Xy hat einen beschönigten maschinell ausgestellten Notenauszug von seiner Universität zur Bewerbung versendet.
Die Firma entscheidet routinmäßig zu überprüfen und ruft bei der Universität an oder sendet das Zeugnis ein mit der Bitte es abzugleichen und ggf. zu bestätigen.
Hat der Arbeitsgeber dazu das Recht ohne Einverständniserklärung des Studenten?
Darf die Uni Auskunft geben?
Angenommen es handelt sich um eine online Bewerbung, wie ist es zu beweisen dass das Zeugnis tatsächlich von XY versendet und gefälscht wurde? (neu erstellte email usw)
Welche Möglichkeiten hat man als Arbeitgeber?
Verändert die DSGVO
hier etwas neuerdings?
Beste Grüße und vielen Dank
Auskunftsrecht von Universitäten
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Hallo
Klar, denn Bitten darf man jederzeit um alles mögliche.Zitat:Hat der Arbeitsgeber dazu das Recht ohne Einverständniserklärung des Studenten?
Nein.Zitat:Darf die Uni Auskunft geben?
Dürfte Sache der Ermittlungsbehörden werden.Zitat:Angenommen es handelt sich um eine online Bewerbung, wie ist es zu beweisen dass das Zeugnis tatsächlich von XY versendet und gefälscht wurde?
Anzeige erstatten, wird aber wohl auch so oder so von der entsprechenden Universität gemacht, da es ja Urkundenfäschung war/ist...Zitat:Welche Möglichkeiten hat man als Arbeitgeber?
Die erste Antwort hat mich schmunzeln lassen!
Man dürfte als AG nicht mal anrufen und durch „ja" oder „nein" eine Übereinstimmung bestätigen lassen?
Also keine andere Möglichkeit als Originale beglaubigen lassen oder Einverständnis holen?
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Doch. Man darf anrufen. Man darf auch nach JA bzw. NEIN fragen.ZitatMan dürfte als AG nicht mal anrufen und durch „ja" oder „nein" eine Übereinstimmung bestätigen lassen? :
Wenn der MA der Uni weiß, was er darf... und was nicht... gibt er eben keine Auskunft.
Das sollte doch der Bewerber xy selber machen, oder? Oder als potentieller AG diesen Bewerber einfach ablehnen.ZitatAlso keine andere Möglichkeit als Originale beglaubigen lassen :
Du nennst deinen Beitrag Auskunftsrecht von Universitäten
Warum fragst du dann hier, was ein AG darf bzw. schon macht ?
ZitatDie Firma entscheidet routinmäßig zu überprüfen :
-- Editiert von Anami am 19.10.2019 12:34
Zitat:
Du nennst deinen Beitrag Auskunftsrecht von Universitäten
Warum fragst du dann hier, was ein AG darf bzw. schon macht ?ZitatDie Firma entscheidet routinmäßig zu überprüfen :
-- Editiert von Anami am 19.10.2019 12:34
Na ich wollte wissen ob die Unis das Recht haben mir Auskunft zu erteilen!
Danke trotzdem für die Antwort, denke mit einem Anruf kommt man nicht weit.
ZitatHat der Arbeitsgeber dazu das Recht ohne Einverständniserklärung des Studenten? :
Die Einverständniserklärung dürfte mit Abgabe der Bewerbungsunterlagen konkludent erteilt worden sein.
ZitatNa ich wollte wissen ob die Unis das Recht haben mir Auskunft zu erteilen! :
Da dürfte es auf die Art der Anfrage ankommen.
Eine Anfrage ob die vorgelegte Kopie mit dem Original übereinstimmt dürfte am wohl beantworten.
,Wobei sich die Unis da wohl nicht unbedingt die Arbeit machen werden, die die basisaufgaben des Arbeitgebers zu übernehmen.
Die Uni kann Auskunft geben ob es eine Orginal Urkunde ist. Datenschutz ist das unbedenklich. Denn du hast den Zettel ja ausgegeben.
Deine richtigen Noten müssten Sie geheim halten, die erfahren sie dann im Strafverfahren am Verhandlungstag
Ich werfe hier doch mal berechtigtes Interesse in den Raum. Ansonsten könnte man fröhlich betrügen, wenn der AG die Daten nicht der Uni übermitteln und die Uni auch nichts dem AG übermitteln darf, wie sollte man dann einen Betrug jemals feststellen?
Ich lese, hier fragt ein pot. AG telefonisch bei der Uni an, ob das Zeugnis eines Bewerbers ...?ZitatNa ich wollte wissen ob die Unis das Recht haben mir Auskunft zu erteilen! :
Danke trotzdem für die Antwort, denke mit einem Anruf kommt man nicht weit.
Der AG erkennt schon die *Verschönerung*ZitatXy hat einen beschönigten maschinell ausgestellten Notenauszug von seiner Universität zur Bewerbung versendet. :
DAS sollte er tun, wenn Zweifel bestehen.Zitatoder sendet das Zeugnis ein mit der Bitte es abzugleichen und ggf. zu bestätigen. :
Die Überprüfung der Details des Lebenslaufes ist gerade bei angloamerikanisch geprägten Unternehmen nicht unüblich, diese lassen sich in der Regel eine Einverständniserklärung unterschreiben und beauftragen dann einen externen Dienstleister mit einem Background Check. Damit ist man als Arbeitgeber die rechtlichen Probleme weitgehend los.
Oh, ich habe wohl überlesen, dass es ein solches Unternehmen ist, welches hier anfragt?ZitatDie Überprüfung der Details des Lebenslaufes ist gerade bei angloamerikanisch geprägten Unternehmen nicht unüblich, :
Und ein geschöntes Notenzeugnis dürfte auch etwas anderes als ein Lebenslauf sein. Der kommt iaR nicht von einer Uni.
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