ihnen nichts passieren. Das von anfang an, die Kontaktsuche nicht das Problem war, und bei einem normalem Verhalten des Stalkingwahnsinnigen nie notwendig wäre, und der nie Kontakt gesucht hätte, aber ein Angstgestörrtes Verhalten, ebenso eine Belästigung darstellt, dieser Belästigung der "Täter" beim Verlassen der Wohnung sofort ausgesetz ist, glaubt dem "Täter" keiner.
Wer nicht betroffen ist glaubt nicht, dass es in Deutschland so etwas möglich ist.
Mit dem Stalkinggesetz §238 ist alles möglich, nur nicht der Schutz gegen Gewalt.
Die Stalkingwahnsinnigen müssen mit feingefühl beobachtet werden und an der Verfälschung der Ergebnisse, jeden Beschluss, der eine Kontaktsuche beendet, als einen Erfolg für das Gesetz §238 registriert wird, vermieden werden. Nach jedem Beschluss, der bei Kontaktsuche ohne Befragung erlassen wird, darf der Fall nicht abgehakt, sondern zu Forschungszwecken, die vermeintlichen Täter weiter befragt werden, ob dieses auch ohne Beschluss erledigt wäre.

Mit jedem Beschluss, der zu Unrecht erlassen wird, wird ein Mensch in seiner Würde und stolz verletzt.

Der Staat hat es sich mit diesem Gesetz sehr einfach gemacht. Behauptung Stalking, Folge Beschluss. Behauptung Zuwiderhandlung= , (natürlich wieder ohne Beweise), Folge Straftat mit Geldstrafe. Rache gefühle, des "Täters" der nie erweckt wären ohne den Beschluss, führen zu tatsächlichen Taten und Angriffen. Dieses kann aber nur jemand verstehen, der wie aus heiterem Himmel einen Beschluss bekommt. Ich behaupte und halte daran fest, dass nach meiner Meinung, ohne das Gesetz, Kontaktsuche, die sich in Belästigung ausarten, ohne den Willen des Täters, mit einem Gespräch beendet wäre, heute gibt es kein Gespräch, sofort eine Drohung mit dem Anwalt, ohne ein Wort miteinander geredet zu haben, und dem Täter die Möglichkeit zu geben, dass diese Begenung keine Kontaktsuche ist und Begegnungen nie vermieden werden können.

Die Fälle, die mit Körperverletzung und sogar mit dem Tod des Opfers endeten, berichten immer über einen Beschluss zuvor. Ich maße mir an zu behaupten, diese Menschen, wären heute vielleicht körperlich unversehrt und nicht getötet, wenn die Vorgehensweise, anders wäre, und das §238 Gesetz nicht erlassen worden wäre. Die Gesetze die wir zuvor hatten gaben den Opfern ein Schutz, ohne den "Täter" zur Straftaten zu verleiten.
In den Ratschlägen wird große Vorsicht bei Menschen geboten, die nichts mehr zu verlieren haben. Ein Mensch, der auf die Aussage einer anderen Person hin, einen Beschluss bekommt, oder vor die Tür gesetz wird, hat nichts mehr zu verlieren. Demütigung und Entmenschlichung eines Menschen, auf die Aussage eines anderen Menschen, ohne Beweise kann zum Straftaten führen.

Stalkingwahn /Stalkingpanik der Gesellschaft muss in Erwägung gezogen werden, wenn man eine gute Erforschung erreichen möchte.




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-- Editiert am 07.08.2010 13:46

-- Editiert am 07.08.2010 14:03

-- Editiert am 07.08.2010 14:04

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
geprellt95
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 52x hilfreich)

Sorry, aber manchmal ist weniger - besser verständlich...
Hab nach einer Minute keine Lust mehr gehabt,obwohl ich vom Problem betroffen bin -
wurde als Stalker beim Arbeitgeber angeschwärzt, wurde als Erpresser über Anwalt verunglimpft (angeblich einen Wirtschaftsbericht "gestohlen", der bereits 1 Jahr vorher veröffentlicht war - hab das Ding nie gesehen oder in den Händen gehalten - was sucht ein solcher Bericht im Privathaushalt; wollte angeblich Zurücknahme Sorgerechtsantrag dafür eintauschen); hahahahaha....
Trotzdem schritt weder Rechtsanwalt noch Gericht ein...
Der "Gestalkte" und "Bestohlene" ist Betriebsratsvorsitzender bei einem öffentlichen Dienstherrn...
Der hatte - falls überhaupt jemals besessen - einen Wirtschaftsbericht nicht wieder gefunden und ein billiges Opfer für seine Schlampigkeit und Doofheit gesucht...
... und mit dem Stalkingvorwurf musste das gemeinsame Kind von der Mutter getrennt werden... bei Umgangsausübung wäre dem Vater das Kind wohl entglitten, da er psychisch terrorisiert und das Kind die Wahrheit erkannt hätte...
Da hilft keiner - kein Anwalt und kein Gericht....
Und es geschieht jeden Tag tausendfach in diesem Land...

2x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Karay
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo zusammen,
Ich habe ein Problem was sich gerade in meinem Wohnort und auch Heimatort anbahnt. Ich habe keine Ahnung wie ich damit umgehen soll.
Die Situation ist folgende:
Ich habe letztes Jahr im Winter angefangen laufsport zu betreiben um endlich abzunehmen und fit zu werden. Habe zwei feste Routen die ich immer gelaufen bin, morgens die eine und abends die andere.
Nun ist mir leider schon öfter von Bekannten zugetragen worden, dass sich eine Frau wohl durch mein laufen gestört fühlt.erst dachte ich mir...naja wenn man sonst keine Probleme hat sucht man sich welche und ha es nicht ernst genommen.
Dann kam heraus, dass diese Frau, die mir im übrigen auch bekannt ist weil wir in einem recht kleinen Ort wohnen und man sich dadurch zwangsläufig zumindest vom sehen kennt, tatsächlich meinen Vater ausgefragt hat. Warum ich bei ihnen im Feld laufen würde, mit welchem Hintergrund etc. Mein Vater sagte ihr darauf hin dass ich jeden tag eine runde ums Dorf laufe um fit zu werden.

Mittlerweile fragte sie aber auch Freunde von mir, ob sie was wissen würden, dasss es nicht normal wäre, dass ich im Winter wenn es dunkel ist mit meinem Hund durch Feld laufe. Dann fällt zum ersten mal der Vorwurf, ich würde sie und ihre Familie stalken.
Ich weiß nicht wieviele Leute sie schon über mich ausgefragt hat und wievielen sie den Vorwurf des stalkens unterbreitet hat.
Ich weiß es unter anderem von ihrem Mann, der genau die gleichen aussagen machte, dass "einige Leute" der Meinung sind, ich würde ihn verfolgen.
Zudem muss ich dazu erwähnen, dass ihr Mann und ich uns manchmal zufällig beim Brötchen holen begegnet sind und wir uns immer ganz normal unterhalten haben. Ich fand ihn immer sehr nett und höflich. Vielleicht ist sie eifersüchtig und erzählt deswegen diese stalkingsache??
Wenn es jemanden stört dass ich auf nem Feldweg am haus vorbei laufe, warum wird man dann nicht selbst darauf angesprochen. ..ich verstehe die Welt nicht mehr das ganze grenzt schon wirklich an Rufmord. Wie verhält man sich in solch einer Situation?

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9x Hilfreiche Antwort

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