Hallo zusammen.
A ist Elternteil von B. A ist seit über 8 Jahren in Rente und erhält Grundsicherung. A hat zu B ohnehin ein schlechtes Verhältnis und seit 25 Jahren keinen Kontakt. Da A wenig Rente erhält, erhofft A sich Zuschüsse über B zu erzwingen, indem A die Anschrift von B (im Ausland lebend) an das Sozialamt weitergibt. B erhält natürlich Post vom Sozialamt. Da B jedoch weniger als 100 000 EUR / Jahr erarbeitet, fällt eine Zuzahlung für A aus.
Zuvor hat die Behörde anscheinend auch nicht nach B gefragt, noch wegen des anderen Elternteils an B eine entsprechende Abfrage gesandt. Daher hat A gezielt eine Meldung über B an die Behörde gemacht.
Durfte A überhaupt die Anschrift von B an die Behörde weitergeben? Wenn nein, welcher Art Vergehen wäre es dann?
Anschriftweitergabe eines Familienmitglieds an das Sozialamt.
10. Februar 2019
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Frage vom 10. Februar 2019 | 05:08
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anschriftweitergabe eines Familienmitglieds an das Sozialamt.
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#1
Antwort vom 10. Februar 2019 | 09:23
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 510x hilfreich)
Ja, warum auch nicht?
Verwandte in direkter Linie sind einander zu Unterhalt verpflichtet (wenn sie leistungsfähig sind)
Wenn staatliche Leistungen bezogen werden, wird es auch zur Mitwirkungspflicht gehören andere potentielle Unterhaltspflichtige zu nennen.
Natürlich könnte die Behörde auch kosten- und zeitintensiv beim Standesamt nach den Kindern fragen und dann nachforschen wo diese Leben ;-)
#2
Antwort vom 10. Februar 2019 | 10:11
Von
Status: Unbeschreiblich (32153 Beiträge, 5653x hilfreich)
Ja.ZitatDurfte A überhaupt die Anschrift von B an die Behörde weitergeben? :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 10. Februar 2019 | 12:53
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Das habe ich mir auch schon so gedacht. Dennoch danke für das Interesse! Gruß!
#4
Antwort vom 10. Februar 2019 | 20:46
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1500x hilfreich)
Zitat:
Durfte A überhaupt die Anschrift von B an die Behörde weitergeben?
Ja. Selbstverständlich durfte er das.
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