Angenommen Person A stellt bei einem Bafög-Amt einen Antrag auf Schüler-Bafög und füllt dazu u.a. einen Vordruck aus, in dem die schulische und berufliche Ausbildung angegeben werden muss. Die Sachbearbeiterin die sich dieses Antrags annimmt, ruft ohne Kenntnis und Einverständnis seitens A die Schule an, an der A zuletzt gewesen ist. Der Schullleiter erzählt dem Bafög-Amt was A zuvor der Schule gegenüber erzählt hat. U.a. zb. auf welche Schule A gehen will, welche Auskunft er zuletzt bei der Schule erfragt hat und weitere Informationen die in der "Schülerakte" von A stehen.
Aus meiner Sicht verstößt die Schule damit eindeutig gegen ihre Schweigepflicht. Ob das Bafög-Amt rechtmäßig handelt weiß ich nicht, ich kann es mir aber vorstellen, da A beim Ausfüllen des Bafög-Antrags wahrscheinlich der Erhebung von personenbezogenen Daten, die für die Bearbeitung des Antrags erforderlich sind, zugestimmt hat.
Wie verhält sich das?
PS: Ob das Sinn machen würde weiß ich nicht aber welche Möglichkeiten hätte A, um dagegen vorzugehen, falls die Schule tatsächlich ihre Schweigepflicht verletzt hätte?
Nur zur Erklärung: Die Schule bei der das Bafög-Amt angefragt hat ist NICHT die Schule auf die A gehen möchte. Das Bafög-Amt dachte das aber und hat deswegen die frühere Schule von A kontaktiert. A ist nicht mehr auf der alten Schule.
-- Editiert von Dyan Ardais am 23.05.2018 17:31
Auskunft Schule - Bafög-Amt
23. Mai 2018
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Frage vom 23. Mai 2018 | 17:22
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Auskunft Schule - Bafög-Amt
#1
Antwort vom 23. Mai 2018 | 21:21
Von
Status: Unbeschreiblich (130387 Beiträge, 41520x hilfreich)
Zitat :Aus meiner Sicht verstößt die Schule damit eindeutig gegen ihre Schweigepflicht.
Die sich woraus genau ergeben sollte?
#2
Antwort vom 24. Mai 2018 | 02:28
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Zitat :Aus meiner Sicht verstößt die Schule damit eindeutig gegen ihre Schweigepflicht.
Die sich woraus genau ergeben sollte?
Das ist eigentlich genau meine Frage. Fakt ist dass Schulen zumindest datenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen und die Frage ist ob die Schule in diesem Fall gegen den Datenschutz, Schweigepflicht oder was auch immer verstoßen hat.
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