Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen

4. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Hans Mustermann
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)
Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen

Hallo Forum!

Ist die Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen mit vollem Namen der Prüflinge und dazugehörigen Noten oder Punkten per Aushang in einer Universität/durch Vorlesen im Hörsaal erlaubt?
Welches Gesetz verbietet dies gegebenenfalls?
Wie könnte man gegen eine solche Praxis vorgehen?

Gruss,
Hans Mustermann

-----------------
""

Fragen zum Datenschutz?

Fragen zum Datenschutz?

Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Hans Mustermann
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)

Kennt jemand vielleicht eine genauer spezifizierte Rechtsgrundlage als eine Ableitung aus dem BDSG? Welcher spezielle Teil des BDSG hilft weiter?

Danke & Gruss

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.721 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen