Anonyme Kommentare zu meiner Person

7. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Rob_99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anonyme Kommentare zu meiner Person

Hallo liebe Gemeinde,

folgende Situation: Im Rahmen einer Abschlusszeitung gibt es online die Möglichkeit andere Leute zu kommentieren, d.h. man kann einer Person aus der Stufe einen Kommentar schreiben, diesen kann die kommentierte Person aber nicht einsehen. Am Ende werden diese Kommentare in der Abschlusszeitung abgedruckt. Was mich nun interessiert, ist dies im Rahmen des Datenschutzes überhaupt legitim? Also darf praktisch "hinter meinem Rücken" über meine Person kommentiert werden? Dabei kann es sich ja durchaus um persönliche Daten handeln, oder im Worst Case Falsche Tatsachen/Verleumdung/Beleidigung etc.?

Ganz konkret also: Ist dies ohne Genehmigung der betreffenden Person erlaubt? Sollte ich je eine Genehmigung zum anonymen Kommentieren meiner Person, evtl. über die AGB der Internetseite, erteilt haben, kann ich diese dann wiederrufen (und die Löschung der Kommentare fordern)? Kann ich beim Verantwortlichen der Abschlusszeitung Einsicht der persönlichen Kommentare einfordern und ggf. einzelne (oder alle) löschen lassen?

Das ganze interessiert mich einfach mal auf theoretischer Ebene. Mit der DSGVO hat ja keiner mehr einen Plan was denn jetzt erlaubt ist und was nicht bzw. was denn überhaut persönliche Daten sind.


Vielen Dank im Voraus!

Rob

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Rob_99):
Also darf praktisch "hinter meinem Rücken" über meine Person kommentiert werden?

Ja, durfte es schon immer, darf es auch weiterhin.



Zitat (von Rob_99):
Dabei kann es sich ja durchaus um persönliche Daten handeln,

Ja, kann es.
Da würde dann erst mal die Interessensabwägung erfolgen.



Zitat (von Rob_99):
oder im Worst Case Falsche Tatsachen/Verleumdung/Beleidigung etc.?

Die könnte man dann versuchen, über verschiedene Wege abzuwehren / zu verfolgen (z.B. Unterlassungsklage gegen Verbreiter).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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