Auskunft über gespeicherte Daten bei Behörden

31. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
TxM
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 16x hilfreich)
Auskunft über gespeicherte Daten bei Behörden

Guten Tag, ich habe den Auskunftgenerator auf der Internetseite datenschmutz.de genutzt um bei verschiedenen Behörden eine Auskunft über die über mich gespeicherten Daten zu bekommen.
Heute bekam ich zwei Briefe zurück, leider ohne eine Auskunft:

Brief 1: Landesamt für Verfassungsschutz Hessen

Zitat:
"Voraussetzung für die Erteilung einer Auskunft ist nach § 26 Abs.1 S.1 HVSG der Hinweis auf einen konkreten Sachverhalt sowie die Darlegung eines besonderen Interesses an der Auskunft.
Die Bearbeitung Ihres Antrages ist mir erst nach Eingang der fehlenden Angaben möglich."


Das generierte Schreiben bezieht sich auf ein anderes Gesetz:
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte erteilen Sie mir nach §18, Abs. 1 des Hessischen Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz zu
folgenden Punkten Auskunft:
• über die durch das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen zu meiner Person in Systemen der elektronischen
Datenerfassung und -verarbeitung gespeicherten Daten, im Besonderen über durch von Ihrer Behörde zu
meiner Person in NADIS eingespeiste Daten;
• über den Zweck und die Rechtsgrundlage der Speicherung und Verarbeitung.
Meiner Anfrage liegt ein generelles Informationsinteresse unter Wahrnehmung meines verfassungsrechtlich verbürgten
Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung zugrunde.
Sofern die Auskunft nach §18, Abs. 2 unterbleibt, bitte ich Sie um diesbezügliche Unterrichtung.


Leider kann ich aber zu §18, Abs. 1 den passenden Gesetzestext nicht finden.
Besteht das Recht auf Auskunft hier wirklich nur auf einen konkreten Sachverhalt?


Brief 2: Bundesministerium der Verteidigung
Zitat:
"Auf Grund der Menge der zu verarbeitenden Informationen in unserem Geschäftsbereich bitten wir Sie darum, Ihr Ersuchen zu konkretisieren und sofern möglich anzugeben, in welchem Zusammenhang und an welcher Dienststelle Daten von Ihnen durch uns verarbeitet sein könnten. Dies ermöglicht uns eine zielgerichtetere und entsprechend schnellere Prüfung des Datenbestandes."


Nun weiß ich leider nicht, was ich auf diesen beiden Brief antworten soll, natürlich hätte ich gerne Auskunft über alle über mich gespeicherten Daten.
Was würdet Ihr auf diesen und den oben beschriebenen Brief antworten?
Vielleicht hat von euch schon mal jemand diese Anfragen gemacht und kann mir Tips geben?

Vielen Dank,
LG TxM

Fragen zum Datenschutz?

Fragen zum Datenschutz?

Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von TxM):
Das generierte Schreiben bezieht sich auf ein anderes Gesetz:

Ja, das ist das Problem mit diesen Generatoren, wenn die veraltet sind hat man Porto verschwendet.



Auf die Antwort der Bundeswehr muss man nicht antworten, ist ja nur eine Bitte.
Dann dauert es halt länger bis man Auskunft erhält, weil alle Dienststellen abgeklappert werden müssen und deren Antwort abgewartet werden muss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Hoffentlich wurde auch daran gedacht eine Auskunft bei dem Generatoranbieter einzuholen!?
Was solche Anbieter mit den Daten machen ist ja auch völlig nebulös.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von TxM):
Voraussetzung für die Erteilung einer Auskunft ist nach § 26 Abs.1 S.1 HVSG der Hinweis auf einen konkreten Sachverhalt sowie die Darlegung eines besonderen Interesses an der Auskunft.


Im alten HVSG gab es keinen §26, s. http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=169702,1
Dort regelte §18 das Auskunftsrecht.

Für das aktuelle HVSG (dort regelt es §26) habe ich leider keine Quelle im Netz gefunden.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 11.09.2018 15:03

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.022 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen