Hallo,
ich würde gerne wissen, ob man die neue Adresse verzogener Personen an Unternehmen weitergegeben darf, bzw ob die Unternehmen die neue Adresse speichern dürfen wenn sie diese nicht von der Person selbst erhalten hat.
Also z.B.: Dürfte der Nachmieter meiner alten Wohnung, oder meine Mutter oder mein Ex, (wer auch immer), meine neue Adresse an Unternehmen weitergegeben die mir noch Post/Werbung an meine alte Adresse senden? Bzw dürfen diese Unternehmen Adressänderungen von Dritten annehmen oder müssten die nicht eher meine veraltete Adresse löschen oder sperren?
Danke
LG
Adressweitergabe
20. Januar 2023
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Frage vom 20. Januar 2023 | 20:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Adressweitergabe
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#1
Antwort vom 20. Januar 2023 | 21:18
Von
Status: Schlichter (7567 Beiträge, 5075x hilfreich)
Ich würde sagen, das geht. Die Privatpersonen unterliegen ja nicht der DSGVO, daher können sie das tun.
Und wenn man dem „empfangenden" Unternehmen erlaubt hat, die Adressdaten zu speichern, dann dürfte das nicht auf eine bestimmte Adresse bezogen sein, da diese Einwilligungen in der Regel sehr allgemein gehalten sind.
#2
Antwort vom 21. Januar 2023 | 14:06
Von
Status: Junior-Partner (5107 Beiträge, 1196x hilfreich)
Ich sehe da auch kein Problem
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. Januar 2023 | 15:47
Von
Status: Junior-Partner (5334 Beiträge, 1332x hilfreich)
Zitatich würde gerne wissen, ob man die neue Adresse verzogener Personen an Unternehmen weitergegeben darf :
Wer soll hier "man" sein?
Eine Privatperson kann die Anschriften anderer Leute unbeschränkt weitergeben, sie unterliegt weder Datenschutzbestimmungen noch einer gesetzlichen Schweigepflicht.
Zitat:bzw ob die Unternehmen die neue Adresse speichern dürfen wenn sie diese nicht von der Person selbst erhalten hat.
Sofern es keine gesetzlichen Vorschriften gibt, die die Verarbeitung und Speicherung von Personendaten erlaubt oder vorschreibt, ist diese nur mit vorheriger Einwilligung der Betroffenen zulässig.
Zitat:Also z.B.: Dürfte der Nachmieter meiner alten Wohnung, oder meine Mutter oder mein Ex, (wer auch immer), meine neue Adresse an Unternehmen weitergegeben die mir noch Post/Werbung an meine alte Adresse senden?
Ja.
Zitat:Bzw dürfen diese Unternehmen Adressänderungen von Dritten annehmen
In der Regel: nein.
Zitat:oder müssten die nicht eher meine veraltete Adresse löschen oder sperren?
Wenn die Speicherung der alten Adresse zulässig war, darf sie weiter gespeichert bleiben.
Ob sie korrigiert werden muss, hängt davon ab, aus welchem Grund sie gespeichert wurde. Wenn sie z.B. aufgrund von steuerrechtlichen Dokumentationspflichten gespeichert wurde, muss sie genau so auch gespeichert bleiben, da muss dann ggf. ein Datensatz mit alter und neuer Anschrift angelegt werden; es kommt dabei darauf an, daß die Vorgänge nachvollziehbar sind. Und wenn der Kunde unter Anschrift A eine Lieferung und Rechnung bekommen hat, dann muss das genau so dokumentiert werden, egal ob der Kunde später zu Anschrift B umzieht.
#4
Antwort vom 21. Januar 2023 | 20:20
Von
Status: Unbeschreiblich (107599 Beiträge, 38045x hilfreich)
ZitatDie Privatpersonen unterliegen ja nicht der DSGVO :
ZitatEine Privatperson kann die Anschriften anderer Leute unbeschränkt weitergeben, sie unterliegt weder Datenschutzbestimmungen noch einer gesetzlichen Schweigepflicht. :
Unfug, selbstverständlich können auch Privatpersonen den Datenschutzbestimmungen und auch einer (gesetzlichen) Schweigepflicht unterliegen.
ZitatIn der Regel: nein. :
Auch Unfug ...
Zitatob man die neue Adresse verzogener Personen an Unternehmen weitergegeben darf, bzw ob die Unternehmen die neue Adresse speichern dürfen wenn sie diese nicht von der Person selbst erhalten hat. :
Eventuell ja oder auch gar nicht.
Kommt auf die uns unbekannten Details an.
ZitatDürfte der Nachmieter meiner alten Wohnung, oder meine Mutter oder mein Ex, (wer auch immer), meine neue Adresse an Unternehmen weitergegeben die mir noch Post/Werbung an meine alte Adresse senden? :
Durchaus.
Mitunter macht das auch die Post direkt.
Alles ganz legal.
ZitatBzw dürfen diese Unternehmen Adressänderungen von Dritten annehmen :
Durchaus
Zitatoder müssten die nicht eher meine veraltete Adresse löschen oder sperren? :
Eventuell ja oder auch gar nicht.
Kommt auf die uns unbekannten Details an.
#5
Antwort vom 24. Januar 2023 | 15:48
Von
Status: Junior-Partner (5334 Beiträge, 1332x hilfreich)
ZitatUnfug, selbstverständlich können auch Privatpersonen den Datenschutzbestimmungen und auch einer (gesetzlichen) Schweigepflicht unterliegen. :
Nein, nicht als Privatpersonen.
Sondern immer nur in ihrer Eigenschaft als gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichteter.
Was der Arzt als Privatmann erfährt, darf er weitererzählen. Beim Anwalt ist es genauso.
(Selbstverständlich sollten und müsse beide immer darauf achten, in welcher Eigenschaft sie angesprochen werden. Aber wenn sie dann zu dem Schluss kommen "Ich werde hier als Arzt angesprochen, nicht als Nachbar Karl-Heinz", dann werden sie eben nicht mehr als "Privatperson" angesprochen, sondern in ihrer beruflichen Funktion. Und in dieser - und nur in dieser - unterliegen sie dann der Schweigepflicht.)
#6
Antwort vom 24. Januar 2023 | 15:49
Von
Status: Junior-Partner (5334 Beiträge, 1332x hilfreich)
Unfug editiert
-- Editiert von Moderator am 24. Januar 2023 15:58
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