Auskunftsrecht von Universitäten

19. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Biowio
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Auskunftsrecht von Universitäten

Xy hat einen beschönigten maschinell ausgestellten Notenauszug von seiner Universität zur Bewerbung versendet.
Die Firma entscheidet routinmäßig zu überprüfen und ruft bei der Universität an oder sendet das Zeugnis ein mit der Bitte es abzugleichen und ggf. zu bestätigen.

Hat der Arbeitsgeber dazu das Recht ohne Einverständniserklärung des Studenten?
Darf die Uni Auskunft geben?
Angenommen es handelt sich um eine online Bewerbung, wie ist es zu beweisen dass das Zeugnis tatsächlich von XY versendet und gefälscht wurde? (neu erstellte email usw)
Welche Möglichkeiten hat man als Arbeitgeber?
Verändert die DSGVO hier etwas neuerdings?

Beste Grüße und vielen Dank

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Hat der Arbeitsgeber dazu das Recht ohne Einverständniserklärung des Studenten?
Klar, denn Bitten darf man jederzeit um alles mögliche.
Zitat:
Darf die Uni Auskunft geben?
Nein.
Zitat:
Angenommen es handelt sich um eine online Bewerbung, wie ist es zu beweisen dass das Zeugnis tatsächlich von XY versendet und gefälscht wurde?
Dürfte Sache der Ermittlungsbehörden werden.
Zitat:
Welche Möglichkeiten hat man als Arbeitgeber?
Anzeige erstatten, wird aber wohl auch so oder so von der entsprechenden Universität gemacht, da es ja Urkundenfäschung war/ist...

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#2
 Von 
Biowio
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Die erste Antwort hat mich schmunzeln lassen!

Man dürfte als AG nicht mal anrufen und durch „ja" oder „nein" eine Übereinstimmung bestätigen lassen?
Also keine andere Möglichkeit als Originale beglaubigen lassen oder Einverständnis holen?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Biowio):
Man dürfte als AG nicht mal anrufen und durch „ja" oder „nein" eine Übereinstimmung bestätigen lassen?
Doch. Man darf anrufen. Man darf auch nach JA bzw. NEIN fragen.
Wenn der MA der Uni weiß, was er darf... und was nicht... gibt er eben keine Auskunft.

Zitat (von Biowio):
Also keine andere Möglichkeit als Originale beglaubigen lassen
Das sollte doch der Bewerber xy selber machen, oder? Oder als potentieller AG diesen Bewerber einfach ablehnen.

Du nennst deinen Beitrag Auskunftsrecht von Universitäten
Warum fragst du dann hier, was ein AG darf bzw. schon macht ?
Zitat (von Biowio):
Die Firma entscheidet routinmäßig zu überprüfen


-- Editiert von Anami am 19.10.2019 12:34

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#4
 Von 
Biowio
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):


Du nennst deinen Beitrag Auskunftsrecht von Universitäten
Warum fragst du dann hier, was ein AG darf bzw. schon macht ?
Zitat (von Biowio):
Die Firma entscheidet routinmäßig zu überprüfen


-- Editiert von Anami am 19.10.2019 12:34


Na ich wollte wissen ob die Unis das Recht haben mir Auskunft zu erteilen!
Danke trotzdem für die Antwort, denke mit einem Anruf kommt man nicht weit.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Biowio):
Hat der Arbeitsgeber dazu das Recht ohne Einverständniserklärung des Studenten?

Die Einverständniserklärung dürfte mit Abgabe der Bewerbungsunterlagen konkludent erteilt worden sein.



Zitat (von Biowio):
Na ich wollte wissen ob die Unis das Recht haben mir Auskunft zu erteilen!

Da dürfte es auf die Art der Anfrage ankommen.
Eine Anfrage ob die vorgelegte Kopie mit dem Original übereinstimmt dürfte am wohl beantworten.
,Wobei sich die Unis da wohl nicht unbedingt die Arbeit machen werden, die die basisaufgaben des Arbeitgebers zu übernehmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Die Uni kann Auskunft geben ob es eine Orginal Urkunde ist. Datenschutz ist das unbedenklich. Denn du hast den Zettel ja ausgegeben.
Deine richtigen Noten müssten Sie geheim halten, die erfahren sie dann im Strafverfahren am Verhandlungstag

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#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Ich werfe hier doch mal berechtigtes Interesse in den Raum. Ansonsten könnte man fröhlich betrügen, wenn der AG die Daten nicht der Uni übermitteln und die Uni auch nichts dem AG übermitteln darf, wie sollte man dann einen Betrug jemals feststellen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Biowio):
Na ich wollte wissen ob die Unis das Recht haben mir Auskunft zu erteilen!
Danke trotzdem für die Antwort, denke mit einem Anruf kommt man nicht weit.
Ich lese, hier fragt ein pot. AG telefonisch bei der Uni an, ob das Zeugnis eines Bewerbers ...?
Zitat (von Biowio):
Xy hat einen beschönigten maschinell ausgestellten Notenauszug von seiner Universität zur Bewerbung versendet.
Der AG erkennt schon die *Verschönerung*
Zitat (von Biowio):
oder sendet das Zeugnis ein mit der Bitte es abzugleichen und ggf. zu bestätigen.
DAS sollte er tun, wenn Zweifel bestehen.

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#9
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Die Überprüfung der Details des Lebenslaufes ist gerade bei angloamerikanisch geprägten Unternehmen nicht unüblich, diese lassen sich in der Regel eine Einverständniserklärung unterschreiben und beauftragen dann einen externen Dienstleister mit einem Background Check. Damit ist man als Arbeitgeber die rechtlichen Probleme weitgehend los.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Die Überprüfung der Details des Lebenslaufes ist gerade bei angloamerikanisch geprägten Unternehmen nicht unüblich,
Oh, ich habe wohl überlesen, dass es ein solches Unternehmen ist, welches hier anfragt?
Und ein geschöntes Notenzeugnis dürfte auch etwas anderes als ein Lebenslauf sein. Der kommt iaR nicht von einer Uni.
;)

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