Ausweiskopie im internet legale Identifikation?

11. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Asgard64
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Ausweiskopie im internet legale Identifikation?

Mich würde interessieren, ob eine gescannte Ausweiskopie ein legaler Identifikationsnachweis ist. Heute ist es ja üblich, eine Kopie eines gültigen Lichtbildausweises zu verlangen. Allerdings habe ich da gewisse Schwierigkeiten mit dem Wort Nachweis. Ich bin kein Jurist, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein selbstgesannter Personalausweis als Identifikationsnachweis ausreicht.

Und selbst wenn das Unternehmen so ein Dokument akzeptiert, kann es sich dann bei unkenntlich gemachten Bereichen auf dem gescannten Ausweis wie Ausweisseriennummer, Körpergröße, Augenfarbe, etc. quer stellen und darauf bestehen nur eine vollständige Kopie zu akzeptieren?

Gerade aus datenschutzrechtlichen Gründen möchte ich vermeiden, dass meine Ausweiskopie widerrechtlich verwendet wird. Kann ich also auf Unkenntlichkeit gewisser Bereiche im Personalausweis bestehen?

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23 Antworten
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#1
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 968x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Felix von Courten
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Grundsätzlich reicht eine gescannte Ausweiskopie als legaler Identifikationsnachweis aus, vor allem dann wenn es um Geschäfte innerhalb des Privatrechts geht.

Sind beide Parteien sich einig, dass so etwas als Identifikationsnachweis dienen soll, so genügt auch eine gescannte Ausweiskopie. Das ist insbesondere dann gegeben wenn der Kunde bei Vertragsschluß eine entsprechend ausformulierte AGB dieses Unternehmers akzeptiert.

Ob das Unternehmen Veränderungen an der Kopie akzeptiert, hängt ebenfalls von einer entsprechend lautenden Vereinbarung ab. Im Zweifel, erstreckt sich der Identifikationsnachweis auf eine vollständige und nicht nachträglich veränderte Kopie. Ohne besondere Vertragsvereinbarung oder ein entsprechendes Aushandeln mit dem Unternehmer, besteht jedenfalls kein Anspruch auf nachträgliche Unkenntlichmachung einzelner Stellen (Schwärzung) der Ausweiskopie.

Will man die widerrechtliche Verwendung des gescannten Ausweisdokuments verhindern, so sollte man auf dieses Identifkationsverfahren verzichten.


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#3
 Von 
Asgard64
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Bin der gleichen Meinung. PayPal scheint demnach kein seriöses Unternehmen zu sein, in Bezug auf Identitätsnachweis. Denn dort verlangt man zum Beispiel, dass man seinen Ausweis als Legitimation hinterlegt, wenn man beispielsweise erfahren möchten, welche Daten von einem gespeichert und an wen diese Daten in den letzten 12 Monaten weitergereicht wurden (§ 34 BDSG ).
So eine Kopie ist für mich aber kein Identitätsnachweis und von PostID will dieses Unternehmen nichts wissen.
Wie gesagt, ich will vermeiden, dass eine Kopie meines Ausweises unkontrolliert herumgereicht wird. Wenn man sich die gewaltige Liste der Unternehmen in den Datenschutzbestimmungen von PayPal ansieht, an wen alles seine persönlichen Daten weitergereicht werden, dann möchte ich sicherlich nicht meine Ausweiskopie irgendeiner ausländischen Behörde oder fremden Unternehmen übergeben, wo ich nicht mal weiß, was damit alles angestellt wird.

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#4
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Denn dort verlangt man zum Beispiel, dass man seinen Ausweis als Legitimation hinterlegt


Dazu noch ein kurzer Blick in die Schufa.

Uwe

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#5
 Von 
Asgard64
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat: Will man die widerrechtliche Verwendung des gescannten Ausweisdokuments verhindern, so sollte man auf dieses Identifkationsverfahren verzichten.

Vielen Dank für diesen Hinweis, nur was bleibt einem dann übrig, wenn ein Unternehmen wie beispielsweise PayPal den Vorschlag eines PostID-Verfahrens ablehnt?

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#6
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Vielen Dank für diesen Hinweis, nur was bleibt einem dann übrig, wenn ein Unternehmen wie beispielsweise PayPal den Vorschlag eines PostID-Verfahrens ablehnt?



Warum willst du denen beweisen das du es bist, die glauben dir das doch bereits. Und du wirst wohl sicher sein das du es bist ._)

Im Umkehrschluss werden die kein Geld einklagen können ohne zu beweisen das du es bist. Dazu wird denen das "Kontaktkonto" wohl ausreichen zu dem du überweisen kannst.

Uwe

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#7
 Von 
Asgard64
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Es geht doch darum, dass PayPal vorgibt eine Idenifikationskontrolle vornehmen zu wollen. Immer unter dem Mantel der "Sicherheit", was das Unternehmen sich auch immer groß auf die Fahne schreibt.
Eine gescannte Ausweiskopie ist aber keine rechtliche Idenifikationskontrolle und ich will diesem dubiosen Unternehmen nicht auch noch meine Ausweiskopie überlassen.

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#8
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
ich will diesem dubiosen Unternehmen nicht auch noch meine Ausweiskopie überlassen.


Musst du doch nicht, es gibt Millionen von Kunden die das nicht machen.

Eine Ausweiskopie in fremden Händen nützt nur etwas, wenn Dritte das als Beleg für irgendwas ansehen.

Uwe

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#9
 Von 
Asgard64
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat: Musst du doch nicht, es gibt Millionen von Kunden die das nicht machen.


Aber das ist doch genau das Problem, PayPal beispielsweise verlangt von seinen Kunden eine Ausweiskopie, wenn der Kunde wissen möchte, was das Unternehmen mit seinen Daten innerhalb der letzten 12 Monate gemacht hat und verwehrt jegliche Auskunft, wenn keine vollständige Ausweiskopie auf das Konto hochgeladen wurde.

Gleichzeitig wird auf die Datenschutzrichtlinien verwiesen, in denen seitenweise Firmen und Behörden aufgelistet sind, an welche die persönlichen Daten (inklusive Ausweiskopie) weitergereicht werden können. Der Kunde hat laut dem Unternehmen keine Möglichkeit dies zu unterbinden!

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#10
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Warum sollte man jemandem Auskünfte erteilen wenn der sich nicht ausweisen will. Da könnte ja jeder kommen.

quote:
Der Kunde hat laut dem Unternehmen keine Möglichkeit dies zu unterbinden!


Du bist doch kein Zwangskunde. Abmelden und schon sind die Daten sicher.

Uwe

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#11
 Von 
Asgard64
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Warum sollte man jemandem Auskünfte erteilen wenn der sich nicht ausweisen will

Schade, dass Du das wahre Problem nicht erkennst. PayPal verlangt etwas, was rechtlich keine Identifikation ist. Ein gescannter Ausweis ist keine Personenidentifikation.
ABER von z.B. PostID, was ein gesetzlich anerkanntes Verfahren ist und das von allen deutschen Online Banken auch verwendet wird, will PAYPAL NICHTS WISSEN. Die große Frage ist WARUM?

Das nach der Abmeldung die Daten sicher sind, kann auch bezweifelt werden, denn die Daten wurden ja schon verwendet und werden auch weiterhin gespeichert.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32005L0060:EN:NOT
Und ich als NOCH Kunde möchte wissen, wohin diese Informationen gegangen sind.

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#12
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Die große Frage ist WARUM?


Weil das Geld kostet. Was sonst.

Uwe

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:
PayPal verlangt etwas, was rechtlich keine Identifikation ist.

In welchem Gesetz wäre denn festgelegt, das ein gescannter Personalausweis keine Identifikation darstellt?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#14
 Von 
Asgard64
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

In welchem Gesetz wäre denn festgelegt, das ein gescannter Personalausweis keine Identifikation darstellt?

Das Innenministrium meint: Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises darf künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen. Dies sind für nichtöffentliche und öffentliche Stellen der elektronische Identitätsnachweis und für zur hoheitlichen Identitätsfeststellung berechtigte Behörden der Abruf der elektronisch gespeicherten Daten einschließlich der biometrischen Daten. Weitere Verfahren z.B. über die optoelektronische Erfassung ("scannen") von Ausweisdaten oder den maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden.


Einen elektronischen Identifikationsnachweis nach §18 PAuswG für nichtöffentliche Stellen sieht ein Berechtigungszertifikat vor. Hätte PayPal dieses Zertifikat, dann bräuchten Sie keine Kopie/Scan.

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Das ist zum einen kein Gesetz, sondern eine Empflehlung/Meinung, zum anderen bezieht es sich auf den neuen Personalausweis.

§18 PAuswG ist zwar ein Gesetz, bezieht sich aber auf den neuen Personalausweis.


- Hast du ein Lesegereät?
- Hast du einen der neuen Personalausweise?
- Und was macht man als Besitzer eines alten Ausweises die nächsten 10 Jahre bis alle Ausweise getauscht sind?
- Wo ist die verpflichtung nicht öffentlicher Stellen den elektronischen Perso zu akzeptieren?
- In wie weit kann die Bundesrepublik ausländischen Firmen ihre gesetzlichen Vorgaben so aufzwingen das der Verbraucher daraus Rechte ableiten kann?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#16
 Von 
Asgard64
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Nun ist ist genau der Grund, warum ich diese Frage hier in diesem Forum gestellt habe. Aber so wie ich das hier gestaltet, gibt es anscheinend Meinungen die dafür sprechen und dagegen.

Mit wurde mitgeteilt, dass das PAuswG das gültige Gesetz ist. Aber anscheinend sind wir hier in einer Grauzone. Auf einer Datenschutz Seite wird beispielsweise folgender juristischer Hinweis zu Ausweiskopien gegeben:
http://www.daten-speicherung.de/index.php/selbstauskunft-ausweiskopie-darf-nicht-verlangt-werden/

Das ein gescannter Ausweis kein legales Identifkationsdokument sein kann, sagt schon der gesunde Menschenverstand. Denn ein gescannter Ausweis kann heute mit einfachem Grundwissen in Bildbearbeitung manipuliert werden. Vor allen Dingen, wenn das Unternehmen keine Referenz hat, mit der es die Kopie vergleichen kann. Oder weiß PayPal beispielsweise wie die Person aussieht, welche das Dokument hochlädt?

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#17
 Von 
Asgard64
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hier noch ein Hinweis, das die generelle Erlaubnis zur Nutzung von Kopien im nicht-öffentlichen Bereich verneint.

http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis_(Deutschland)
Punkt Kopierverbot

Also gesetzlich wenig Spielraum für Kopien.

Mich würden wirklich mal Meinungen fachkräftiger Juristen interessieren.

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:
Das ein gescannter Ausweis kein legales Identifkationsdokument sein kann, sagt schon der gesunde Menschenverstand.

Deiner und meiner ja.
Aber wie sieht es mit gesundem Menschenverstand in der Justiz aus?



quote:
Mit wurde mitgeteilt, dass das PAuswG das gültige Gesetz ist.

Das ist korrekt.

Nur steht dort keine Regelung für nicht-elektronische Ausweise drin.
Und in der bekannten Manier der Unvollsändigkeit hat der Gesetzgeber keine Verpflichtung für Anbieter aufgeführt den elektronischen Ausweis zu akzeptieren. Was widersinnigerweise dazu führen kann das man den elektronischen Ausweise auch als Kopie akzeptieren kann.



Derzeit besteht meiner Meinung nach keine Regelung die das Anerkennen eines gescannten Ausweises verbietet/untersagt - gesunden Manschenverstand mal außen vorlassend.



Da Paypal sowieso nicht dem deutschen Recht unterliegt, können sie akzeptieren was sie wollen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:
Hier noch ein Hinweis, das die generelle Erlaubnis zur Nutzung von Kopien im nicht-öffentlichen Bereich verneint.

http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis_(Deutschland)
Punkt Kopierverbot

Also gesetzlich wenig Spielraum für Kopien.

Das sehe ich etwas anders
§ 14 PAuswG benennt ja ausdrücklich den § 20 PAuswG als Ausnahme.
§ 20 PAuswG sagt ausdrücklich 'Der Inhaber kann den Ausweis bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen als Identitätsnachweis und Legitimationspapier verwenden.
WIE er das macht wird dort nicht ausgesagt. Vorzeigen, Kopie, Scan, ...


Aber auch ein Scan von dem neuen Ausweis dürfte erlaubt sein: § 20 PAuswG Außer zum elektronischen Identitätsnachweis darf der Ausweis durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen weder ...
Könnte mit 'elektronischen Identitätsnachweis' auch ein Scan gemeint sein?



[/b]

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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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-- Editiert am 14.01.2011 20:28

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#20
 Von 
Asgard64
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Da Paypal sowieso nicht dem deutschen Recht unterliegt, können sie akzeptieren was sie wollen.

Das sieht die deutsche Justiz in manchen Streitfällen so nicht. Da man sich über eine deutsche Domain einwählt - paypal.de - die in Deutschland registriert ist, unterliegt PayPal auch dem deutschen Recht.

Der elektronische Identitätsnachweis ist übrigens in §18 definiert und geht ganz klar nur mit Zertifikat, definitiv keine Kopie oder Scan.


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#21
 Von 
Asgard64
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Es gibt Bewegung im Spiel David gegen Goliath. So wurde mir vom Bundesbeauftragten für Datenschutz etc. folgender Hinweis geschickt:

Nach Däubler/Klebe/Wedde/Weichert, Bundesdatenschutzgesetz, 3.Auflage, § 34 Rn. 28 heißt es dort wörtlich:
"Wird das Auskunftsersuchen mündlich gestellt und ist die fragliche Person nicht bekannt, so kann die Vorlage eines Personalausweises oder einer Kopie desselben verlangt werden. Auf der Kopie kann alles außer Name, Anschrift und Geburtsdatum geschwärzt werden ".

Bisher schweigt Paypal noch.

Denke trotzdem, es ist ein sehr hilfreicher Hinweis. Denn damit ist klar, ein Verlangen nach einer vollständigen Kopie des Ausweises zur Identifikation ist gesetzlich NICHT notwendig und dies gilt nicht nur für Paypal

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:
ein Verlangen nach einer vollständigen Kopie des Ausweises zur Identifikation ist gesetzlich NICHT notwendig

Selbst wenn es nicht gestzlich notwendig wäre, könnte der Vertragspartner im Rahmen der Vertragfreiheit dies verlangen.

Wesentlich interessanter ist daher die Frage, ob ein solches Verlangen (vollständiger Perso) rechtlich haltbar und auch durchsetzbar ist.

Ob es gesetzlich notwendig ist, kann man erstmal vernachlässigen.


quote:
Wird das Auskunftsersuchen mündlich gestellt und ist die fragliche Person nicht bekannt, so kann die Vorlage eines Personalausweises oder einer Kopie desselben verlangt werden. Auf der Kopie kann alles außer Name, Anschrift und Geburtsdatum geschwärzt werden

Diese Auffassung halte ich für Fragwürdig. Sie impliziert, das auch das Foto geschwärzt werden darf. Damit wäre dann die Funktion der Identifikation genommen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Asgard64
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Nun das was ich hier zitiert habe, ist eine offizielle Stellungnahme vom Bundesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit der Bundesrepublik Deutschland! Und der sollte es eigentlich wissen.
Das alles außer die angegebenen Felder geschwärzt werden kann, wird durch folgenden link auch klar belegt:
nn=940864]http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/AusweiskopieAuskunftsersuchen.html?nn=940864[/URL] http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/AusweiskopieAuskunftsersuchen.html?nn=940864

Dort heißt es unter anderem,
Für die Identifizierung benötigten die Auskunfteien auf der Ausweiskopie allerdings nur Name, Anschrift, Geburtsdatum und Gültigkeitsdauer. Alle anderen auf der Kopie befindlichen Daten (z.B. Personalausweisnummer, Lichtbild, persönliche Merkmale, Staatsangehörigkeit), können daher geschwärzt werden.
Wenn Sie ihrem Auskunftsersuchen eine (geschwärzte) Ausweiskopie beifügen, erhalten Sie die Auskunft möglicherweise schneller. Falls Sie das nicht möchten, die Auskunftei aber dennoch eine Kopie verlangt, wenden Sie sich bitte an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde.


UND DAS IST GENAU DER PUNKT. Die meisten wissen nichts von dieser Regelung und geben leichtfertig eine Kopie ihres Ausweises her. Ein Unternehmen mag dies vielleicht verlangen wollen, es ist aber rechtlich nicht haltbar!

Also das nächste Mal, wenn wieder nach einer Kopie der Ausweises gefragt wird, eine geschwärzte Kopie mit dem Verweis zum oben genannten link.

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