Hallo zusammen,
ich habe mal eine etwas ungewöhnliche Frage. Ich befürchte, dass man mir ein Kind verheimlicht haben könnte (Gründe irrelevant). Im Falle einer Schwangerschaft, müsste die Geburt letztes Jahr (2019) von Oktober bis Dezember gewesen sein. Grundsätzlich besteht ja mit der Geburtsurkunde eine Pflicht zur Anzeige der Geburt. Und im Anschluss auch beim Meldeamt.
Ist es möglich, dass ich oder mit Hilfe eines Anwaltes, eine mögliche Kindes-Anmeldung erfragen kann?
Auskunft einer möglichen Kindesanmeldung
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Ja, wenn die Kindsmutter das weiß.ZitatGrundsätzlich besteht ja mit der Geburtsurkunde eine Pflicht zur Anzeige der Geburt. :
Ja. Wenn die Kindsmutter auch das weiß.ZitatUnd im Anschluss auch beim Meldeamt. :
https://de.wikipedia.org/wiki/Melderegisterauskunft
Und was will man erreichen, falls man eine Auskunft bekommt?
Evtl. ist man ja gar nicht biologischer Vater, evtl hat bereits ein anderer die Vaterschaft anerkennt (egal ob biologisch richtig oder nicht). Eine Anerkennung einer Vaterschaft dürfte schwer erreichbar sein, wenn die KM das in diesem Fall nicht möchte
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Es ergeben sich für mich Pflichten in der Zukunft, und darauf möchte ich vorbereitet sein. Eine Anerkennung möchte ich nicht erzwingen. Ich würde nur gerne wissen, ob das Standesamt/ Melderegister mir solche Art von Auskünften übergeben kann bzw. ob es dann im Zweifel über einen Anwalt geht.
ZitatJa, wenn die Kindsmutter das weiß. :
Sie wird es wissen. Eine Geburt verläuft in der Regel nicht unbemerkt von der Kindsmutter...
ZitatIch würde nur gerne wissen, ob das Standesamt/ Melderegister mir solche Art von Auskünften übergeben kann :
Nein.
Zum einen müsste man erst mal Dich als Vater in den Unterlagen stehen haben.
Zum anderen fehlt es an der Rechtsgrundlage bezüglich einer Auskunftspflicht.
Und datenschutzrechtlich gibt es für Ausforschungsanträge "ins Blaue" keine rechtliche Grundlage. Ausnahmen gäbe es eventuell nur, wenn man vorträgt und belegt, dass man alle zur Verfügung stehenden Nachforschungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat - was hier ja nicht der Fall ist.
ZitatGrundsätzlich besteht ja mit der Geburtsurkunde eine Pflicht zur Anzeige der Geburt :
Wenn sie also weiß, dass diese Pflicht besteht.ZitatJa, wenn die Kindsmutter das weiß. :
Zitat:Wenn sie also weiß, dass diese Pflicht besteht.
Es ist nicht angemessen, den Fragesteller zu verar......
Zitat:Ist es möglich, dass ich oder mit Hilfe eines Anwaltes, eine mögliche Kindes-Anmeldung erfragen kann?
Wenn man weder Vornamen noch Geburtsdatum des Kindes kennt, dann: Nein.
ZitatWenn man weder Vornamen noch Geburtsdatum des Kindes kennt, dann: Nein. :
Und wenn man den kennen würde, müsste die Antwort JA lauten?
Was wäre(n) denn da die Rechtsgrundlage(n)?
Paragraph 44 des Bundesmeldegesetzes.
-- Editiert von muemmel am 26.04.2020 02:07
-- Editiert von muemmel am 26.04.2020 02:09
Die hat bereits mehrere Kinder, ich denke schon dass sie die Pflicht zur Anmeldung kennt.
Also gibt es keine rechtliche Regelung zu meinem Fall. Und es gäbe auch keine Ausnahme, welches über einen Anwalt gehen könnte?
Mir ist klar, dass die meldebehörde nur Angaben zu existierenden Personen machen kann. Aber Tatsachen einer möglichen Kindes-Anmeldung zu einem bestimmten Zeitraum gehört dann wohl nicht dazu?
Wir haben es mit einer Meldebehörde zu tun, deren Aufgaben gerechelt sind. Der Aufgabenbereich umfasst auch die Auskunft über eine Person, sofern man ein berechtigtes Interesse an der Auskunft nachweisen kann. Voraussetzung für eine solche Auskunft ist der Vor- und Familienname der gesuchten Person, letzte bekannte Adresse (im Regelfall) neben eben dem Interesse. Diese Voraussetzungen kann der Fragesteller nicht erfüllen.
Es ist nicht Aufgabe der Meldebehörde, irgendwelche Nachforschungen darüber anzustellen, ob jemand irgendwann einmal wo auch immer entbunden hat. "In einem unbekannten Land, vor gar nicht allzulanger Zeit ..."
wirdwerden
Wäre es nicht einfacher, wenn man mal vorsichtig im Bekanntenkreis der Mutter nachfragt?
(wenn man den Vornamen des Kindes kennen würde, dann würde man ja schon wissen, dass es existiert)
Irgendwie geht mir das alles zu weit. Er weiss nicht mal, ob eine Schwangerschaft vorliegt, ist seit langem von der Mutter getrennt. Und wenn eine Schwangerschaft vorgelegen haben sollte, so muss er ja nicht der Erzeuger sein. Und nee, Verpflichtungen will er auch nicht übernehmen. Hier scheint es sich doch eher um eine Rumschnüffelei in einem fremden Leben zu handeln.
wirdwerden
Achso. Gut, dass man das jetzt schon lesen kann.ZitatDie hat bereits mehrere Kinder :
Frag doch dazu bitte einen Anwalt. Hier ist ein Forum.ZitatUnd es gäbe auch keine Ausnahme, welches über einen Anwalt gehen könnte? :
Doch. zB kann die Mutter in der Meldebescheinigung sich und alle Kinder (also auch das neue) aufgeführt haben. Ist aber nicht immer Pflicht.ZitatAber Tatsachen einer möglichen Kindes-Anmeldung zu einem bestimmten Zeitraum gehört dann wohl nicht dazu? :
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Ich will niemanden ver***.ZitatEs ist nicht angemessen, den Fragesteller zu verar...... :
Es gibt Mütter, die das nicht wissen. Ausländerinnen zB., die ihr 1. Kind hier in D. bekommen.
Hat sich aber erledigt---denn der Fragesteller hat schon in #9 informiert...
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ZitatVerpflichtungen will er auch nicht übernehmen. :
Wie kommst du darauf?Zitatscheint es sich doch eher um eine Rumschnüffelei in einem fremden Leben zu handeln. :
ZitatEs ergeben sich für mich Pflichten in der Zukunft, und darauf möchte ich vorbereitet sein :
Zitat:Es ergeben sich für mich Pflichten in der Zukunft, und darauf möchte ich vorbereitet sein. Eine Anerkennung möchte ich nicht erzwingen.
Ohne Anerkennung keinerlei Pflichten und auch keinerlei Rechte. Auch nicht auf eine Melderegisterauskunft.
ZitatAuch nicht auf eine Melderegisterauskunft. :
Zumal in der Melderegisterauskunft auch nicht der Name des Vaters zu finden ist...
ZitatAlso gibt es keine rechtliche Regelung zu meinem Fall. :
Doch. Die besagt halt, das man keinen Rechtsanspruch hat.
ZitatIch würde nur gerne wissen, ob das Standesamt/ Melderegister mir solche Art von Auskünften übergeben kann bzw. ob es dann im Zweifel über einen Anwalt geht. :
Weder noch. Ein solcher Auskunftsanspruch besteht nicht.
Wer meint, Vater eines bestimmten Kindes zu sein, kann eine "einseitige Vaterschaftserklärung" beim Standesamt oder einer Urkundsperson des Jugendamtes (kostenlos) beurkunden lassen.
Diese Vaterschaftsanerkennung ist dann zunächst schwebend unwirksam bzw. ungültig, jedoch hat der mögliche Vater damit zunächst seinen Teil erfüllt. Nun ist die Mutter an der Reihe – sie soll nun der Vaterschaft zustimmen. Sobald der mögliche Vater eine einseitige Vaterschaftsanerkennung abgegeben hat, nimmt das Jugendamt mit der Mutter Kontakt auf und fordert diese zur Abgabe der erforderlichen Zustimmung zur Vaterschaft auf. Bleibt die Mutter darauf untätig (es gibt hierzu keine gesetzlichen Fristen), ist es empfehlenswert, nach ca. zwei bis drei Wochen den allgemeinen sozialen Dienst bzw. das Jugendamt zu kontaktieren, um ggf. weitere (rechtliche) Schritte zu besprechen. Der Vater hat dann die Möglichkeit, seine Vaterschaft gerichtlich feststellen zu lassen. Hierzu ist ein Antrag nach § 1600d BGB beim zuständigen Familiengericht zu stellen.
Was nicht funktioniert: vom Einwohnermeldeamt Auskunft zu bekommen, ob Frau XYZ ein Kind zur Welt gebracht und angemeldet hat.
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