Folgende Situation:
Ein Forenbetreiber (eingetragener, gemeinnütziger Verein) unterhält einen nicht öffentlichen "Moderatorenbereich". Dort werden u.a. alle Meldungen von Usern über Regelverstöße gesammelt und können von ca. 40 Moderatoren eingesehen werden.
Ich bin mit vollem Namen in dem Forum angemeldet, d.h. Meldungen, aber auch Kommentare der Moderatoren im Moderatorenbereich sind mit meinem Namen verknüpft.
Nach Aufforderung gemäß §34 BDSG
Auskunft über alle, auch im Moderatorenbereich über mich gespeicherten, personenbezogenen Daten zu erteilen (auch die im Moderatorenbereich hinterlegten), wurden mir nur die bei der Anmeldung angebenen Informationen übermittelt.
Im Anschluß dieser Auskunft hat der 1. Vorsitzende des Vereins weitere falsche Informationen hinzugefügt (und dabei die Systemmeldung vergessen, die mich darüber informiert) und mich mittlerweile unter Verweis auf das virtuelle Hausrecht lebenslang gesperrt.
Dazu nun ein paar Fragen:
1. Zählen die Kommentare der Moderatoren im geschlossenen Bereich auch zu den personenbezogenen, in den Systemen des Vereins, gespeicherten Daten?
2. Wie erreiche ich eine vollständige Auskunftserteilung?
Der 1. Vorsitzende des Vereins muss eine Anzeige wegen Nötigung und übler Nachrede befürchten und versucht die Herausgabe der Daten zu verhindern. Hintergrund der Aktionen des Herrn dürften kommerzielle Interessen sein.
Obwohl sich der Verein den Deckmantel der Neutralität gibt, kommt es regelmässig vor, dass User die (durchaus gute) Produkte "unerwünschter" Hersteller diskutieren systematisch durch die Moderatoren gemobbt und unter Vorwand gesperrt werden.
Auskunft nach §34 BDSG durch Forenbetreiber
15. November 2012
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Frage vom 15. November 2012 | 20:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Auskunft nach §34 BDSG durch Forenbetreiber
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 15. November 2012 | 22:07
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
sehe ich ähnlich. Ist aus pragmatischen Gründen auch kaum anders zu machen. Meinungsäußerungen sind keine "personenbezogenen Daten" im Sinne des BDSG. Ein Webseitenabzug vor Aussperrung hätte besser geholfen.
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#3
Antwort vom 16. November 2012 | 12:25
Von
Status: Lehrling (1039 Beiträge, 532x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Zählen die Kommentare der Moderatoren im geschlossenen Bereich auch zu den personenbezogenen, in den Systemen des Vereins, gespeicherten Daten? <hr size=1 noshade>
§3 I BDSG :
"Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener). "
Da gibt es natürlich einen netten Grauzonenbereich.
Beispiel:
Unstrittig dürfte eine Datenbank der Form "Hein Spack: 23 unbezahlte Rechnungen" darunter fallen.
Warum dann nicht auch ein Foren-Kommentar "Hein Spack hat dieses Jahr noch keine Rechnung bezahlt"?
Analog könnte man das also auch für Angaben wie "Hein Spack hat im Forum Giraffenrecht schon wieder die Susi Sorglos beleidigt" behaupten.
Nicht hingegen für reine Meinungsäußerungen wie "Hein Spack vergreift sich im Beitrag ... schon ein wenig in der Wortwahl, sollten wir da eingreifen?".
quote:<hr size=1 noshade>Meinungsäußerungen sind keine "personenbezogenen Daten" im Sinne des BDSG. <hr size=1 noshade>
Tatsachenbehauptungen allerdings (je nach Umständen des Einzelfalls) schon.
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