Hallo ihr lieben,
meine momentane Situation ist wie folgt.
Ich war in einer Dienstleistungsfirma angestellt und wir waren ein dreier Team. Seid dem 1.6. bin ich gekündigt worden und bin für eine andere Firma tätig. Auf der Homepage werde ich aber noch mit Bild und Namen genannt und auch geworben, genau so wie Facebook und Co.
Es gibt kein schriftliches Stück Papier, dass ich es eingewilligt habe.
Natürlich war ich damals mündlich damit einverstanden.
Wie gehe ich jetzt am besten damit um?
Auf eine schriftliche Mitteilung, dass er bitte alles löschen soll und die Homepage ändern soll, meinte er nur ......
"Ja mal sehen Ende des Jahres oder so wenn ich mal Zeit finde".
Da ich jetzt aber für ein anderes Unternehmen bzw. Selbstständig machen werde, möchte ich von dieser Seite schnellstmöglich weg.
Wie bekomme ich das hin ?
Anwalt?
Ich bitte um Hilfe und bedanke mich im voraus
Grüße Christian
Alte Firma und Bildrechte
5. Juni 2019
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Frage vom 5. Juni 2019 | 10:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 5. Juni 2019 | 14:23
Von
Status: Beginner (103 Beiträge, 10x hilfreich)
Hallo Christian, vor kurzem gab es hier einen sehr ähnlichen Fall, schaue dir den doch mal an:
https://www.123recht.de/forum/datenschutzrecht/Ehemaliger-AG-verwendet-sechs-Jahre-alte-Fotos-fuer-Werbezwecke,-wie-dagegen-wehren-__f554373.html
Ich denke, der Tip von cirius32832 passt auch zu deinem Fall:
Zitat:
Schreiben Sie ein Einschreiben mit der Forderung die Bilder nicht mehr zu verwenden und die Bilder zu löschen. Bei Zuwiderhandlung drohen Sie rechtliche Schritte an. Das ganze per Einschreiben sollte genügen
Setze dabei eine angemessene Frist (2 Wochen sollten für die Internetseite angemessen sein), sollte bis dahin dein Bild immer noch auf der Seite ist, würde ich zum Anwalt gehen.
-- Editiert von abi2015 am 05.06.2019 14:24
#2
Antwort vom 5. Juni 2019 | 14:27
Von
Status: Lehrling (1746 Beiträge, 618x hilfreich)
ZitatAuf eine schriftliche Mitteilung, dass er bitte alles löschen soll und die Homepage ändern soll, meinte er nur ...... :
"Ja mal sehen Ende des Jahres oder so wenn ich mal Zeit finde".
Dann also nochmals schriftlich mit Zugangsnachweis zur Löschung auffordern, diesmal mit Fristsetzung sowie Hinweis auf Eskalation mittels Anwalt nach Fristablauf. Das dürfte in der Regel helfen.
Und jetzt?
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