Mal angenommen:
Die Bank eines Schuldners wird vom Gläubiger (in diesem Falle das Finanzamt) aufgefordert eine Drittschuldnererklärung abzugeben: Darf die Bank, die genaue Höhe des Guthabens an den Gläubiger mitteilen?
Besteht das Recht auf Auskunftpflicht, welche Informationen, welche Daten die Bank an den Gläubiger mitgeteilt hat?
Bank teilt Kontostand Dritten mit !!!
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@florian: ja so sehe ich das auch. klaro muessen die info geben, ob ein konto da ist. aber in 316 AO steht nirgends etwas , dass das genau Guthaben mitgeteilt werden muss.
Die Bank hatte dem Kontoinhaber telefonisch erklärt, dass der Kontostand an den Schuldner mitgeteilt wurde.
Kann man nun verlangen, dass dem Kontoinhaber, mitgeteilt wird, welche Informationen an das FA mitgeteilt wurden (eine Abschrift etc.). Um eventuell dagegen rechtlich vorzugehen?
nein. . . also die Bank hatte telefonisch dem Kontoinhaber mitgeteilt: "wir haben im Zuge der Drittschuldnererklärung den Kontostand mitgeteilt."
Daraufhin hat der Kontohinaber nochmal gefragt und es sich bestätigen lasen, dass der Kontostand mitgeteilt wurde. Dieses Gespräch wurde auch aufgezeichnet.
wie kann hierbei weiter verfahren werden?
Kann eine Kopie von der Drittschuldnererklärung beim Gläubiger angefordert werden. Ist dieser Verpflichtet, eine Kopie raus zu geben.
Welches Vorgehen wäre noch denkbar?
Liegt der Verdacht der Steuerhinterziehung vor, gibt es eine deutlich erweiterte Informationsflut an das Finanzamt, teilweise bis auf Kontoauszugsebene runter (ob mit oder ohne Gerichtsbeschluss weiss ich auswendig nicht, müsste man mal nachlesen). Wenn nicht, in der Regel nur über das Ob. Also ob du ein Konto hast oder nicht.
Bei Drittschuldnerbeziehungen darf, wie Florian schon sagt, der Kontostand nicht mitgeteilt werden. Es darf nur das ob der Pfändbarkeit mitgeteilt werden.
Jetzt kommt das dicke ABER: Es kann per Beschluss dennoch Einblick verlangt werden. Bei normalen Gläubigern muss das dann übers Gericht laufen (beispielsweise im Rahmen des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses). Da es das Finanzamt ist, wäre zu prüfen, inwieweit es hier abkürzen darf (Im Sinne dass es in einigen Punkten keiner gesonderten Klageverfahren und Beschlüsse bedarf wie bei regulären zivilrechtlichen Angelegenheiten). Steuerschulden sind zudem in vielen Fällen vorrangig vor anderen Schulden.
Man sollte auch berücksichtigen, ob das ein privatkonto ist oder ein Geschäftskonto. Das verschiebt die Sachlage auch.
Hinsichtlich des "Wie kann ich vorgehen":
Wenn man das Finanzamt belogen hat, sollte man tunlichst vermeiden, dagegen direkt vorzugehen, denn da könnte dann schlimmeres folgen.
Davon abgesehen: Die BaFin interessiert sich dafür, sollte die Bank zu Unrecht die Infos rausgegeben haben. Die Dienstaufsicht dafür, sollte ein Sachbearbeiter zu Unrecht den Kontostand abgefragt haben.
Wie gesagt: In normalen Fällen hätte die Bank nur interessieren dürfen, ob dort Pfändungen in der geforderten Höhe möglich sind oder nicht.
Die Materie ist also nicht so einfach wie der Satz "Nö, Kontostand ist geheim".
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 11.01.2013 04:30
quote:
Dass muss schon eine recht späte Phase sein.
Ja.
quote:
Entweder fehlt also ein Teil der Geschichte oder sie stimmt nicht ganz.
Die Bank kann auch schlicht einen Fehler gemacht haben. Oder aber es fehlt ein Teil der Geschichte oder ein Teil der Geschichte ist dem TE unbekannt, war jedoch beim Gespräch zwischen Finanzamt und Bank angesprochen worden.
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an alle Fachmänner/frau:
Hier der Text der abgegebenen Drittschuldnererklärung der Bank an das Finanzamt (Kopie liegt vor):
....in der uns am __.__.__ zugestellten o. g. Zwangsvollstreckungssache teilen wir Ihnen wie folgt mit:
Wir erkennen die gepfändete Forderung i. H. v. ____,__ EUR an. [damaliger aktueller Kontostand]
. Die Überweisung wird veranlasst. Die Pfändung künftiger Forderungen haben wir vorgemerkt. .... usw.
Hat die Bank nun falsch gehandelt.
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