Auskunft verweigert!

31. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Nicki1974
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 70x hilfreich)
Auskunft verweigert!

Meine Mutter war gestern und heute wegen einer kleinen Mini-OP im Krankenhaus stationär und für 1 Nacht zur Beobachtung aufgenommen. Hatte gestern auch kurz mit ihr am Telefon gesprochen, da es mir momentan aus zeittechnischen Gründen nicht möglich ist, selber zu kommen.

Heute Mittag hatte ich dort nochmals angerufen und gefragt, ob meine Mutter wieder ins Heim zurück kehren würde. Da hat mir die Krankenschwester direkt in einem fiesen Unterton gesagt, sie dürfte mir am Telefon keinerlei Auskunft geben, da sie nicht wüßte ob ich die Tochter bin und ich sollte gefälligst persönlich vorbei kommen. Da ich heute auch viel um die Ohren hatte, hab ich der klar gemacht, das dies leider nicht möglich sei und ich aber nicht den Weg umsonst am Wochenende machen möchte, wo sich nun meine Mutter befinden wird.

Da wurde die richtig pampig zu mir und ich habe ihr noch alle Daten aufgesagt, die ich im Kopf hatte (habe ja auch einen Stammbaum schon gefertigt auch für sie mal), dann hat sie zähneknirschend nur mit einem Wink zu verstehen gegeben, das sie heute zurück kommt und noch da ist.

Ich habe ihr noch gesagt, das ich alllmählich etwas sauer bin und sowas in keinem unserer Krankenhäuser her kenne, das man nicht mal die einfache Auskunft bekommt, ob die entsprechende Person noch da ist. Am Telefon kann man sich schlecht ausweisen, das ist mir auch klar, aber ich will auch nicht wo ich momentan eh zeitlich eingespannt bin, umsonst hinfahren (bin auch auf Öffis angewiesen), das hab ich ihr auch klar gemacht und auch eine Beschwerde an die Direktion des Krankenhauses geschickt und warte nun auf eine Antwort ab.

Darf sich so eine Krankenschwester überhaupt gegenüber Angehörigen verhalten? Ich meine es hätte ja auch sein können, das ich im Ausland leber oder gar nicht im gleichen Ort. Und wie gesagt, das ist mir das erste Mal so passiert. sonst hatte ich in den ganzen Krankenhäusern wo meine Mutter war, nie Probleme. Dem zuständigen Heim hab ich das ebenfalls gemeldet.

Ich werde ja wohl wissen dürfen, ob meine Mutter heute entlassen wird oder nicht. Zumal ich ihr mehr Daten genannt habe, als sie normalerweise gebraucht hätten. Hätte ihr auch den ganzen Familienstammbaum am Telefon sagen können, damit sie es mir glaubt. Die eine Schwester war gestern Abend gar nicht so, die hat mich sogar kurz mit meiner Mutter sprechen lassen, auch wenn die Kommunikation schwierig war. Immerhin hat mich meine Mutter da am Telefon erkannt und meine Nr. ist sicher dort aufm Display zu sehen (Festnetz)

Gruß Nicki



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich werde ja wohl wissen dürfen, ob meine Mutter heute entlassen wird oder nicht. <hr size=1 noshade>

Nein, darfst Du nicht. Nennt sich Datenschutz und Schweigepflicht.
Ausnahme: Deine Mutter erlaubt es (bzw. in diesem Fall die Betreuerin der Mutter) oder es liegt eine entsprechende Patientenverfügung vor.



quote:<hr size=1 noshade>Dem zuständigen Heim hab ich das ebenfalls gemeldet. <hr size=1 noshade>

Das interessiert sich nicht dafür und hat auch keine Weisungsbefugnis gegenüber dem Krankenhaus.



quote:<hr size=1 noshade>Am Telefon kann man sich schlecht ausweisen, das ist mir auch klar, <hr size=1 noshade>

Ist aber nicht das Problem des Krankenhauses.



quote:<hr size=1 noshade>sowas in keinem unserer Krankenhäuser her kenne, <hr size=1 noshade>

Rechtsverstöße anderer Institutionen sind kein Grund das auch dieses Krankenhaus dagegen verstoßen soll.



quote:<hr size=1 noshade>Darf sich so eine Krankenschwester überhaupt gegenüber Angehörigen verhalten? <hr size=1 noshade>

Datenschutz und Schweigepflicht gelten bis zur rechtswirksamen Aufhebung auch gegenüber Angehörigen.

Wobei hier den Status "Angehöriger" gar nicht bewiesen war.



quote:<hr size=1 noshade>die hat mich sogar kurz mit meiner Mutter sprechen lassen, auch wenn die Kommunikation schwierig war. <hr size=1 noshade>

Das ist übrigens erlaubt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nicki1974
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 70x hilfreich)

Die Betreuerin wie schon im anderen Thread berichtet, kann man vergessen. Beschwerde geht hier raus an das zuständige Gericht.

Das heißt ich hätte im Vorfeld dort was schriftlich abgeben müssen, damit ich am Telefon Auskunft bekommen kann? Irgendwie hat mein Onkel vorhin gemeint, die hätten mir bei so einer unwichtigen Sache auch sagen können, ob sie noch da ist oder nicht, damit ich den Weg nicht umsonst hin mache.

Werde mich daher wohl in Zukunft besser absichern und meine Mutter ist leider nicht mehr in der Lage selbständig das zu entscheiden, leider. Sie erkennt mich ja wenigstens, das haben die am Telefon auch gemerkt und hätten sie das eigentlich merken können, na ja egal, soweit die Betreuung da okay war. Hintenherum hat sie mir wenigstens dann noch gesagt, ob sie noch da ist.

Aber dann verstehe ich bei uns die anderen Krankenhäuser nicht. Die geben einen ohne mit den Wimpern zu zucken problemlos Auskunft. Ich konnte wenigstens genug Daten an Land ziehen, die andere vielleicht nicht haben.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Es ist strittig, ob die Auskunft das jemand auf der Station/im Krankenhaus liegt einem Schutz unterliegt.
Ich vertrete die Meinung "JA, schützenswert".



quote:<hr size=1 noshade>Das heißt ich hätte im Vorfeld dort was schriftlich abgeben müssen, damit ich am Telefon Auskunft bekommen kann? <hr size=1 noshade>

Das Problem ist das vermutlich nichts derartiges existiert? Und die derzeitige Betreuerin wird vermutlich nichts derartiges Ausfertigen.



quote:<hr size=1 noshade>Aber dann verstehe ich bei uns die anderen Krankenhäuser nicht. Die geben einen ohne mit den Wimpern zu zucken problemlos Auskunft. <hr size=1 noshade>

Mehrere Möglichkeiten:
1. deren Datenschutzbeauftrager ist der Meinung, das die Auskunft nicht schützenswert ist
2. Die betreffende Person ist nicht geschult worden
3. Die betreffende Person hatte einfach Mitleid
4. Du wurdest identifiziert (Stimme erkannt, Telefonnummer, ...)





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

das Krankenhaus hat sich richtig verhalten. Es ist kein Witz: Es gab Einbrecher, die in ein bestimmtes Haus einbrechen wollten und als sie von den Nachbarn erfahren haben, dass der Bewohner im Krankenhaus liegt wurde der Einbruch gemacht.

Auch so jemand könnte sich nach einer Entlassung erkundigen.

Die einzige Möglichkeit ist, dem Krankenhaus schriftlich mitzuteilen, dass Anrufe von einer bestimmten Rufnummer aus (keine Rufnummernunterdrückung) von der Tochter sind und die das in den Unterlagen vermerken.

Das muss man aber normalerweise zuvor persönlich vereinbaren.

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"Chylla"

2x Hilfreiche Antwort

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