Liebes Forum,
ich habe in der Suche keine passende Antwort gefunden (vielleicht bin ich auch zu blöd...) und wollte Euch um Einschätzung bitten - leider stehe ich etwas auf dem Schlauch.
Hintergrund: Es geht um Selbstauskünfte, die man bei vielen Wohnungsgesellschaften XYZ auszufüllen hat. Oft enthalten sind die folgenden Hinweise, die es ebenfalls zu unterschreiben gilt:
"Zum Zwecke des Schutzes vor finanziellen Ausfallrisiken im Vermietungsgeschäft übermitteln wir vor Abschluss des Mietvertrages einen Teil der im Rahmen des Mietinteressenten-Verhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum) des potenziellen Mieters und ggf. des potenziellen Mitmieters an die Auskunftei SCHUFA [...]
Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist grundsätzlich Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und im Ausnahmefall Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO erfolgen nur, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der berechtigten Interessen eines Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegt"
Zwar scheint der Text die Antwort zu enthalten, ich kann sie mir einfach nicht erschließen:
Wohnungsgesellschaft XYZ übermittelt demnach Daten an die SCHUFA. Findet in diesem Rahmen eine Anfrage (negative/positive Eintragungen) statt?
Oder kann Wohnungsgesellschaft XYZ diese Informationen grundsätzlich nur über die von den Interessenten vorgelegte Bonitätsauskunft einsehen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Liebe Grüße!
Auskunftei-Klausel in Selbstauskunft für Mietinteressenten
15. August 2021
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Frage vom 15. August 2021 | 14:14
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Auskunftei-Klausel in Selbstauskunft für Mietinteressenten
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#1
Antwort vom 15. August 2021 | 16:19
Von
Status: Unbeschreiblich (120136 Beiträge, 39833x hilfreich)
ZitatWohnungsgesellschaft XYZ übermittelt demnach Daten an die SCHUFA. Findet in diesem Rahmen eine Anfrage (negative/positive Eintragungen) statt? :
Die Anfrage ist der Grund der Datenübermittlung.
#2
Antwort vom 17. August 2021 | 11:06
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4210x hilfreich)
Hmm....
Frage war schon lange beantwortet, ab die Antwort von Harry aber nicht sehen können
-- Editiert von spatenklopper am 17.08.2021 11:22
Und jetzt?
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Selbstauskunft bei Auskunfteien anfordern ohne ggf. einen neuen Datensatz damit zu eröffnen, geht da1 Antworten