Auskunft über gespeicherte Daten nach §34 BDSG

14. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
u1000
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)
Auskunft über gespeicherte Daten nach §34 BDSG

Hallo,
ich habe eine allgemeine Frage zum o.g. Paragraphen 34 BDSG.

Ist der Auskunftgeber dazu verpflichtet ein Datum mitzuteilen, an dem personenbezogene gespeicherte Daten von Herrn X an eine Firma Y übermittelt wuren?

Danke
u1000

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

Wenn das Übertragungsdatum gespeichert wurde, dürfte das unter §34 I (1) BDSG fallen.
Wenn nicht, dann nicht.
Eine Pflicht zur Speicherung des Übertragungsdatums sehe ich jedenfalls nicht unmittelbar aus BDSG.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
u1000
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

D.h. wenn Firma Y sagt, sie müssten diese Information nicht heraus geben, ist dies nicht rechtens?
Denn gespeichert sind die Datumangaben mit Sicherheit.

Gruß

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Denn gespeichert sind die Datumangaben mit Sicherheit.


Woher weißt du das?

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2x Hilfreiche Antwort

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