Aufforderung zur Löschung persönlicher Daten/Konten?

26. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
qwaysway
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Aufforderung zur Löschung persönlicher Daten/Konten?

Hallo liebe Community,

vorweg möchte ich erwähnen, dass mir bewusst ist das bestimmte Daten wie Buchungsbelege über 10(?) Jahre aufgehoben werden müssen und diese daher vom jeweiligen Anbieter nicht gelöscht werden.

Mein eigentliches Anliegen ist aber, wenn ich als Beispiel bei Outlook diverse Email Adressen (und direkt auch Konten) habe und diese löschen lassen möchte, muss Microsoft diese Konten dann auf meinen Wunsch hin sofort löschen?

Ich nutze das Internet nun schon seit den Zeiten eines 33k Modems und dementsprechend haben sich über die Jahre unmengen an Konten und Emails angehäuft, die ich nun gerne nach und nach mal löschen lassen möchte. Daher wüsste ich gerne, was aus rechtlicher Sicht möglich ist und was nicht.

Viele Shops wie z.B. Redcoon wollen Konten nicht löschen und sperren diese nur. Das ist allerdings weniger schön. Ich möchte diese weg haben. Daher bin ich für Eure Hilfe sehr dankbar.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120365 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
Viele Shops wie z.B. Redcoon wollen Konten nicht löschen und sperren diese nur.

Wegen der Aufbewahrungspflicht ...



Zitat:
Daher wüsste ich gerne, was aus rechtlicher Sicht möglich ist und was nicht.

Rechtlich kann man alle Firmen auffodern die Daten zu löschen.

Problematisch wird es erst, wenn diese das nicht wollen.
Sofern die Firmen in Deutschland oder zumindest der in der EU sitzen, wäre es notfalls möglich eine Klage zu erheben.

Das geht zwar auch bei Firmen außerhalb der EU, aber da richtet sich das Recht nach dem jeweiligen Land. Wenn man dann bedenkt, das einige Länder Worte wie "Datenschutz" gar nicht kennen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
qwaysway
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für Deine Antwort.

Microsoft als Beispiel hat in nahezu jedem wichtigen Land einen Sitz, dass sollte also gehen?
Um nochmal auf Redcoon zu kommen, persönliche Daten müssten diese doch aber löschen können/dürfen? Es geht im Grunde doch nur um wichtige Belege?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120365 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
Microsoft als Beispiel hat in nahezu jedem wichtigen Land einen Sitz, dass sollte also gehen?

Nein, das Unternehmen das den Dienst betreibt muss den Sitz hier haben.
De gibt ja niht nur ein Microsoft, ein Facebook oder ein Google.



Zitat:
Um nochmal auf Redcoon zu kommen, persönliche Daten müssten diese doch aber löschen können/dürfen? Es geht im Grunde doch nur um wichtige Belege?

Was meinst Du mit persönliche Daten? Schuhgröße, Sternzeichen, Lielingsfarbe, ...?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
qwaysway
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:Microsoft als Beispiel hat in nahezu jedem wichtigen Land einen Sitz, dass sollte also gehen?
Nein, das Unternehmen das den Dienst betreibt muss den Sitz hier haben.
De gibt ja niht nur ein Microsoft, ein Facebook oder ein Google.


Zitat:Um nochmal auf Redcoon zu kommen, persönliche Daten müssten diese doch aber löschen können/dürfen? Es geht im Grunde doch nur um wichtige Belege?
Was meinst Du mit persönliche Daten? Schuhgröße, Sternzeichen, Lielingsfarbe, ...?


Ernsthaft? Persönliche Daten wie Name, Adresse, Email.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120365 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
Ernsthaft? Persönliche Daten wie Name, Adresse, Email.

Na logisch müssen die erhalten bleiben.
Die Aufbewahrungspflicht meint immer ganze Daten und nicht nur Fragmente.
Wäre ja auch recht sinnlos Rechnungen, Lieferscheine, E-Mails, ... ohne die Kundendaten aufzubewahren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16556 Beiträge, 9319x hilfreich)

Microsoft hat zwar eine deutsche Niederlassung, die macht aber Werbung, Support usw.
Die eigentlichen Dienstleistungen (z.B. Outlook) werden auch für Kunden aus Deutschland von "Microsoft Corporation, One Microsoft Way, Redmond, WA 98052-6399, USA" erbracht.
D.h. man müsste in den USA klagen. Und wie gut deutsche Datenschutzgesetze vor einem Gericht in Washington DC ankommen, kann man sich ja selbst ausmalen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rasar
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 26x hilfreich)

Interessanter wäre zu wissen, ob Du überhaupt noch weißt, was da alles im Netz so von die rumfliegt (sprich Mailadressen, Kundenkonten, ...). Ich würde mich zu aller erst an den jeweiligen Support wenden mit der Bitte um Löschung, wenn Du da nicht weiterkommst, wird es wahrscheinlich schwierig werden (wie die anderen schon beschrieben haben).

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