Auskunft über Anmelde(Login)zeitpunkte

31. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
grueneleuchte
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Auskunft über Anmelde(Login)zeitpunkte

Hallo,
kann man vom Anbieter eines webbasierten Dienstes eine Auskunft über alle Loginzeitpunkte seines Accounts verlangen?
Absatz 1 nennt ja das "Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten" der betroffenen Person. Und Loginzeitpunkte sind ja "sie betreffende personenbezogene Daten" oder interpretiere ich das falsch?
Viele Grüße

Fragen zum Datenschutz?

Fragen zum Datenschutz?

Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119341 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von grueneleuchte):
kann man vom Anbieter eines webbasierten Dienstes eine Auskunft über alle Loginzeitpunkte seines Accounts verlangen?

Klar. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn das verlangte nicht existent ist, die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
grueneleuchte
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok... Vielleicht gibt es ja hier jemanden, der das schon gemacht hat und von seinen Erfahrungen kurz berichten kann?

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
grueneleuchte
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Da müsste man erst mal wissen. Wie der anbieter heist.

Den möchte ich aus taktischen Gründen zunächst noch nicht nennen. Ich berichte aber später gerne, wie's gelaufen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6258 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von grueneleuchte):
kann man vom Anbieter eines webbasierten Dienstes eine Auskunft über alle Loginzeitpunkte seines Accounts verlangen?

Wie soll die Frage zu verstehen sein?

1. Man hat bei einem Anbieter einen Account und möchte wissen, wann man sich selbst dort eingeloggt hat?

2. Man hat bei einem Anbieter einen Account und möchte wissen, wann von anderen IP-Adressen sich dort jemand eingeloggt hat?

3. Man hat sich bei einem Account eines webbasierten Dienstes eingeloggt und möchte wissen, wann das gewesen ist?

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
grueneleuchte
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Gute Frage. Ich würde die Anfrage so formulieren: Zu welchen Zeitpunkten und von welchen IP-Adressen erfolgte ein Login mit dem Benutzernamen xyz?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119341 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von grueneleuchte):
Zu welchen Zeitpunkten und von welchen IP-Adressen erfolgte ein Login mit dem Benutzernamen xyz?

Da ist dann erst mal die Frage, was einen dazu befugt, irgendwas über xyz erfahren zu dürfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
grueneleuchte
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da ist dann erst mal die Frage, was einen dazu befugt, irgendwas über xyz erfahren zu dürfen.

Es handelt sich um den eigenen Benutzernamen (E-Mail-Adresse). Das ging inzwischen etwas unter.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119341 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von grueneleuchte):
Es handelt sich um den eigenen Benutzernamen (E-Mail-Adresse). Das ging inzwischen etwas unter.

In der Tat das ging unter.

Dan halte ich die Anfrage für ok.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.486 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen