Auskunftsrecht der Krankenkasse

23. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
go390265-6
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Auskunftsrecht der Krankenkasse

Hi!

Das ist mein erster Beitrag und ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.

Meine Frage ist eigentlich ganz simpel:

Hat die Krankenkasse das Recht, Auskünfte über meine/bei meinen Auftraggebern einzuholen?

Meine Situation: Ich, 23, Student, familienversichert, habe kürzlich eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen (ordentlich angemeldet).
Ich stelle Rechnungen, die von den Auftraggebern beglichen werden.
Meine Einkünfte habe ich bei der KK angegeben und diese meinte, dass ich vermutlich zu viel verdiene, um weiterhin familienversichert zu sein und mich ggf. selbst versichern müsste. Dazu möchte sie nun genaue Angaben von mir erhalten.

D.h. Gibt es eine rechtliche Grundlage, nach der ich verpflichtet bin, der Krankenkasse Daten über meine Auftraggeber zu übermitteln? Und hat die Krankenkasse das Recht, Auskunft über mich bei diesen einzuholen?

Ganz konkret: Könnte die KK bei einem meiner Auftraggeber anrufen und fragen: "Hey, wann und wie lange hat Herr XY denn für Sie gearbeitet und was haben Sie ihm bezahlt?"

Schonmal vielen vielen Dank :)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
Hat die Krankenkasse das Recht, Auskünfte über Einkünfte einzuholen?
Ja

quote:
Gibt es eine rechtliche Grundlage,
SGB, dort(Sozialrecht) wäre der Beitrag auch besser beantwortet worden. Alle Regelungen der KK sind dort nachzulesen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go390265-6
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Es war nicht Frage nach den Einkünften, sondern über die und von den Personen, Organisationen, die mir Aufträge erteilen! Hat die Krankenkasse ein Recht auf diese DATEN?! Bitte Frage richtig lesen!

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Familienvers. gilt nur bis 395,- € / M.

KK verlangt i.d.R. Steuerbescheid od. - falls Tätigkeit neu aufgenommen wurde - Vorauszahlungsbescheid od. gewissenhafte Schätzung od. sonstige Unterlagen, die den Nachweis erbringen können.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Dazu möchte sie nun genaue Angaben von mir erhalten. <hr size=1 noshade>

Hat die Krankenkasse hier eventuell Vorstellungen geäußert was sie sehen möchte?



Der Versicherte hat bei Zweifeln seine Einkünfte nachzuweisen.
Welche Unterlagen er hierfür heran zieht bleibt ertsmal ihm überlassen.
Wenn die Krankenkasse gewisse Vorschläge macht, was sie als sinnvoll im Sinne eines Nachweises erachtet, sollte man diese durchaus berücksichtigen.


Investingativ wird die Krankenkasse eher nicht tätig, es wird dann einfach ein geschätztes Einkommen zugrunde gelegt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

wenn die Kasse schlau ist, wirft sie Sie einfach aus der Familienversicherung raus.

Und lässt sich dann darlegen, in wie weit die Einkünfte doch noch unter die Grenze fallen, nimmt dann ggf. den Bescheid zurück.

Tatsache ist, um in der FAHI zu bleiben, muss man SELBST darlegen, dass die Einkünfte nicht die Grenzen übersteigen. Nicht die KK muss beweisen, dass die Grenzen überschritten werden.



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"Chylla"

3x Hilfreiche Antwort

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