Arbeitnehmerdaten

9. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.07.2016 16:08:26
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitnehmerdaten

Hallo,

darf mein Arbetgeber persönliche Daten wie Bescheftigungsbeginn,Beschäftigungsverhältnis,Höhe der Einnahmen ans Konsulat weitergeben?
Ich wohne und arbeite in Deutschland komme aber aus Serbien.Das serbische Konsulat hat ein Schreiben an meine Firma geschickt und nach meinen persönlichen Daten gefragt ohne einen ordentlichen Gerichtsbeschluß.( Es handelt sich um ein Gerichtsverfahren in Serbien wegen Änderung der Unterhaltsleistung für meine Tochter.)

Vielen Dank!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Hallo,
Es liest sich eher wie eine Anfrage des serbischen Gerichts in einem laufenden Verfahren, also ist es auch eine Art Beschluss. Ein Konsulat verteilt nur offizielle Post.
Es ist eigentlich zu 90% Unterhaltsrecht, wobei sich die Quellen so lesen, dass sich das von Serbien aus auch gut durchsetzen lässt.

Datenschutzrechtlich stellt sich die Frage ob sich ein ausländisches, zumal noch nicht der EU zugehöriges Konsulat einfach so als "örtlicher Träger" in Deutschland betätigen darf.
Denn dann nur dann wäre der Arbeitgeber zur Auskunft verpflichtet bzw. berechtigt.
Erst im Falle einer verweigerten oder zweifelhaften Auskunft des Unterhaltspflichtigen nach Fristsetzung darf/soll hierzulande ein Arbeitgeber angeschrieben werden.

Das Konsulat hat es sich vermutlich etwas zu einfach gemacht. Macht für die Unterhaltsklage aber vermutlich eh keinen Unterschied, Vermutlich war das Gericht mit Deiner Kooperationsbereitschaft nicht so zufrieden oder in der Heimat ist es Usus zuerst den Arbeitgeber zu fragen
Der offizielle Weg geht wohl über das Bundesamt für Justiz mit dem gleichen Ergebnis. Dauert aber länger und ist womöglich auch teurer.

Das Konsulat kann nach der Rechtsgrundlage gefragt werden. Bei einer Nachfrage bekommt man aber sicherlich etwas zu hören wie :"Sie sollten froh sein, wenn wir das nicht über die deutschen Behörden machen müssen"
Das machen die sicher nicht zum ersten Mal.

Wenn man dem Arbeitgeber die Weitergabe persönlicher Daten an eine "nicht berechtigte ausländische Behörde" untersagt wird eben irgendwann ein deutscher Behördenbeschluss eingehen dem Folge zu leisten ist.
Aus Datenschutzsicht ist das eventuelle Vergehen der Firma eher eine Bagatelle. Schadensersatz lässt sich auch schlecht ableiten, da mit der Verzögerungstaktik nichts eingespart werden kann.
Damit kann man sich nur beim Arbeitgeber sehr unbeliebt machen.

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