Hallo,
angenommen jemand hat eine Meinungsverschiedenheit mit einem Verkäufer darüber, wie viel er ihm schuldet. Der verkäufer schaltet ein Inkassobüro ein. Das wiederum gibt die Daten an eine Auskunftei weiter. Es kommt zu einem Rechtstreit, der Käufer wird dazu verurteilt 13% der geforderten Summe zu bezahlen. Soweit so gut.
Was passiert nun aber mit dem Eintrag bei der Auskunftei? Kann er den löschen lassen?
Außerdem erfolgte der Eintrag noch lange bevor überhaupt klar war, ob es sich um gerechtfertigte Forderungen handelt. Kann das sein bzw. ist das rechtlich in Ordnung?
MfG,
PP
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Auskunftei-Eintrag
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Sofern die Forderung bestritten wurde, hätte sie gar nicht in der Auskunftei auftauchen dürfen, da hat sich ggf. das IB extremen Ärger eingehandelt, da die trotz Widerspruch eine falsche Meldung abgegeben haben.
Sollte sogar nach dem Urteil die Summe also die 13 % umgehend bezahklt worden sein, steht ein Beseitigungsanspruch zu.
Ich würde Dir hier empfehlen, einen Anwalt zu kontaktieren, da sich ggf. nicht nur der Käufer und das IB sondern auch die Auskunftei Schadensersatzpflichtig gemacht haben.
Mit anderen Worten: Das Verhalten war zu keinem
Zeitpunkt gerechtfertigt.
§ 28a
Datenübermittlung an Auskunfteien
(1) Die Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung an Auskunfteien ist nur zulässig, soweit die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich ist und [...]
d) der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat....
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