Audio- und videoaufnahmem

3. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Felidate
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Audio- und videoaufnahmem

Angenommen, ich streame live und plötzlich fangen meine eltern im haus an zu streiten und schreien.

Wie sieht es da rechtlich aus? Fällt dieses Geschrei unter den Begriff,,öffentlich,,?

Was ist, wenn Räume hellhörig sind und mein angrenzender nachbar etwas lauter spricht, sodass man es bis hin in meinen raum wahrnehmen kann?

Darf ich diese fälle bedenkenlos aufnehmen und öffentlich zeigen? Oder fällt sowas unter recht auf intimsphäre?


-- Editiert von Felidate am 03.12.2019 19:00

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Angenommen, ich streame live und plötzlich fangen meine eltern im haus an zu streiten und schreien.

Wie sieht es da rechtlich aus? Fällt dieses Geschrei unter den Begriff,,öffentlich,,?
Das gilt sicher nicht als öffentlich. In den eigenen 4 Wänden "abgehört" zu werden ist sicher nicht öffentlich.

Zitat:
Was ist, wenn Räume hellhörig sind und mein angrenzender nachbar etwas lauter spricht, sodass man es bis hin in meinen raum wahrnehmen kann?
Da selbiges dann unter normales "Lebensrisiko" für mich fällt, sehe ich hier eher weniger bedenken drin.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Das gilt sicher nicht als öffentlich.

öffentlich = für die Allgemeinheit zugänglich
Einen Live Stream als "nicht öffentlich" zu interpretieren erachte ich als sehr gewagte Interpretation.



Zitat (von Felidate):
Darf ich diese fälle bedenkenlos aufnehmen und öffentlich zeigen?

Abgesehen von der Blamage wegen der Unprofessionalität, hat man bei nicht privaten Tätigkeiten sicher zu stellen, das fremde Kommunikation nicht ohne Erlaubnis der Beteiligten oder des Gesetzgebers verarbeitet wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
nicht ohne Erlaubnis der Beteiligten


Wenn die Eltern wissen, daß man streamt, dann ist es eine (ironischerweise) schweigende Zustimmung, wenn sie währenddessen laut genug sind, daß das mit aufgefangen wird.

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