Auskunft nach § 49 DSG NRW bei Polizei nicht vollständig

7. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
saueraberlustig
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Auskunft nach § 49 DSG NRW bei Polizei nicht vollständig

Hallo,

mein bei einer örtlichen Polizeibehörde gestelltes Auskunftsersuchen nach §49 DSG NRW wurde mir scheinbar nicht vollständig erfüllt - oder ich habe ein Verständnisproblem. Es sind nur Vorgangsdaten IGVP/Findus zb. Geschädigter oder Zeuge mit Justiz-Aktenzeichen vermerkt, plus weiter eine kurze Info
Zitat:
"2.1 Personalie und Personenbeschreibung
Zu Ihrer Person ist eine Personalie angelegt worden, außerdem wurden eine Personenbeschreibung und ein personenbezogener Hinweis eingetragen."

Darf ich diese hinterlegten Infos zur Personenbeschreibung und Hinweis nicht auch erfahren?
Denn genau das interessiert mich!


-- Editiert von saueraberlustig am 07.06.2020 16:11

-- Editiert von Moderator am 06.07.2020 19:31

-- Thema wurde verschoben am 06.07.2020 19:31

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
saueraberlustig
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann niemand helfen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Wahrscheinlich sind diese Daten nicht bei der örtlichen Polizeibehörde, sondern zentral im landesweiten polizeilichen Auskunftssystem gespreichert. D.h. es wäre eine neue Anfrage beim LKA Ihres Bundeslandes notwendig.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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