Beim waschen von Auto heimlich gefilmt worden. Nun schreibt Anwalt des Besitzers. Was tun ?

21. September 2026 Thema abonnieren
 Von 
Markus1988
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 1x hilfreich)
Beim waschen von Auto heimlich gefilmt worden. Nun schreibt Anwalt des Besitzers. Was tun ?

Folgender Sachverhalt :

Bei uns im Ort gibt es einen Waschpark ( Dampfstrahler mit Geldeinwurf ). In den einzelnen Kabinen steht ganz klar das man KEINE eigenen Waschprodukte ( Felgenreiniger, etc. ) benutzen darf. Lediglich das Programm 2 ( Dreck entfernen ) soll benutzt werden.

Soweit, so gut.

Nun habe ich dort mein Auto gewaschen und ein eigenes Felgenreinigungsspray benutzt ( Baumarkt ).
Alles soweit okay.

Letzte Woche Donnerstag bekam ich Post von einem Anwalt in der Nähe. Dort stand drin das man beim waschen im Waschpark unerlaubt ein Reinigungsmittel benutzt hat was eindeutig verboten ist ( Aushang in den Kabinen ). Dadurch ist der Besitzer des WP nun gezwungen das Wasser komplett zu tauschen und eine Sonderentsorgung durchzuführen da nun keine Genehmigung mehr vorliegt das Wasser im allgemeinen Abwasser zu entsorgen.
zusätzlich steht drin das der WP hierzu gesperrt werden muss und dadurch Einnahmenverluste entstehen die ebenfalls eingeklagt werden.

Als Beweis wurden Bilder von einer Videoaufnahme die mich bei Waschen zeigt beigefügt ( zu sehen wie ich an den Felgen etwas aufsprühe )

Frage : Was soll ich nun tun ? Darf der Betreiber die Anlage Video überwachen OHNE dies IRGENDWO klar zu beschreiben ? Ich war nochmal dort und habe die einzelnen Kameras erst sehr spät und nach langer Suche entdeckt. Sie sind nicht sofort offensichtlich angebracht sondern hinter Fassaden versteckt.

Ist eine Strafanzeige/Klage mit so einem Beweis überhaupt zulässig ?




27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3580 Beiträge, 1372x hilfreich)

Zitat (von Markus1988):
Was soll ich nun tun ?

An die Regeln halten und später auch zahlen. Das dürfte SEHR teuer werden, zu Recht.

Zitat (von Markus1988):
Darf der Betreiber die Anlage Video überwachen OHNE dies IRGENDWO klar zu beschreiben ?

Sicher, dass er das nicht macht? Bestimmt gibt es entsprechende Aushänge. Und selbst wenn nicht... Die zivilrechtliche Haftung kriegst du nicht weg. Dass dort videoüberwacht wird, ist ja nunmal üblich und zu erwarten UND du hast einen Schaden angerichtet. Ich wäre hise an deiner Stelle sehr vorsichtig, denn Umweltstraftaten (oder zumindest Ordnungswidrigkeiten) könnten dann noch teurer für dich werden. Wenn du eskalierst, werden auch die Behörden Wind davon bekommen.
Sieh deinen Fehler ein und bleib besser GANZ ruhig...

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130933 Beiträge, 41612x hilfreich)

Zitat (von Markus1988):
Frage : Was soll ich nun tun ?

Zum einen daraus lernen das das missachten von Verboten sehr teuer werden kann.
Zum anderen selber einen Anwalt beauftragen, damit eine Verteidigung auf Augenhöhe erfolgen kann.



Zitat (von Markus1988):
Darf der Betreiber die Anlage Video überwachen OHNE dies IRGENDWO klar zu beschreiben ?

Nein, das ist - im Gegensatz zum zufälligen filmen zwecks Beweissicherung - schlicht verboten und kann zur Anzeige gebracht werden. Es ist nur nicht besonders vorteilhaft, bei den Behörden anzuzeigen, das man bei der Begehung von Straftaten unerlaubterweise gefilmt wurde.



Zitat (von Markus1988):
Ist eine Strafanzeige/Klage mit so einem Beweis überhaupt zulässig ?

Ja.
Man kann das dann zwar in der Gerichtsverhandlung monieren, aber Gerichte folgen durchaus dem Grundsatz, das Datenschutz kein Täterschutz sein darf.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1172 Beiträge, 345x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es ist nur nicht besonders vorteilhaft, bei den Behörden anzuzeigen, das man bei der Begehung von Straftaten unerlaubterweise gefilmt wurde.


Welche Straftat soll der TE denn begangen haben? Mir fällt hier keine ein.

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#4
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3580 Beiträge, 1372x hilfreich)

§§ 324 ff StGB, zumindest der Versuch. Geht auch fahrlässig...

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Gelehrter
(10026 Beiträge, 2098x hilfreich)

Zitat (von Markus1988):
Darf der Betreiber die Anlage Video überwachen OHNE dies IRGENDWO klar zu beschreiben ?


ich kann mir nicht vorstellen, dass es keinen Aushang gab

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
Jasmin1976
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 0x hilfreich)

Frage : Wer soll den beweisen das es sich bei der Flüssigkeit nicht zufällig um Spüli gehandelt hat ? Ich denke die Videoaufnahme wird keine 8K Aufnahme sein auf der man genau sieht was für eine Flasche das ist !?

Ich mache das übrigends auch. Eine eigene Sprayflasche mit Wasser und Spüli mischen zum Autowaschen. In dem Fall dürfte wohl keine Verschmutzung vorliegen

Nur mal so mein Gedanke hierzu ;)

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41183 Beiträge, 6642x hilfreich)

Zitat (von Markus1988):
Alles soweit okay.
Was bitte ist denn okay an einer vorsätzlichen Zuwiderhandlung solcher Waschpark-Regeln?

Zitat (von Markus1988):
Was soll ich nun tun ?
Weiterlesen, was der Anwalt verlangt.

Zitat (von Markus1988):
Ist eine Strafanzeige/Klage mit so einem Beweis überhaupt zulässig ?
WAS schreibt dir der Anwalt?

Wie kommst du auf Datenschutz? Meinst du, wenn dort nicht überwacht würde, wäre die Verwendung eigener Mittel okay? Geh nochmal hin und schau nach, wo das Schild mit dem Hinweis auf Videoüberwachung lesbar ist.
Ich gehe davon aus, dass der Anwalt das genau geprüft hat.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1172 Beiträge, 345x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
§§ 324 ff StGB, zumindest der Versuch. Geht auch fahrlässig...


Aber nicht auf einem Autowaschplatz. Der muss nämlich so konstruiert sein, dass weder Reinigungsmittel (die für Heimgebrauch erhältiche sind da aber eh eher umproblematisch) noch Betriebsstoffe austreten können.

Die zivilrechtliche Problematik bleibt natürlich unberührt.

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#9
 Von 
Markus1988
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Geh nochmal hin und schau nach, wo das Schild mit dem Hinweis auf Videoüberwachung lesbar ist.
Ich gehe davon aus, dass der Anwalt das genau geprüft hat.


Genau das hatte ich ja schon gemacht. Es ist nirgendwo zu lesen das der Bereich Videoüberwacht wird. Auch sind die Kameras gut versteckt hinter einer Fassage. Also auch nicht sofort sichtbar angebracht.

Ich vermute das diese Firma das wohl öfters so macht um sich nebenbei etwas Geld dazu zu verdienen.

Ich werde später mal einen Freund anrufen der aktuell sein Jurastudium macht. Vielleicht kann er mit hier Tips geben was ich nun machen soll

Zitat (von Jasmin1976):
Wer soll den beweisen das es sich bei der Flüssigkeit nicht zufällig um Spüli gehandelt hat ? Ich denke die Videoaufnahme wird keine 8K Aufnahme sein auf der man genau sieht was für eine Flasche das ist !?


So eine Idee hatte ich auch schon. Das beigefügte Bild ist auch nicht sonderlich scharf. Man sieht mein Auto, Nummernschild und mich wie ich an dem Hinterreifen knie und eine Flasche in der Hand habe. Absolut nicht erkennbar was für eine Flasche das ist.

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#10
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2779 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Der muss nämlich so konstruiert sein, dass weder Reinigungsmittel (die für Heimgebrauch erhältiche sind da aber eh eher umproblematisch) noch Betriebsstoffe austreten können.

Nicht zwingend. Es kommt auf die wasserrechttliche Erlaubnis an.

Wenn Tenside (Felgenreiniger, Spüli und co.) nicht verwendet werden dürfen, stellen sie auch kein "Reinigungsproblem" dar.

Tenside wirken auf Öl als Emulgatoren. Standard-Ölabscheider können emulgierte Öle nicht trennen.

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#11
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20441 Beiträge, 7386x hilfreich)

Zitat (von Markus1988):
Absolut nicht erkennbar was für eine Flasche das ist.

Auf das Pferd solltest du m.E. nicht setzen, Wenn tatsächlich nirgends ein Hinweis auf Videoüberwachung zu finden ist, ist das womöglich der stärkere Hebel.
Deine Vermutung, die Firma wolle sich so einen Zuverdienst verschaffen, trägt nicht weit, ist also entbehrlich - es sei denn, du vermutest generell Betrug in der Sache, weil dieser ganze Schaden mit Austausch etc. etc. frei erfunden wäre. Dafür gibt es aktuell aber auch nicht den geringsten Hinweis..

-- Editiert von User am 22. September 2026 14:25

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130933 Beiträge, 41612x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
Wer soll den beweisen das es sich bei der Flüssigkeit nicht zufällig um Spüli gehandelt hat ?

Das ist so relevant wie der Sack Reis der in China umfallt.



Zitat (von Tehlak):
Der muss nämlich so konstruiert sein, dass weder Reinigungsmittel (die für Heimgebrauch erhältiche sind da aber eh eher umproblematisch) noch Betriebsstoffe austreten können.

Wie man lesen kann, ist er das.
Das Problem ist, das Felgenreiniger hochgiftige Schwermetalle und Bremsstaub abgelöst hat und die Anlage somit beschädigt hat.



Zitat (von Markus1988):
Das beigefügte Bild ist auch nicht sonderlich scharf.

Darauf würde ich mich nicht verlassen, kennt man doch von den Blitzerfotos.
Aber ich würde erst mal monieren, dass die Aufnahme viel zu unscharf ist, als das man da was erkennen könnte. Dann erfährt man ja, ob es bessere Aufnahmen gibt.



Zitat (von Markus1988):
Ich vermute das diese Firma das wohl öfters so macht um sich nebenbei etwas Geld dazu zu verdienen.

Schadenersatz heißt so, weil tatsächlich nur der Schaden zu ersetzen ist. Da ist also nichts mit "Geld dazu zu verdienen".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41183 Beiträge, 6642x hilfreich)

Zitat (von Markus1988):
Genau das hatte ich ja schon gemacht.
Echt? Ich lese: Ich war nochmal dort und habe die einzelnen Kameras erst sehr spät und nach langer Suche entdeckt.
Ich wollte wissen, was der Anwalt nun von dir verlangt.

Zitat (von Markus1988):
Ich werde später mal einen Freund anrufen der aktuell sein Jurastudium macht. Vielleicht kann er mit hier Tips geben was ich nun machen soll
Ja mach das... vielleicht machst du mal ne *END-Meldung* zu dem... was rauskam?

Hoffentlich bleibts bei *Datenschutz*

-- Editiert von User am 22. September 2026 14:48

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1172 Beiträge, 345x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das Problem ist, das Felgenreiniger hochgiftige Schwermetalle und Bremsstaub abgelöst hat und die Anlage somit beschädigt hat.


Die lösen sich aber auch ohne Probleme durch den Dampfstrahler, dass abfließende Wasser muss daher sowieso eine entsprechende Reinigung (Schwermetallfällung) durchlaufen.

Mir fällt gerade kein Szenario ein, in dem die Verwendung von handelsüblichem (!) Reiniger die entsprechenden Aufbereitungsanlagen eines Waschplatzes beschädigen könnte. Die müssen sowieso mit allem fertig werden, was an Dreck und Chemie von einem Auto runtergespült werden könnte. Und da fallen auch Rückstände von Reinigungsmitteln drunter...

Zitat (von de Bakel):
Tenside wirken auf Öl als Emulgatoren. Standard-Ölabscheider können emulgierte Öle nicht trennen.


Die dürften aber eh im Abwasser einer solchen Anlage sein. Wenn ich überlege, wieviel "Schaumbildung" ich allein durch Scheibenreinigerreste hab die ich beim abkärchern meines Autos hab...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(43094 Beiträge, 14821x hilfreich)

Die Höhe des Schadens, ob überhaupt einer entstanden ist, ist doch erst die nächste Frage. Die Fragen, die zunächst zu klären sind, das ist die Frage der Verwertbarkeit der Aufnahmen und dann, ob überhaupt Schäden entstanden sind. Das können auch Verstöße gegen Auflagen sein.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Markus1988
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 1x hilfreich)

Mein Freund, der Jura studiert, meinte so einfach wie da geschrieben ist das nicht.

Er sagt :

1. Der EINDEUTIGE Beweis das ich die Wasserverschmutzung herbeigeführt habe, fehlt komplett. Wurde das ganze Videomaterial ( mehrere Stundem, Tage, Wochen ) gesichtet ? Oder der "Erstbeste" genommen der auf dem Video zu sehen war.

2. Der Beweis das die Flasche ein Felgenreiniger war und keine eigene Mischung mit Spülmittel und Wasser ( darauf pochen ).

3. Ein Waschpark sollte mit solchen Szenarien fertig werden ( Chemie, Dreck, etc. ) und nicht beschädigt, bzw. einen Wassertausch herbei führen.

4. Das heimliche Filmen ( versteckte Kameras, KEINERLEI Hinweis auf dem Gelände ) ist nicht so einfach zulässig.
An jeder Tankstelle, etc. hängen SICHTBAR Kameras und Aufkleber das der Tankvorgang gefilmt wird. Da könnte man schon dagegen gehen.

Im Endeffekt, meint er, hängt es vom Gericht ab wie da entschieden werden würde. Er würde es drauf ankommen lassen.

Das Schreiben vom Anwalt ist ja NUR eine Klageandrohnung gewesen mit Aufforderung eine bestimmte Summe X als Schadensersatz zu bezahlen.
Das riecht seiner Meinung nach schwer nach Betrug

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41183 Beiträge, 6642x hilfreich)

Zitat (von Markus1988):
so einfach wie da geschrieben ist das nicht.
Verrate doch wenigstens, wie das da geschrieben steht...was der Anwalt von dir verlangt hat bzw. was er dir in Aussicht stellt.
Eine Klageandrohung und jetzt schon Schadensersatzforderung ?

zu1: kommt später
zu 2: ergibt sich später, aber im Baumarkt hast du Felgenreiniger gekauft
zu 3: Frommer Wunsch eines Studenten
zu 4: Der Waschparkbetreiber und der Anwalt werden wissen, wo der Hinweis zu Videoaufnahmen ist.

Selbstverständlich hängt es letztlich vom Gericht ab, wenn du es drauf ankommen lässt. Dafür kriegt der Student n Punkt. :party:

Und zu Datenschutz? Was sagt dein Freund?


-- Editiert von User am 22. September 2026 20:12

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130933 Beiträge, 41612x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Die lösen sich aber auch ohne Probleme durch den Dampfstrahler

Korrekt, aber nicht in der Menge wie mit einem Felgenreinger.



Zitat (von Tehlak):
Wenn ich überlege, wieviel "Schaumbildung" ich allein durch Scheibenreinigerreste hab die ich beim abkärchern meines Autos hab...

Es werden auch Mengen an Scheibenreiniger etc beim Gebrauch des Kfz verteilt.



Zitat (von Markus1988):
2. Der Beweis das die Flasche ein Felgenreiniger war und keine eigene Mischung mit Spülmittel und Wasser ( darauf pochen ).

Was für Reiniger in der Flasche war, das ist so relevant wie der Sack Reis der in China umfallt.



Zitat (von Markus1988):
3. Ein Waschpark sollte mit solchen Szenarien fertig werden ( Chemie, Dreck, etc. ) und nicht beschädigt, bzw. einen Wassertausch herbei führen.

Die Anlage wird doch fertig damit. Und genau das verursacht die Zusatzkosten.



Zitat (von Markus1988):
Im Endeffekt, meint er, hängt es vom Gericht ab wie da entschieden werden würde.

Nicht nur, denn die Basis der Entscheidungen des Gerichtes ist stets die Qualität der Argumente der vortragenden Parteien.



Zitat (von Markus1988):
Das Schreiben vom Anwalt ist ja NUR eine Klageandrohnung gewesen mit Aufforderung eine bestimmte Summe X als Schadensersatz zu bezahlen.

In solchen Fällen mache ich immer 2 Sachen
1. Entsprechende Anzeige bei der Staatsanwaltschaft / Polizei.
2. Mitteilung an den Anwalt, das sein unsubstantiierter Vortrag keinerlei Schaden erkennen lässt, der Schadenersatz rechtfertigen würde. Und das es bei Staatsanwaltschaft / Polizei zu dem Thema ein Ermittlungsverfahren unter dem Aktenzeichen X gibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13840 Beiträge, 4896x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Markus1988):

Das Schreiben vom Anwalt ist ja NUR eine Klageandrohnung gewesen mit Aufforderung eine bestimmte Summe X als Schadensersatz zu bezahlen.


In solchen Fällen mache ich immer 2 Sachen
1. Entsprechende Anzeige bei der Staatsanwaltschaft / Polizei.
2. Mitteilung an den Anwalt, das sein unsubstantiierter Vortrag keinerlei Schaden erkennen lässt, der Schadenersatz rechtfertigen würde. Und das es bei Staatsanwaltschaft / Polizei zu dem Thema ein Ermittlungsverfahren unter dem Aktenzeichen X gibt.


Wegen was stellt man bei sowas Strafanzeige?
Wo liegt darin ein Straftatbestand?
Das Schreiben kommt von einem Anwalt, die wissen in der Regel, wie solche Schreiben als Vergleichsangebot zu formulieren sind, um die Sache außergerichtlich gegen die Zahlung einer Summe x zu regeln und nicht als Nötigung oder Erpressung gelten.


Zu den möglichen Kosten->
Zitat (von Markus1988):
Dadurch ist der Besitzer des WP nun gezwungen das Wasser komplett zu tauschen und eine Sonderentsorgung durchzuführen da nun keine Genehmigung mehr vorliegt das Wasser im allgemeinen Abwasser zu entsorgen.

Das ist so bei gewerblichen Abwässern, sie gelten als gefährliche Abfälle und man kann Entsorgungskosten von ca. 100 bis 300 Euro pro m³ kalkulieren, wie viele m³ an einem Waschplatz anfallen...., keine Ahnung.
Dazu kommend dann die Kosten der Logistik und sonstige Nebenkosten:
Saugwagen + Anfahrt ~300 - 500€,
Laboranalyse, damit der Entsorger weiß und nachweisen kann, was er da entsorgt ~300€,
Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV) um die Entsorgung bei der Behörde nachzuweisen ~50-150€

Zitat (von Markus1988):
das der WP hierzu gesperrt werden muss und dadurch Einnahmenverluste entstehen die ebenfalls eingeklagt werden.

Ebenfalls nachvollziehbar und für den Betreiber durch historische Zahlen wohl auch recht einfach bezifferbar.

Überschlagen wir mal, was kommen könnte, sollte der Betreiber das Gerichtlich durchbekommen,
Ausgehend von 5m³ zu entsorgendem Wasser, rund 1000€ +
Logistik 500€ +
Analyse & behördlicher Nachweis 400€ +
Einnahmeverluste durch Sperrung (Recherche hier in der Nähe nennt rund 60 Cent pro Minute und Waschplatz), da dürfte nicht die Welt bei rauskommen - 50€ ?, da ersparte Aufwendungen gegengerechnet werden müssen.
Neues Frischwasser ~ 20€ (auch zu vernachlässigen).

Aber trotzdem wir landen dann schon bei rund 1500 - 2000€ zzgl. der Anwaltskosten.

Zitat (von Markus1988):
Er würde es drauf ankommen lassen.

Man sollte vor allem die Beweislage, die drohenden Kosten bei einem Verfahrens in Relation zu Betrag X gut abwägen.
Darf man fragen wie hoch der Betrag X ist, der gefordert wird?

Wenn da jetzt 100€ gefordert werden, ist das ein Schnäppchen, und man hat die Gewissheit, dass der Betreiber das Wasser definitiv nicht so entsorgen wird, wie es sein müsste....

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Gekündigter123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wenn da jetzt 100€ gefordert werden, ist das ein Schnäppchen, und man hat die Gewissheit, dass der Betreiber das Wasser definitiv nicht so entsorgen wird, wie es sein müsste....

Dann wäre dies erst recht ein Indiz für Bauernfängerei, bei jedem dritten wirds schon klappen, die anderen werden bei Widerspruch nicht weiter verfolgt und fallen gelassen. Erinnert mich an Möchtegern-Inkassobüros, welche noch so dämlich sind ihre mangelnden Rechtschreibkenntnisse mit zu versenden. Dazu wäre eine saftige Retourkutsche als Bumerang mit allem Pipapo z.Bsp.der Anforderung eines Abwassergutachten, technische Dokumentation des Herstellers der Wachanlage, Vorgaben des Abwasserbetriebs usw. angebracht. Ob sich der Anwalt dann noch mal meldet...
Zitat (von Markus1988):
Nun habe ich dort mein Auto gewaschen und ein eigenes Felgenreinigungsspray benutzt
Sollte eigentlich bekannt sein, dass man da kein anderes chemisches Zeugs verwenden darf, genauso wie Motorwäsche strikt untersagt ist.
Felgenreiniger braucht eh eine gewisse Einwirkzeit, hätte man noch ein Stück weit vor der Waschanlage oder zuHause aufbringen können. Wo kein möglicher Beobachter,da kein versteckter Kläger und kein Richter oder Anwalt.

-- Editiert von User am 24. September 2026 15:06

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130933 Beiträge, 41612x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wegen was stellt man bei sowas Strafanzeige?

Juristischen Laien sei geraten wegen gar nichts Anzeige zu stellen, sondern nur den Sachverhalt detailliert zu schildern und das heraussuchen der relevanten Tatbestände den sudierten Spezialisten zu überlassen.



Zitat (von spatenklopper):
Wo liegt darin ein Straftatbestand?

Zum Beispiel weil das
Zitat (von Markus1988):
Dadurch ist der Besitzer des WP nun gezwungen das Wasser komplett zu tauschen und eine Sonderentsorgung durchzuführen da nun keine Genehmigung mehr vorliegt das Wasser im allgemeinen Abwasser zu entsorgen.

nicht wie behauptet erfolgt.



Zitat (von spatenklopper):
Ebenfalls nachvollziehbar und für den Betreiber durch historische Zahlen wohl auch recht einfach bezifferbar.

Es geht nicht um das beziffern, sondern um das beweisen. Also das vorlegen genau dieser historischen Zahlen.
Und an kann diese Zahlen der da behauptet wurde dann auch mal dem Finanzamt zusenden. Wenn da Diskrepanzen zu den erklärten Zahlen bestehen, wird das FA sich dafür auch sehr interessieren.



Zitat (von spatenklopper):
Man sollte vor allem die Beweislage, die drohenden Kosten bei einem Verfahrens in Relation zu Betrag X gut abwägen.

Absolut korrekt.



Zitat (von spatenklopper):
Darf man fragen wie hoch der Betrag X ist, der gefordert wird?

Es wurde wohl noch gar keine Summe gefordert?



Zitat (von spatenklopper):
und man hat die Gewissheit, dass der Betreiber das Wasser definitiv nicht so entsorgen wird, wie es sein müsste....

Vor allem hätte man da ein sehr schönes Beweisstück, das wohl Betrug vorliegen würde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2779 Beiträge, 661x hilfreich)

Der Vorfall ist ja nun schon ein paar Tage her. Da müsste der Betreiber ja schon die entsorgungsnachweise vorlegen können, oder sind die Waschplätze noch gesperrt?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13840 Beiträge, 4896x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zum Beispiel weil das
..... nicht wie behauptet erfolgt.

Die Vermutung liegt zwar nahe, aber man weiß es nicht.

Spätestens vor Gericht müsste der Betreiber diesbezüglich aber die Hosen runterlassen (oder seine Bücher öffnen), wenn er den Schadensersatz beziffern möchte.

Zitat (von Harry van Sell):
Es wurde wohl noch gar keine Summe gefordert?

Der Aussage nach sollte das eigentlich passiert sein ->
Zitat (von Markus1988):
Das Schreiben vom Anwalt ist ja NUR eine Klageandrohnung gewesen mit Aufforderung eine bestimmte Summe X als Schadensersatz zu bezahlen.


Zitat (von de Bakel):
Der Vorfall ist ja nun schon ein paar Tage her. Da müsste der Betreiber ja schon die entsorgungsnachweise vorlegen können...

Ist die Frage, ob er dann noch an seinem "Angebot" festhalten wird, wenn man sie fordert.

Letztendlich bleiben 2 Möglichkeiten

1. Man zahlt x und fragt nicht weiter nach, oder
2. Man zahlt nichts und wartet darauf verklagt zu werden


-- Editiert von User am 24. September 2026 15:47

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Gekündigter123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ist zu 99% ein faules Ei und Dummenfang. Schon allein weil nicht offiziell auf die Videoüberwachung hingewiesen wurde. Will der Betreiber dass man ihm seine Anlage nicht verunreinigt hätte er schon einen gewichtigen Teil mit dazu beitragen müssen. So läuft dies auf hinterfotziges Abwarten hinaus. Jede rechtliche Spekulation führt zu gar nichts, da heißt es Ruhe bewahren und die Gegenseite weiter in Aktion treten lassen.
Heißt soviel wie auf eine Klage warten. Diese wird wohl eher nicht kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41183 Beiträge, 6642x hilfreich)

Zitat (von Gekündigter123):
Schon allein weil nicht offiziell auf die Videoüberwachung hingewiesen wurde.
Das ist ja noch nicht klar. Dass der TE nichts fand, heißt nichts.

Zitat (von Gekündigter123):
So läuft dies auf hinterfotziges Abwarten hinaus.
Echt ?Zumindest fürs Forum sollte der Wortlaut des außergerichtlichen anwaltlichen Schreibens zu lesen sein können.
Oder eben nicht mehr, denn der TE hat ja einen Freund... der wird ihm schon geholfen haben :wink:

Zitat (von Gekündigter123):
Will der Betreiber dass man ihm seine Anlage nicht verunreinigt hätte er schon einen gewichtigen Teil mit dazu beitragen müssen.
Ja, genau. Was noch außer Hinweisen in jeder Waschkabine? Was noch außer Kameras und Hinweisen zur Videoüberwachung?
Könnte sein, dass er wegen Typen wie dem TE und Jasmin sich nun gezwungen sah...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1857 Beiträge, 729x hilfreich)

Zitat (von Markus1988):
Bei uns im Ort gibt es einen Waschpark ( Dampfstrahler mit Geldeinwurf ). In den einzelnen Kabinen steht ganz klar das man KEINE eigenen Waschprodukte ( Felgenreiniger, etc. ) benutzen darf. Lediglich das Programm 2 ( Dreck entfernen ) soll benutzt werden.


Sind die sonstigen Reinigungsprogramme solche mit Reinigungsmitteln?

Ein (vorsätzlicher) Verstoß gegen den Reinigungsanlagenbenutzungsvertrag könnte zu Schadensersatz verpflichten:

Zitat (von Markus1988):
der Besitzer des WP ist nun gezwungen das Wasser komplett zu tauschen und eine Sonderentsorgung durchzuführen da nun keine Genehmigung mehr vorliegt das Wasser im allgemeinen Abwasser zu entsorgen.
zusätzlich steht drin das der WP hierzu gesperrt werden muss und dadurch Einnahmenverluste entstehen die ebenfalls eingeklagt werden.


Hat der Waschparkbetreiber auf die Gefahr eines ungewöhnlichen hohen Schadens hingewiesen bei Einsatz von selbstmitgebrachten Waschprodukten? Kannte der Felgenreiniger-Nutzer die Gefahr ( oder mußte er sie kennen ), dass ein Schaden in Höhe erforderlicher Sonderentsorgungskosten entstehen könnte? Kannte er die Gefahr einer Waschanlagensperrungs-Notwendigkeit mit daraus entstehenden Schäden infolge von Einnahmeverlusten?

§ 254 BGB
Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.

Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Die Vorschrift des § 278 findet entsprechende Anwendung.


...

Der Nutzer eines kostenpflichtigen öffentlichen Waschparks, der auch die Möglichkeit der Nutzung von Reinigungsprogrammen mit Reinigungszusätzen bietet, deren Nutzung aber vertraglich untersagt ist, muß bei einer Mißachtung eines vertraglichen Verbots der Verwendung EIGENER Reinigungsmittel nicht die Gefahr kennen, dass das gesammelte Reinigungsabwasser des Waschparks bei Verwendung eigener Reinigungsmittel kostenträchtig sonderentsorgt werden muß mit längerfristigem Vollsperrungsbedarf mit Umsatzeinbußen.

RK

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1219 Beiträge, 201x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
3,141592653


Laut dem User "3,141592653" soll der Fragesteller aber besser einfach mal blind zahlen, anscheinend egal welcher Betrag gefordert wird bzw. ohne Kenntnis, um welches Reinigungsmittel es sich handelt.

Zitat (von 3,141592653):
Die zivilrechtliche Haftung kriegst du nicht weg.


Eigentlich geht es ja gerade um diese.

0x Hilfreiche Antwort

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