Warum sind Thermopapierquittungen nicht verboten ?

1. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Erich Heer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Warum sind Thermopapierquittungen nicht verboten ?

Es wurde schon einiges zu Quittungen und Gutscheinen auf verblichenem Thermopapier geschrieben.

Mir ist gerade auch eine Garantieurkunde in die Hand gekommen wo der Kaufbeleg (eine Thermopapierquittung) zusammen mit der Garantieurkunde (10 Jahre!) abgelegt war.

Die Quittung ist nun absolut leer/weiß. Es ist überhaupt nichts mehr darauf zu lesen. Das Gerät dürfte jetzt 5 bis 6 Jahre alt sein und ehrlich gesagt weiß ich garnicht mehr wo ich das Gerät gekauft habe.

Zusätzlich habe ich von einem Tankautomat bei einem Supermarkt in Frankreich bei einer Geschäftsreise eine fast unlesbare Quittung erhalten. Bis ich die dann noch zwei Wochen in einer Klarsichthülle aufbewahrt habe war sie auch komplett unlesbar. Jetzt habe ich zwar eine Abbuchung aber prompt hat man sich beschwert dass ich eine Quittung für das Geschäft brauche denn ich hätte ja auch privat im Carrefour einkaufen können.

Warum ist so etwas überhaupt zulässig? Warum müssen die Firmen nicht Dokumente ausstellen die auch zumindest über 6 Jahre lesbar bleiben ?

Warum macht der Gesetzgeber hier nichts ? Er verdonnert mich zur Archivierung damit ich mindestens 6 Jahre meine Geschäftsdokumente nachweisen kann. Aber es gibt keine Regelung nachdem die Kaufquittungen (Dokumente !) zumindest 2 Jahre lesbar bleiben.

Außer ich kopiere alles auf Normalpapier.

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-- Editiert von Moderator am 01.06.2014 16:39

-- Thema wurde verschoben am 01.06.2014 16:39

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Quittung ist nun absolut leer/weiß. <hr size=1 noshade>

Die Schrift kann man wieder sichtbar machen (Scanner, Bügeleisen, UV-Lampe), wenn es denn absolut notwendig ist.



quote:<hr size=1 noshade>Aber es gibt keine Regelung nachdem die Kaufquittungen (Dokumente !) zumindest 2 Jahre lesbar bleiben. <hr size=1 noshade>

Weil juristisch derzeit die Pflicht zur ordnungsgmäßen Archivierung in den Bereich des zur Archivirung Verpflichteten fällt. Damit auch die Pflicht sich zu informieren, wie gewisse Matereialien archiviert werden müssen um den dem Zweck entsprechnenden Zeitraum zu überstehen.

Und anscheinend tatsächlich noch niemand (aufgrund der Aussichtlosigkeit?) eine Archivierungsfähige Rechung/Quittung als vertragliche Nebenpflicht eingeklagt hat.



quote:<hr size=1 noshade>Bis ich die dann noch zwei Wochen in einer Klarsichthülle aufbewahrt habe war sie auch komplett unlesbar. <hr size=1 noshade>

Das die Wichmacher in den Folien den Druck auflösen ist ja jetzt keine Neuigkeit mehr ...
Genauso wie Gerbstoffe in Lederbörsen, die Hitze hinter den Autoscheiben, das Licht der Bürolampen.

Mein ältester Thermobeleg ist 12 Jahre alt und noch gut lesbar. Er lag in einem Ordner zwischen normalem Papier bei Raumtemperatur und im Schrank (ohne Licht).





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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