Auskunft an Krankenkasse

18. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
xone55
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)
Auskunft an Krankenkasse

Guten Tag,
ein Patient erhält ein Therapiegerät, welches u.a. die Benutzungsdauer speichert. Vom Hersteller wird er nun gebeten, die Betriebsstunden auszulesen und zur Weiterleitung an die Krankenkasse mitzuteilen.
Sollte der Patient allerdings das Gerät weniger als 5 Stunden täglich benutzt haben, möchte er auch gleich eine entsprechende Begründung für die KK notieren.

Nun will der Patient verständlicherweise nicht, dass wer auch immer Einblick in sein Privatleben hat.

Wie kann man dieser (m.E. dreisten) Spionage entgegenwirken, ohne evtl. den Einzug des Gerätes durch die KK zu provozieren?

MfG


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Die Krankenkasse hat vermutlich ein berechtigtes Interesse. Bei teueren Geräten könnte der Zweck nicht erfüllt werden, wenn diese nicht richtig eingesetzt werden.
Hat mit Spionage absolut nichts zu tun und im Rahmen der Kostendämpfung nach meinem ersten Eindruck sogar in Ordnung auf Mittelverschwendung zu achten.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39855x hilfreich)

quote:
Nun will der Patient verständlicherweise nicht, dass wer auch immer Einblick in sein Privatleben hat.

Da das Gerät nur die Betriebsstunden aufzeichnet und nicht sein Privatleben, dürfte er mit dieser Argumentation scheitern.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#3
 Von 
xone55
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Das berechtigte Interesse, die Mittel wirtschaftlich einzusetzen, ist unumstritten.
Aber der Patient hat auch eine Privatsphäre, die durch Offenlegeung der ohnehin fragwürdigen Datenspeicherung meines Erachtens umstritten ist.
Die Formulierung"sollte die Nutzung unter 5h/d liegen, notieren Sie eine entsprechende Begründung" ist unangemessen.
Woher will denn ein Versicherungsunternehmen beurteilen können, was dem Patienten gut tut usw.usw. Das kann doch eigentlich nur ein Arzt oder ein Gutachter.


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39855x hilfreich)

quote:
Woher will denn ein Versicherungsunternehmen beurteilen können, was dem Patienten gut tut usw.usw. Das kann doch eigentlich nur ein Arzt oder ein Gutachter.

Natürlich verfügt ein Gesundheitsversicherungsunternehmen nicht über Ärzte oder Gutachter ...


Wenn im allgemeine feststeht, das bei der überwiegenden Mehrheit der Fälle mindestens 5h/Tag zur erfolgreichen Behandlung notwendig sind, liefert eine geringere Nutzung Anhaltspunkte zur Prüfung.



quote:
der ohnehin fragwürdigen Datenspeicherung

Warum fragwürdig? Es werden der Schilderung nach ja keine personenbezogene Daten gespeichert.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#6
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Und dürfte wirklich nur den behandelnden Arzt interessieren.


es geht doch offensichtlich um die reinen Betriebsstunden, die mitgeteilt werden sollen, nichts anderes

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#8
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Die Forderung ist vollkommen berechtig und juristisch auch einwandfrei.

Bei Nutzung unter 5 Stunden am Tag zweifelt die Krankenkasse nun einmal die Notwendigkeit an und fragt nach entsprechenden Nachweisen.
Wenn du das Gerät also unter 5 Stunden am Tag nutzt, muss dein Arzt nur Bescheinigen, das es auch in diesem geringen Zeitumfang sinnvoll ist (Tipp: je nachdem was das für ein Gerät ist, gibt es Studien/Leitlinien, die dies von vorneherein verneinen).

Die Abfrage der Daten ist vollkommen legal. Bei manchen Geräten kann sogar jeder einzelne Therapiezeitraum durch den Arzt und/oder durch den Techniker abgefragt werden. Diese Daten sind weitaus sensibler, sind aber für die Therapie (oder Gerätefehler-Diagnose) wichtig.

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