Ahnenforschung?

7. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Das_KATERchen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ahnenforschung?

Hallo,
mich würde einmal interessieren, wie weit Ahnenforschung gehen darf. Beispielsweise versucht eine Verwandte Taufpaten von mir und meinen Geschwistern herauszufinden oder Trauzeugen etc. meiner Eltern. Die Unterlagen sollten eigentlich unter Verschluss sein, dennoch hat sie offenbar Kopien bekommen. Ich frage mich, was sie noch alles erfahren will und herausbekommt.
Wie können wir dagegen vorgehen? Beweise haben wir keine, nur Hörensagen.
Danke schon mal für die Antworten.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Der privaten Ahnenforschung steht jedenfalls die DSGVO nicht im Weg.

"Artikel 2 (2c) legt fest, dass Verarbeitungen durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten nicht unter die DSGVO fallen. Für private Ahnenforschung ist die DSGVO daher nicht anwendbar.

Erwägungsgrund 33 zur DSGVO beschreibt, dass die Verarbeitung und Erhebung von personenbezogenen Daten für wissenschaftliche Zwecke möglich sein soll. Dabei müssen allerdings die ethischen Standards der Wissenschaft eingehalten werden. In Erwägungsgrund 160 wird die Ahnenforschung sogar extra erwähnt:

Diese Verordnung sollte auch für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu historischen Forschungszwecken gelten. Dazu sollte auch historische Forschung und Forschung im Bereich der Genealogie zählen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass diese Verordnung nicht für verstorbene Personen gelten sollte.

Damit ist sichergestellt, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Verstorbenen nicht unter die DSGVO fällt (verstorbene sind keine Personen mehr)."
https://easygdpr.eu/de/2018/10/ahnenforschung-nach-dsgvo/

Zitat:
Beispielsweise versucht eine Verwandte Taufpaten von mir und meinen Geschwistern herauszufinden oder Trauzeugen etc. meiner Eltern. Die Unterlagen sollten eigentlich unter Verschluss sein, dennoch hat sie offenbar Kopien bekommen.

Es ist nicht verboten, Dritten zu erzählen, daß man Trauzeuge oder Taufpate gewesen ist, und für wen.

Zitat:
Wie können wir dagegen vorgehen? Beweise haben wir keine, nur Hörensagen.

Dann sollte man mal als allererstes Fakten zusammentragen statt Hörensagen.

Mit Hörensagen ist das alles nämlich nur reine Spekulation.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
Das_KATERchen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt stellt sich die große Frage, was sind unmittelbare Familienangehörige. Es handelt sich um eine Verwandte dritten Grades.

Zitat (von eh1960):

Es ist nicht verboten, Dritten zu erzählen, daß man Trauzeuge oder Taufpate gewesen ist, und für wen.

Das ist schon klar, doch in diesem Fall hat sie die Auskünfte wohl aus dem Kirchenarchiv.

Zitat (von eh1960):

Dann sollte man mal als allererstes Fakten zusammentragen statt Hörensagen.
Mit Hörensagen ist das alles nämlich nur reine Spekulation.

Da fängt das Problem so richtig an. Wir stehen mit ihr nicht in Kontakt und sollten wir sie dennoch fragen, wird sie uns wohl kaum Beweise gegen sie liefern.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von Das_KATERchen):
mich würde einmal interessieren, wie weit Ahnenforschung gehen darf.

So weit wie nötig.



Zitat (von Das_KATERchen):
Die Unterlagen sollten eigentlich unter Verschluss sein

Warum? Seid ihr in einem Zeugenschutzprogramm?



Zitat (von Das_KATERchen):
Wie können wir dagegen vorgehen?

Der Schilderung nach gar nicht.



Zitat (von Das_KATERchen):
Beweise haben wir keine,

Ende der Fahnenstange.
Und selbst wenn an Beweise hätte, wäre es nicht verboten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es handelt sich um eine Verwandte dritten Grades.
Im Bereich der Ahnenforschung ist das doch sehr nah.

Zitat:
Wir stehen mit ihr nicht in Kontakt
Und woher weißt du dann erstens das sie die Daten hat, und zweitens woher sie sie hat?

Stefan

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#5
 Von 
Das_KATERchen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Das_KATERchen):
mich würde einmal interessieren, wie weit Ahnenforschung gehen darf.

So weit wie nötig.

Das finde ich ein wenig schwammig. Ich meine, was haben meine Taufpaten mit Ahnenforschung zu tun?

Zitat (von Das_KATERchen):
Die Unterlagen sollten eigentlich unter Verschluss sein
Zitat:
Warum? Seid ihr in einem Zeugenschutzprogramm?

Siehe hier

Zitat (von reckoner):
Zitat:
Es handelt sich um eine Verwandte dritten Grades.
Im Bereich der Ahnenforschung ist das doch sehr nah.

In dem Link von eh1960 steht "unmittelbare Verwandte" und da finde ich den dritten Grad schon etwas sehr weit.

Zitat:
Und woher weißt du dann erstens das sie die Daten hat, und zweitens woher sie sie hat?

Von einem sehr nahen Verwandten, der sich hat aushorchen lassen :(

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32231 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Das_KATERchen):
was haben meine Taufpaten mit Ahnenforschung zu tun?
Vielleicht ist es einfach ein Hobby dieser entfernten Verwandten?
Zitat (von Das_KATERchen):
Ich frage mich, was sie noch alles erfahren will und herausbekommt.

Was sie bisher *herausbekommen* hat, war offenbar weder illegal noch fügt es dir einen Schaden zu. Es ist auch nicht erkennbar, warum für sie das Kirchenarchiv verschlossen sein sollte.
Auch eine Verwandte 3. Grades darf Ahnenforschung betreiben. Vielleicht will sie einen Familienstammbaum herstellen. Soll ja grad wieder grosse Mode sein.
http://www.google.com/search?client=firefox-b-ab&q=ahnenforschung+stammbaum

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von Das_KATERchen):
Siehe hier

Aber es können aus Kirchenbüchern, die den Sperrfristen unterliegen, Auskünfte erteilt werden, sofern eine entsprechende Berechtigung nachgewiesen wurde.
Ein ernsthaftes beschäftigen mit der Genealogie - insbesondere mit der eigenen Familie - ist durchaus so ein Grund.

Eventuell ist da auch jemand über das Ziel hinausgeschossen und hat zuviel Auskünfte erteilt.
Aber ohne jedweden Beweis wird das schwer ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Und um es noch mal klar zu sagen, untersagt sein kann es nur ggfs. einzelnen Stellen, personenbezogene Informationen herauszugeben (was man in jedem Einzelfall genau prüfen müßte). Privat anzufragen und erteilte Auskünfte privat zu nutzen (auch wenn die Herausgabe für den Herausgeber unzulässig war) ist hingegen völlig zulässig.

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#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Das_KATERchen):
Jetzt stellt sich die große Frage, was sind unmittelbare Familienangehörige. Es handelt sich um eine Verwandte dritten Grades.

M.W. gibt es überhaupt keine rechtliche Definition für "unmittelbare Familienangehörige".
Zitat (von eh1960):
Zitat:

Dann sollte man mal als allererstes Fakten zusammentragen statt Hörensagen.
Mit Hörensagen ist das alles nämlich nur reine Spekulation.

Da fängt das Problem so richtig an. Wir stehen mit ihr nicht in Kontakt und sollten wir sie dennoch fragen, wird sie uns wohl kaum Beweise gegen sie liefern.

Mag sein, ändert aber nichts daran, daß man mit "Hörensagen" hier nicht weiterkommt.

-- Editiert von eh1960 am 12.01.2019 00:03

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Das_KATERchen):
Das ist schon klar, doch in diesem Fall hat sie die Auskünfte wohl aus dem Kirchenarchiv.


Man kann bei der Kirche hinterlegen, dass man nicht wünscht, dass derartige Auskünfte gegeben werden.

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