Auskunft nach §34 BDSG durch Forenbetreiber

15. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
BadCompany
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Auskunft nach §34 BDSG durch Forenbetreiber

Folgende Situation:
Ein Forenbetreiber (eingetragener, gemeinnütziger Verein) unterhält einen nicht öffentlichen "Moderatorenbereich". Dort werden u.a. alle Meldungen von Usern über Regelverstöße gesammelt und können von ca. 40 Moderatoren eingesehen werden.

Ich bin mit vollem Namen in dem Forum angemeldet, d.h. Meldungen, aber auch Kommentare der Moderatoren im Moderatorenbereich sind mit meinem Namen verknüpft.

Nach Aufforderung gemäß §34 BDSG Auskunft über alle, auch im Moderatorenbereich über mich gespeicherten, personenbezogenen Daten zu erteilen (auch die im Moderatorenbereich hinterlegten), wurden mir nur die bei der Anmeldung angebenen Informationen übermittelt.

Im Anschluß dieser Auskunft hat der 1. Vorsitzende des Vereins weitere falsche Informationen hinzugefügt (und dabei die Systemmeldung vergessen, die mich darüber informiert) und mich mittlerweile unter Verweis auf das virtuelle Hausrecht lebenslang gesperrt.

Dazu nun ein paar Fragen:
1. Zählen die Kommentare der Moderatoren im geschlossenen Bereich auch zu den personenbezogenen, in den Systemen des Vereins, gespeicherten Daten?

2. Wie erreiche ich eine vollständige Auskunftserteilung?

Der 1. Vorsitzende des Vereins muss eine Anzeige wegen Nötigung und übler Nachrede befürchten und versucht die Herausgabe der Daten zu verhindern. Hintergrund der Aktionen des Herrn dürften kommerzielle Interessen sein.
Obwohl sich der Verein den Deckmantel der Neutralität gibt, kommt es regelmässig vor, dass User die (durchaus gute) Produkte "unerwünschter" Hersteller diskutieren systematisch durch die Moderatoren gemobbt und unter Vorwand gesperrt werden.

Fragen zum Datenschutz?

Fragen zum Datenschutz?

Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

sehe ich ähnlich. Ist aus pragmatischen Gründen auch kaum anders zu machen. Meinungsäußerungen sind keine "personenbezogenen Daten" im Sinne des BDSG. Ein Webseitenabzug vor Aussperrung hätte besser geholfen.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Zählen die Kommentare der Moderatoren im geschlossenen Bereich auch zu den personenbezogenen, in den Systemen des Vereins, gespeicherten Daten? <hr size=1 noshade>


§3 I BDSG :

"Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener). "

Da gibt es natürlich einen netten Grauzonenbereich.

Beispiel:
Unstrittig dürfte eine Datenbank der Form "Hein Spack: 23 unbezahlte Rechnungen" darunter fallen.
Warum dann nicht auch ein Foren-Kommentar "Hein Spack hat dieses Jahr noch keine Rechnung bezahlt"?

Analog könnte man das also auch für Angaben wie "Hein Spack hat im Forum Giraffenrecht schon wieder die Susi Sorglos beleidigt" behaupten.

Nicht hingegen für reine Meinungsäußerungen wie "Hein Spack vergreift sich im Beitrag ... schon ein wenig in der Wortwahl, sollten wir da eingreifen?".

quote:<hr size=1 noshade>Meinungsäußerungen sind keine "personenbezogenen Daten" im Sinne des BDSG. <hr size=1 noshade>


Tatsachenbehauptungen allerdings (je nach Umständen des Einzelfalls) schon.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.259 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen