Abfotografierte Rechnungen in Eingliederungshilfeeinrichtung

17. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
LogistikerNRW
Status:
Schüler
(285 Beiträge, 52x hilfreich)
Abfotografierte Rechnungen in Eingliederungshilfeeinrichtung

Eine Einrichtung in der Eingliederungshilfe (stationär) versendet Rechnungen etc. per E-Mail an die Betreuer/innen vorher abfotografiert mit einen Smartphone. Es ist unklar ob es sich um ein Diensthandy handelt. Man kann anhand der EXIF Daten immer das selbe Phone rauslesen . Es ist bitter das wohl kein Scanner im Büro vorhanden ist.

Da stell sich natürlich auch die Frage nach den Datenschutz.

-- Editiert von User am 17. September 2023 12:21

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29733 Beiträge, 5349x hilfreich)

Zitat (von LogistikerNRW):
Da stell sich natürlich auch die Frage nach den Datenschutz.
Nö, die stellt sich nicht.
mW schreibt die DSGVO kein spezielles Gerät vor.
Betreuer ist bekannt. Betreuter ist bekannt. Einrichtung versendet Belege wie vereinbart.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
LogistikerNRW
Status:
Schüler
(285 Beiträge, 52x hilfreich)

ABer es sollte ein Dienstgerät sein ? Private Smartphones der Mitarbeite/innen scheiden ja wohl aus?

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6074 Beiträge, 1321x hilfreich)

Zitat (von LogistikerNRW):
Private Smartphones der Mitarbeite/innen scheiden ja wohl aus?


Nicht unbedingt. Kann ja auch geregelt sein, wie der Mitarbeiter mit den gemachten Aufnahmen umgehen muss. Also per Dienstanweisung o.ä.

Im übrigen untersteht der Mitarbeiter auch einer dienstlichen Schweigepflicht

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114362 Beiträge, 38985x hilfreich)

Zitat (von LogistikerNRW):
ABer es sollte ein Dienstgerät sein ?

Das wäre am besten.



Zitat (von LogistikerNRW):
Private Smartphones der Mitarbeite/innen scheiden ja wohl aus?

Nein, ist aber nicht wirklich einfach das mit Privaten Smartphones rechtskonform umzusetzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5803 Beiträge, 1427x hilfreich)

Zitat (von LogistikerNRW):
Da stell sich natürlich auch die Frage nach den Datenschutz.

Wieso sollte die sich stellen?

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29733 Beiträge, 5349x hilfreich)

Zitat (von LogistikerNRW):
ABer es sollte ein Dienstgerät sein ?
Warum?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114362 Beiträge, 38985x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Wieso sollte die sich stellen?

Weil es Leute gibt, die nicht nur Ahnung von dem Thema haben sondern auch Interessen haben Daten zu schützen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
LogistikerNRW
Status:
Schüler
(285 Beiträge, 52x hilfreich)

Genau als direkt Betroffener und Angehöriger sind die Fragen doch legitim

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29733 Beiträge, 5349x hilfreich)

Zitat (von LogistikerNRW):
Genau als direkt Betroffener und Angehöriger sind die Fragen doch legitim
Natürlich sind sie das. Es wird ja versucht, sie zu beantworten.
Trotzdem verstößt die Einrichtung nicht unbedingt gegen die DSGVO...oder welchen Datenschutz hinterfragst du?

Wenn die Info /Belege immer vom selben Smartphone kommen, deutet das zumindest darauf hin, dass immer die selbe Person dieses Handy dafür nutzt und/oder es ein Diensthandy für solche Zwecke ist.

Inwiefern wäre ein Scanner besser?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114362 Beiträge, 38985x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Inwiefern wäre ein Scanner besser?

Die wenigsten AN bringen ihren privaten Scanner mit...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29733 Beiträge, 5349x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die wenigsten AN bringen ihren privaten Scanner mit..
Ja, das sehe ich auch so. Wollte der TE das wissen?
Zitat (von LogistikerNRW):
Es ist bitter das wohl kein Scanner im Büro vorhanden ist.
Und was wäre nicht bitter, d.h. besser für den TE/Betreuer/Betreuten, wenn im Büro der Einrichtung ein (Dienst)-Scanner vorhanden wäre?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114362 Beiträge, 38985x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und was wäre nicht bitter, d.h. besser für den TE/Betreuer/Betreuten, wenn im Büro der Einrichtung ein (Dienst)-Scanner vorhanden wäre?

Keine Ahnung, frag sie doch einfach?

Zumindest wäre es nach DSGVO weniger fragwürdig als der Einsatz des Privatgerätes ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
LogistikerNRW
Status:
Schüler
(285 Beiträge, 52x hilfreich)

Der Vorgang prüft aktuell ein externer Datenschutzbeautragter (EDV Systemhaus) für die Einrichtung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114362 Beiträge, 38985x hilfreich)

Zitat (von LogistikerNRW):
Der Vorgang prüft aktuell ein externer Datenschutzbeautragter (EDV Systemhaus) für die Einrichtung.

Danke für das Update.
Bin gespannt was da herauskommt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
LogistikerNRW
Status:
Schüler
(285 Beiträge, 52x hilfreich)

Sehr geehrter xxxxxxxxxxxxx

die Recherche zu Ihrer Datenschutzmeldung hat leider ergeben,
dass das Foto, der die Ihnen zugesendeten Rechnung, leider mit dem privaten Smartphone der Mitarbeiterin erzeugt wurde.
Das ist ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht.

Zwischenzeitlich wurden folgende Maßnahmen ergriffen:

1. Das Foto wurde vom privaten Smartphone gelöscht
2. Die Mitarbeiterin wurde ermahnt, hat den Fehler eingesehen und für die Zukunft zugesichert das
private Smartphone nicht für betriebliche Zwecke zu verwenden.
3. Die gesamte Wohngruppe wurde erneut auf das Verbot der Nutzung privater Endgeräte für betriebliche Zwecke hingewiesen.
4. Der Vorfall ist Teil des betrieblichen Beschwerdemanagements geworden und somit allen Mitarbeitern der gesamten Einrichtung gegenwärtig.
5. Der Verstoß gegen das Datenschutzrecht ist gemäß § 33 KDG (Kirchliches Datenschutzgesetz) der kirchlichen Datenschutzaufsicht in Dortmund (KDöR) gemeldet worden.

Wir gehen davon aus, das sich dieser Vorgang nicht mehr wiederholen wird.

Wir bedauern sehr, das es zu diesem Fehler gekommen ist und bitten um Nachsicht.

Sollten sich Fragen ergeben, stehe ich gern zu Ihrer Verfügung.

Bis dahin wünsche ich alles Gute und frohes Schaffen

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114362 Beiträge, 38985x hilfreich)

Oh, das ging ja schnell, die scheinen das ernst zu nehmen ...

Danke fürs updaten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#17
 Von 
LogistikerNRW
Status:
Schüler
(285 Beiträge, 52x hilfreich)

Ja der externe Datenschutzbeauftragte (EDV Mann) hat es ernstgenommen. Das ist echt klasse auch die Info (Rückmeldung)

Nachteil: Das der Melder da wohl Vor Ort nicht mehr so gern gesehen ist aber damit müssen sie leben

-- Editiert von User am 20. September 2023 22:07

-- Editiert von User am 20. September 2023 22:08

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