Bestellung in den USA - datenschutzrechtlich überhaupt zulässig?

27. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
solidgold
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Bestellung in den USA - datenschutzrechtlich überhaupt zulässig?

Hallo,
das EU-Datenschutzrecht besagt ja, dass eine Datenübermittlung in Drittländer, die kein der EU vergleichbares Datenschutzniveau haben, verboten ist. Es gibt nur die Ausnahmefälle des Art 49 DSGVO. Ich weiß nicht, ob ich das richtig verstehe, aber vielleicht wisst ihr Rat:

Darf ein Arbeitnehmer eines Unternehmens mit Sitz in Deutschland eine Bestellung in die USA übermitteln? Dabei werden ja die personenbezogenen Daten des Arbeitnehmers, der dies unter Umständen gar nicht möchte, in die USA übertragen. Niemand kann garantieren, dass die Daten des Arbeitnehmers in den USA sorgfältig aufbewahrt bzw. überhaupt jemals gelöscht werden...

Vielen Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Natürlich darf er das. Es sind ja seine eigenen Daten, die darf er hin übermitteln, wo er will.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von solidgold):
das EU-Datenschutzrecht besagt ja, dass eine Datenübermittlung in Drittländer, die kein der EU vergleichbares Datenschutzniveau haben, verboten ist.

Nein, das besagt es ganz und gar nicht.



Zitat (von solidgold):
Darf ein Arbeitnehmer eines Unternehmens mit Sitz in Deutschland eine Bestellung in die USA übermitteln?

Ja, darf er.



Zitat (von solidgold):
der dies unter Umständen gar nicht möchte,

Dann sollte er es halt lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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