Vor welchen juristischen Hürden steht die Legalisierung von Abtreibung?

7. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.03.2024 00:50:11
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Vor welchen juristischen Hürden steht die Legalisierung von Abtreibung?

Ein Schwangerschaftsabbruch ist gemäß § 218 Strafgesetzbuch (StGB) in Deutschland rechtswidrig. Sie kann jedoch unter gewissen Umständen straffrei sein.

Soweit ich es verstanden habe, war das der Kompromiss, der durch zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichtes erwuchs.

Jetzt ist wieder die Rede davon § 218 StGB abzuschaffen. Vor welchen juristischen Hürden würde eine solche Abschaffung stehen?

-- Editiert von Moderator topic am 8. Januar 2023 18:23

-- Thema wurde verschoben am 8. Januar 2023 18:23

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120291 Beiträge, 39866x hilfreich)

Zitat (von DATENSCHUTZBARON):
Vor welchen juristischen Hürden würde eine solche Abschaffung stehen?

Vor eigentlich gar keinen - die Hürden sind gesellschaftlich, politisch und moralisch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Dsas Grundgesetz verpflichtet den Gesetzgeber zum Schutz des menschlichen Lebens. Damit ist nicht nur das Leben von Menschen ab einem gewissen Alter oder nach der Geburt gemeint. Dieses Schutz muss der Gesetzgeber irgendwie sicherstellen. Dabei kann er sich in gewissen Grenzen aussuchen, wie er den Schutz sicherstellt, solange dies tatsächlich effektiv erfolgt.

Würde der Gesetzgeber nun "jeder kann nach seinem Belieben Menschen töten, solange diese noch nicht geboren sind" ins Gesetz schreibt, wäre dass das Gegenteil von einer Sicherstellung eines solchen Schutzes.

Als effektives Instrument des Gesetzgebers hat sich das Strafrecht bewährt. Daher muss der Gesetzgeber auch regelmäßig von diesem effektiven Mitte Gebrauch machen, wenn er seinen verfassungsrechtlichen Auftrag (Schutz von Menschenleben) verfolgt.

Eine völlige Entkriminalisierung (oder sogar allgemeine) Legalisierung von Abtreibungen (= Tötung eines Menschen) könnte man daher recht unschwer als verfassungswidrig beurteilen.

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