Zwangsbeitrag IHK für Existenzgründer nur wg. Eintragung HR

19. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Jackymae
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsbeitrag IHK für Existenzgründer nur wg. Eintragung HR

Ich habe im Januar 2004 eine Ich-AG gegründet. Im Mai wurde auch mein Freund zum Existenzgründer. Im Juli sind wir umgezogen und zum Oktober haben wir uns zu einer OHG zusammengetan. Als Existenzgründer ist man erst mal von der IHK verschont doch wegen der HR Eintragung (die ja schon teuer genug ist) sollen wir jetzt 204,-Euro an die IHK abdrücken...
ALSO - ACHTUNG
Existenzgründung oder Ich-AG JA
aber bloß nicht versuchen, etwas richtig großes auf die Beine zu stellen.....ist verdammt teuer!

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"www.von-der-arche-noah.de"

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
Jackymae
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, ich bin jetzt auf eine interessante Gruppe gestossen s.a. www.ihk-verweigerer.de
und habe mir schon mal das Beitrittsformular runtergeladen....

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#3
 Von 
Faktotum
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo - IHK-Verweigerer haben bisher nichts erreichen können, alle Klagen gegen die Zwangsmitgliedschaft wurden abgeschmettert.

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#4
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

na ja - von irgendwo und von irgendwem muss doch Geld in die leeren (Staats)Kassen fliessen!

lg
Julchen

-----------------
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#5
 Von 
El Carbid
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 27x hilfreich)

Die können jetzt wieder Geld verdienen in dem sie den ICH AGlern das Geld für den Buiseness Plan aus der Tasche ziehen

Gruß Gerd

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#6
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

du kannst die IHK Beiträge doch als Geschäftskosten bei der Steuererklärung geltend machen?!

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#7
 Von 
Kammerjäger
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, miteinander.

Wieso eigentlich '... die haben nichts erreicht'?
Immerhin sind inzwischen wieder rd. 40% der Zwangsmitglieder vom Zwangsbeitrag befreit!
Ist das nichts?

Und das mit dem BVerfG ist auch ein Irrtum: das Gericht hatte im Dezember 2001 26 Beschwerden NICHT ZUR ENTSCHEIDUNG ANGENOMMEN.
Das ist ein juritisch erheblicher Unterschied.

Leider nicht praktisch, weil es immer noch nur die eine Entscheidung aus dem Jahre 1962 gibt.

Und noch ein Punkt zum Thema ICH-AG: hütet Euch davor eine 'e.K.' eintragen zu lassen. Das hat gewaltige Konsequenzen beim Zwangsbeitrag zur Folge.

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#8
 Von 
Relax01
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo zusammen,

Die Frage nach dem Zwangsbeitrag hat sich erübrigt.Schließlich stehen Wahlen an und auch dafür brauchts ein paar "Bonbons".
Diese Meldung dazu vom Samstag aus den afp Nachrichten:

*****

Samstag 23. April 2005, 15:37 Uhr


SPD will Zwangsmitgliedschaft in IHKs abschaffen

Hamburg (AFP) - Die SPD will die Zwangsmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern (IHK) abschaffen. Ein entsprechender Gesetzentwurf werde derzeit in der SPD-Arbeitsgruppe für Wirtschaft und Arbeit diskutiert und solle noch vor der Sommerpause ins Parlament gehen, berichtet der "Spiegel". Parteichef Franz Müntefering habe bereits Zustimmung signalisiert. Von der SPD-Bundestagsfraktion war dazu keine Stellungnahme zu erhalten.

Die Initiative geht laut "Spiegel" auf den Seeheimer Kreis zurück, der vor allem kleine und mittelständische Unternehmen von den Beiträgen entlasten will. Der wirtschaftsfreundliche SPD-Flügel begründet die geplante Gesetzesänderung damit, dass die IHK-Mitglieder für ihre Zwangsbeiträge "oft keine für sie sinnvollen Leistungen erhalten".

Der Gesetzentwurf sehe vor, dass die öffentlich-rechtlichen IHKs in privat organisierte Kammervereine überführt werden. Die Vereine dürften dann keine Zwangsbeiträge mehr erheben, sondern könnten nur noch Gebühren für erbrachte Dienstleistungen verlangen. Dem Vorhaben muss der Bundesrat zustimmen.

****

na also,geht doch:-)

Gruß Relax

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