Ich hatte eine Behandlung beim Zahnarzt, der die Abwicklung der Bezahlung an eine Firma abgetreten hat. Ich habe (mehrmals) darum gebeten, die Rechnungen per Email zu bekommen. Die Firma sagte, dass dies aus Datenschutzgründen nicht geht und sie mir die Rechnungen per Brief schicken müssen. Dies hat aufgrund von Umzügen meinerseits zu erheblichen Problemen in der Zustellung und letzlich auch zu Mahngebühren geführt. Diese Probleme hätte man vermeiden könne, wenn man mir die Rechnungen wie von mir gewünscht per Email geschickt hätte.
Meine Frage: ist es richtig, dass man mir solche Arztrechnungen nur postalisch zuschicken darf? Auch wenn ich mein schriftliches Einverständnis gebe, dass ich die Rechnungen per Email erhalten möchte?
Arztrechnung per Email
1. Oktober 2024
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Frage vom 1. Oktober 2024 | 13:04
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Arztrechnung per Email
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#1
Antwort vom 1. Oktober 2024 | 13:32
Von
Status: Student (2014 Beiträge, 424x hilfreich)
ZitatDies hat aufgrund von Umzügen meinerseits zu erheblichen Problemen in der Zustellung und letzlich auch zu Mahngebühren geführt. :
So oft in kurzer Zeit umgezogen und alles ohne Nachsendeauftrag?
ZitatMeine Frage: ist es richtig, dass man mir solche Arztrechnungen nur postalisch zuschicken darf? :
Das wird eine Firmeninterne Festlegung sein.
Die Frage ist aber falsch herum gestellt.
Es dürfte keinen Rechtsanspruch geben, die Rechnung per E-Mail zu erhalten.
#2
Antwort vom 1. Oktober 2024 | 14:25
Von
Status: Unbeschreiblich (34364 Beiträge, 5919x hilfreich)
Ich meine: JA, das ist richtig.Zitatist es richtig, dass man mir solche Arztrechnungen nur postalisch zuschicken darf? :
Findet sich vermutlich in den AGB zum Datenschutz auch dieser ZA-Abrechnungsstelle.
Wer umzieht, hat vermutlich mehreren Stellen eine neue Adresse mitzuteilen, weil nicht alles digital möglich/erlaubt ist. Wer mehrmals umzieht (Spanien, Portugal zB), hat den Stellen uU mehrmals seine neue Anschrift mitzuteilen.
Nö, denn du selbst hast das Problem doch erst geschaffen.ZitatDiese Probleme hätte man vermeiden könne, :
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#3
Antwort vom 1. Oktober 2024 | 20:12
Von
Status: Unbeschreiblich (124657 Beiträge, 40387x hilfreich)
ZitatEs dürfte keinen Rechtsanspruch geben, die Rechnung per E-Mail zu erhalten. :
Richtig, da wäre mir keiner bekannt.
ZitatMeine Frage: ist es richtig, dass man mir solche Arztrechnungen nur postalisch zuschicken darf? :
Diese Dokumente enthalten hochsensible Gesundheitsdaten - die Anforderungen an die Verschlüsselung sind von Gesetzgeber und Behörden her recht hoch angesiedelt. Da zu noch die Unfähigkeit vieler Kunden die Dokumente zu entschlüsseln.
Das sorgt für zu hohe Kosten bei zu geringem Erfolg, da nimmt man denn gleich die analoge Variante.
#4
Antwort vom 1. Oktober 2024 | 23:12
Von
Status: Senior-Partner (6494 Beiträge, 1531x hilfreich)
ZitatIch hatte eine Behandlung beim Zahnarzt, der die Abwicklung der Bezahlung an eine Firma abgetreten hat. Ich habe (mehrmals) darum gebeten, die Rechnungen per Email zu bekommen. Die Firma sagte, dass dies aus Datenschutzgründen nicht geht und sie mir die Rechnungen per Brief schicken müssen. :
Das ist auch korrekt. Das Risiko, daß ein unbefugter Dritter auf diese Weise die Rechnung zu sich umleitet, ist zu groß.
#5
Antwort vom 2. Oktober 2024 | 10:00
Von
Status: Lehrling (1379 Beiträge, 153x hilfreich)
ZitatDies hat aufgrund von Umzügen meinerseits zu erheblichen Problemen in der Zustellung und letzlich auch zu Mahngebühren geführt. :
Wenn du dem Arzt/der Abrechnungsstelle deine jeweils aktuelle Anschrift mitteilst, dürfte es weder zu Problemen bei der Zustellung, noch zu Mahngebühren kommen.
ZitatMeine Frage: ist es richtig, dass man mir solche Arztrechnungen nur postalisch zuschicken darf? Auch wenn ich mein schriftliches Einverständnis gebe, dass ich die Rechnungen per Email erhalten möchte? :
Es geht hier vermutlich eher um "nicht wollen", als um "nicht dürfen".
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