Betroffen von Datenschutzverletzung durch meinen (ehemaligen) Arbeitgeber

3. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Lilabirdy82
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)
Betroffen von Datenschutzverletzung durch meinen (ehemaligen) Arbeitgeber

Hallo liebes Forum,

ich wende mich mal an euch, da ich hier beim Stöbern meinen "Fall" noch nicht gefunden habe und auch das Internet bisher keine Antworten hatte:

Ich habe bei einem sozialen Verein gearbeitet, der meiner Meinung nach auch einen Datenschutzbeauftragten braucht, weil er (in Papierform) persönliche und gesundheitsbezogene Daten speichert und auch viele persönliche mails bekommt.
Ende Januar an einem Freitag war ich krank, für die noch komplett nächste Woche. Mein eheamliger Arbeitgeber informierte mich per mail, dass sie meine mails weiterleiten ans gesamte Team. Dem habe ich wiedersprochen, weil meines erachtens verliert so der Absender die Kontrolle über seine mails und das widerspricht der DSGVO. Außerdem gibt es in meinem Arbeitsvertrag keinen Satz dazu, ob eine private Nutzung des mailaccounts gestattet oder verboten ist (habe ihn aber nie privat genutzt, wollte nur nicht dass es für den Arbeitgeber Ärger gibt).

Am Montag bekam ich die Info, dass sie die weiterleltung raus genommen haben weil mein Einwand korrekt sei. Kurze Zeit darauf wurde ich gekündigt. Ohne Grund. Die Kündigung wurde mir persönlich vorbei gebracht. Sie ist rechtens, das habe ich bei der Anwältin einer Kriseneinrichtung prüfen lassen.

Diesen Mittwochabend habe ich erfahren, dass während der Mailweiterleitung eine Bekannte von mir bei der ich einen Minnijob habe, versehentlich drei Mails mit Arbeitsaufträgen an die Arbeitsadresse geschickt hat, statt wie sonst an die private mailadresse. Diese drei mails gingen wegen der noch aktiven Mailweiterleitung auch ans Team. Und ich habe gestern Abend erfahren dass sie mich gekündgt haben, weil sie mir unterstellen, dass ich in der von ihnen bezahlten Arbeitszeit für andere gearbeitet hätte. Das habe ich aber nie und das wäre auch gar nicht möglich gewesen, weil bestimmte Programme nur auf meinem Laptop sind.
Diese Bekannte hatte meine Arbeitsadresse nur, weil ich ihr drei unserer Newsletter als Beispiele gemailt hatte (außerhalb meiner Arbeitszeit!!!), weil sie mal sehen wollte, was man mit diesem Newsletteranbieter alles machen kann. Sie hat dann in Eile und ohne zu schauen beim Name eingeben eben an die falsche Adresse geschrieben. Dazu muss ich sagen, dass meine private und meine Arbeitsadresse mit vorname und nachname identisch sind und sich nach dem @ nur mit der Endung unterscheiden.

Meine Frage: Fällt das unter den Punkt "betroffen von einer Datenpanne" und kann ich das melden? Oder kann sie das melden?
Ich habe es damals nicht gemeldet dass meine mails weitergeleitet wurden, weil ich ja noch angestellt war und dann später keinen Ärger wollte wegen dem Zeugnis und weil es mir psychisch auch sehr schlecht ging und ich gar nicht in der Lage war, etwas für mich zu tun.
Gestern Abend habe ich dann wie gesagt aber auch erst von der Chefin (wir sind noch in Mailkontakt wegen derer Dinge) erfahren, dass der Grund diese drei weitergeleiteten mails waren weil sie eben meinten, ich arbeite während ich bei denen bin woanders.

Danke erstens schon mal fürs Lesen und für eventuelle Tips, Sichtweisen oder Ideen :-)

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31888 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von Lilabirdy82):
betroffen von einer Datenpanne
Nach deiner Schilderung wurden lediglich e-mails weitergeleitet, weil du krank warst.
Zitat (von Lilabirdy82):
dass während der Mailweiterleitung eine Bekannte von mir bei der ich einen Minnijob habe, versehentlich drei Mails mit Arbeitsaufträgen an die Arbeitsadresse geschickt hat, statt wie sonst an die private mailadresse.
Das war mM keine Datenpanne, das war ein Versehen eines Menschen.
Was sollte denn das *Melden* bewirken? Und bei wem sollte das *gemeldet* werden?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Lilabirdy82
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Anami,

ja die mails wurden weitergeleitet weil ich krank war, das ist aber theoretisch nicht erlaubt wenn es um mails mit sensiblen Inhalten geht. Soweit bin ich da jedenfalls informiert. Außerdem war die private Nutzung des Mailaccounts nichtuntersagt, das haben sie selbst dann ja auch eingesehen und nach dem Wochenende die Weiterleitung wieder raus genommen.

Dass mir meine Bekannte ausversehen an die Arbeitsadresse geschrieben hat war ein Versehen, ja. Das werfe ich ihr auch nicht vor. Aber das war letzten Endes der Kündigungsgrund weil dann angenommen wurde, ich würde wie gesagt während der Arbeitszeit fremd arbeiten.
Und das ist eben passiert, weil da die (wie ich denke) nicht erlaubte Mailweiterleitung drin war, die für mich Konsequenzen hatte.

Also so meine ich das.

Liebe Grüße!

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31888 Beiträge, 5621x hilfreich)

Ja, genau so hatte ich das schon verstanden. Aber ich halte es nicht für eine Datenpanne.
Die Frage ist doch: Was willst du jetzt erreichen?

Zitat (von Lilabirdy82):
das ist aber theoretisch nicht erlaubt wenn es um mails mit sensiblen Inhalten geht.
War das denn so?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Lilabirdy82
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja es ging oft um sensible Inhlate in den Mails. Es war eine Einrichtung wo sich psychisch kranke Menschen hinwenden. Oft mit vertraulichen Inhalten die an mich gehen. Alleine daher schon (und weil wie gesagt die private Nutzung nicht untersagt war) dürfen mails nicht einfach automatisch ins Team weitergeleitet werden.

Und wenn man es ganz genau sieht geht es das Team auch nicht an, was ich wo noch nebenbei arbeite. Das ist ebenfalls eine persönliche Information, die allenfalls ein Chef wissen darf.

Ich suche hier Jemanden der auf Datenschutz spezialisiert ist oder einen Tipp wo ich Jemanden finde. Nachdem ich so krass durch den Dreck gezogen und wie ein Verbrecher behandelt wurde wegen einer Sache, die sich zusammengesponnen wurde und die nur "raus kam", weil sie eigentlich verboten gehandelt haben, möchte ich das alles nicht einfach so hinnehmen. Darum geht es :-)

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Lilabirdy82):
Ich suche hier Jemanden der auf Datenschutz spezialisiert ist oder einen Tipp wo ich Jemanden finde.

Die finden sich gleich nebenan: https://www.frag-einen-anwalt.de/


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7093 Beiträge, 1479x hilfreich)

Das ganze DSGVO mässig anzugehen kann aber auch ein Bumerang werden. Wer gab Ihnen denn das Recht, die Newsletter weiterzuleiten? Vielleicht waren dort Informationen enthalten die nur die Nutzer der Einrichtung etwas angehen oder andere Informationen enthalten die nicht jeder wissen muss.

Innerhalb einer Firma sind weiterleitungen nicht problematisch aus meiner Sicht. Ihre Kollegen unterstehen wie Sie auch einer Schweigepflicht.

Hat Ihr Arbeitgeber von der Nebentätigkeit denn gewusst?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lilabirdy82
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo cirius32832,

ja mein Arbeitgeber hat von der Nebentätigkeit gewusst. Es war eine Teilzeitstelle und daher hatte ich noch einen Minijob und das war bekannt. Der Minijob war von den Tätigkeiten her anders, also auch keine Konkurrenz oder so.
Der Newsletter hatte Inhalte über unsere Fortbildungsangebote und Psycho-Sprechstunden etc. und er hing öffentlich auch aus, wurde auf facebook ab und zu per sreenshot geteilt. Also da stand nix geheimes drinnen und jeder konnte ihn bekommen. Wir haben newsletter oft auch anderweitig weitergeleitet.

Viele Grüße.

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Mir ist noch nicht klar, was ihr Ziel ist.

Mails, die für Sie bestimmt waren, wurden an Ihre Kollegen weitergeleitet. Dadurch haben Ihre Kollegen von Ihrer Nebentätigkeit erfahren.
Sie wurden gekündigt.
Sie vermuten, dass ein Zusammenhang zwischen Ihrer Nebentätigkeit und der Kündigung besteht, was aber irgendwie unklar ist, da Ihr Chef doch schon die ganze Zeit von der Nebentätigkeit wusste (der Chef also durch die Mailweiterleitung nichts neues erfahren hat).
Sie haben die Kündigung einem Anwalt gezeigt, der eine Kündigunsschutzklage als aussichtslos eingeschätzt hat.

Richtig zusammengefasst?

Wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren wollen, müssen Sie Kündigungsschutzklage einreichen (was aber lt. dem konsultierten Anwalt wenig aussichtsreich ist).
Wenn Sie Schadensersatz haben wollen, müssten Sie einen Schaden haben. Eine rechtmäßige Kündigung wäre aber kein Schaden.
Irgendwie sieht das ganze bislang nach "brotloser Kunst" aus.

Mit scheint es sinnvoller zu sein, die Energie auf einen neuen Job (bzw. die Suche danach) zu konzentrieren, anstatt sich mit dem Aufzuhalten, was vergangen ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Mir ist noch nicht klar, was ihr Ziel ist.

Das der Verein Datenschutz künftig ernst nimmt - mit dem angenehmen Nebeneffekt ihm zum Ende noch mal eins mit zu geben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Zitat:
Das der Verein Datenschutz künftig ernst nimmt

Ja, aber dann müsste eher der Absender der fraglichen Mail aktiv werden, nicht der Empfänger ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Lilabirdy82):
Außerdem gibt es in meinem Arbeitsvertrag keinen Satz dazu, ob eine private Nutzung des mailaccounts gestattet oder verboten ist (habe ihn aber nie privat genutzt, wollte nur nicht dass es für den Arbeitgeber Ärger gibt).


Keine Regelung = die Nutzung ist verboten.

Hierzu eine Information des Landesbeauftragten für Datenschutz in Niedersachsen:
Ist die private Nutzung von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz nicht grundsätzlich erlaubt?
Soweit der Arbeitgeber Hardware bzw. Software zur Verfügung stellt, dürfen die betrieblichen Internet- und E-Mail-Dienste grundsätzlich nur für die betriebliche Tätigkeit genutzt werden. Eine private Nutzung von Internet und/oder betrieblichem E-Mail-Postfach ist daher nicht erlaubt, es sei denn, der Arbeitgeber hat eine Privatnutzung ausdrücklich z.B. im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31888 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von Lilabirdy82):
und wie ein Verbrecher behandelt wurde
Oha. Du hattest geschrieben, du wurdest aufgrund eines Irrtums im Februar gekündigt. Und du schreibst, du hast auch jetzt noch wegen anderer Dinge Kontakt mit mit der Vereins-Chefin. :???:
Zitat (von Lilabirdy82):
Sie ist rechtens, das habe ich bei der Anwältin einer Kriseneinrichtung prüfen lassen.
Fristlos oder fristgerecht? Was hat die Anwältin denn geprüft? Kleinbetrieb? Probezeit?

Egal für dich. Dieser Verein wird sicher einen seiner Mitarbeiter auch noch mit dem *Aufgabenbereich Datenschutz* betrauen. Oder hat es schon gemacht.
Hinterher ist man oft klüger. Du hast schon Ende Januar während deiner AU gewusst, dass die Weiterleitung nicht korrekt war. Der Verein hat die Weiterleitung beendet. Wahrscheinlich wäre es für dich sinnvoller gewesen, gleich Anfang Februar als Angestellte den Datenschutz und evtl. die DSGVO auf den Tisch zu bringen, und vor allem den AN-Irrtum aufzuklären, anstatt Angst wegen eines Zeugnisses zu haben...usw.
Alles endet leider bei hätte-hätte----

Zitat (von Lilabirdy82):
dürfen mails nicht einfach automatisch ins Team weitergeleitet werden.
Ich stelle mir gerade vor, wie dieser Verein dann für und mit seinen Klienten arbeiten kann, wenn eine Vertrauensperson länger krank ist.... Bleibt dann alles sensible und sicher oft wichtige in deren Posteingang liegen?
Ist auch nicht die Lösung, oder?
Im *Amt* geht das--- uU monatelang--- das wissen wir alle. :sad:

Aber auch egal--- ich weiß, was Vereine zum Selbstschutz und Eigennutz alles auf die Beine stellen sollen/müssen. Hauptsache, sie haben noch Zeit, ihrer eigentlichen Aufgabe gerecht zu werden. Scheint manchmal schlecht bis fast nicht möglich zu sein.

Alles Gute für dich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Ich kann bis jetzt keine Verletzung erkennen ... , und auch wenn würde das die Kündigung nicht aufheben.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Lilabirdy82
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)

.... also, warum geht es: Ich will mich einfach wehren. Bzw. besser gesagt: Ich will nicht dass man mich einfach so behandelt. Das lief seeeeehr seeeehr krass ab. Das weiß ich von Erzählungen von freien Mitarbeiter*innen dort, wie über mich hergezogen wird und ich sei ein Betrüger und was nicht alles. Dabei stimmt das gar nicht. Ich habe nie während meiner dortigen Arbeitszeit fremd gearbeitet. Das ziehen die sich aus den Fingern!!! Und zwar, weil es vor zwei jahren dort tatsächlich mal einen Betrug gab und ich kriege es nun ab, dass sie das damals verpeilt haben. Man könnte, wie einer von euch es nannte, es vielleicht tatsächlich so formulieren dass ich will dass sie auch "eins drauf" kriegen. Ich finde das Verhalten mir gegenüber alles andere als würdig und irre respektlos und das ist nicht in Ordnung. Sie hätten mich auch einfach fragen können. Ich bekam bei der Kündigung keine Gründe genannt. Es gab kein Gespräch. Sie brachten sie zu mir nach Hause in den Briefkasten. Und in den 1,5 Wochen zwischen dem Tag wo ich die automatische Mailweiterleitung widerrufen habe und dem Eingang der Kündigung wusste ich ja noch gar nicht, dass ich gekündigt werde. Ich hatte aber darauf hingewiesen, dass die DSGVO hier missachtet ist.

Und ja, es ist ein Verein. Man kann aber Verein nicht gleich Verein setzen. Die wussten sehrwohl genau, dass sie die "Regeln" nicht wirklich einhalten aber meinten, das wird schon keiner prüfen. Ich habe mich mal eingelesen und Hinweise gegeben. Ich bin aber keine Geschäftsführung und mehr als sagen kann ich irgendwann auch nicht mehr.

Wenn man krank ist kann man auch eine Abwesenheitsnachricht einsetzen wo steht, dass man grade krank ist und sie der Absender an die info@-adresse wenden kann. So ist das eigentlich üblich. Nicht einfach mails automatisch weiterleiten.
Sie haben dann nach dem Wochenende slbst zugegeben dass die Weiterleitung nicht zulässig war, aber da war es ja schon zu spät.

Ich weiß, ich kann die Kündigung nicht rückgängig machen und ich muss damit fertig werden, dass ich einen Job nicht mehr habe, den ich wirklich sehr sehr gerne gemacht habe. Das ändert jetzt alles nix.
Aber so wie ich dort in den letzten Wochen behandelt werde will ich das nicht stehen lassen. Vielleicht versteht das jemand.

Und zu der Frage warum ich mit der Chefin noch Kontakt habe: Ich habe in meiner Freizeit fotografierte und sehr gute Bilder zu Verfügung gestellt und bestehe nun auf eine ordenliche Löschung dieser Bilder vom Server und untersage auch die Verwendung. Das zieht sich wie Kaugummi und daher habe ich mit ihr noch Kontakt aber das ist bald durch.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

So ist es halt im Leben, manchmal (meist) ist es nicht fair. Sie sind erwachsen, damit müssen Sie klarkommen.

Keiner der Flüstertüten wird vor Gericht das aussagen, was man Ihnen zugeflüstert hat und auch wenn, es ändert nichts.

Jeder hier versteht das, aber das hilft Ihnen doch nicht weiter. Wenn es Sie befreit, dann schneien Sie da rein und sagen denen ... ja was? Dass sie gemein sind? Schütteln Sie das ab. Wenn der Anwalt nach Prüfung der Sach- und Rechtslage keinerlei Angriffspunkte erkannt hat, dann ist der Drops gelutscht und weiter geht es zur nächsten Veranstaltung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Immer noch nicht wissen wir, ob das ein Kleinbetrieb ist, ob fristgerecht oder fristlos gekündigt wurde.

Ich stimme aber dem hier zu:

Zitat (von guyfromhamburg):
Zitat (von Lilabirdy82):
Außerdem gibt es in meinem Arbeitsvertrag keinen Satz dazu, ob eine private Nutzung des mailaccounts gestattet oder verboten ist (habe ihn aber nie privat genutzt, wollte nur nicht dass es für den Arbeitgeber Ärger gibt).


Keine Regelung = die Nutzung ist verboten.

Hierzu eine Information des Landesbeauftragten für Datenschutz in Niedersachsen:
Ist die private Nutzung von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz nicht grundsätzlich erlaubt?
Soweit der Arbeitgeber Hardware bzw. Software zur Verfügung stellt, dürfen die betrieblichen Internet- und E-Mail-Dienste grundsätzlich nur für die betriebliche Tätigkeit genutzt werden. Eine private Nutzung von Internet und/oder betrieblichem E-Mail-Postfach ist daher nicht erlaubt, es sei denn, der Arbeitgeber hat eine Privatnutzung ausdrücklich z.B. im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt.
Zitat (von cirius32832):
Innerhalb einer Firma sind weiterleitungen nicht problematisch aus meiner Sicht. Ihre Kollegen unterstehen wie Sie auch einer Schweigepflicht.


Oban eine Abwesenheitsnotiz einsetzen kann? Kann man. Muß man aber nicht. Wie der Arbeitgeber seine Arbeitsabläufe organisiert, ist zum Glück noch meistenteils seine Sache.

Ganz ehrlich: Ein Rachefeldzug ist eine unproductive Angelegenheit und kostet wie "das Prinzip" in 99,9% nur das Geld und die Ressourcen der Kreuzzügler und Pronzipienreiter.
Zitat (von drkabo):
Mit scheint es sinnvoller zu sein, die Energie auf einen neuen Job (bzw. die Suche danach) zu konzentrieren, anstatt sich mit dem Aufzuhalten, was vergangen ist.
Aber wenn Sie sonst nichts zu tun haben und Geld zuviel - Na dann halt Halali.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#17
 Von 
Lilabirdy82
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)

@fb ...........

toller netter Umgangston. Wenn Sie heute mit dem falschen Fuß aufgestanden sind dann lassen Sie das woanders ab!!!!!

Und: Laut DSGVO dürfen bei Betrieben die sensible Mails bekommen die mails nicht automatisch weitergeleitet werden. Das ist einfach so. Und wer mein Nebenjob-Arbeitgeber ist, das ist zweitens eine persönliche Information die das Team nix angeht.

Ich habe mich eben gerade bei einem DSGVO-beauftragten informiert.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Lilabirdy82):
Laut DSGVO dürfen bei Betrieben die sensible Mails bekommen die mails nicht automatisch weitergeleitet werden.

Das ist schlicht und ergreifend falsch.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Zitat:
Und: Laut DSGVO dürfen bei Betrieben die sensible Mails bekommen die mails nicht automatisch weitergeleitet werden. Das ist einfach so.

Das würde mich auch mal brennend interessieren, wo das genau in der DSGVO steht.

Richtig ist, dass aus §203 StGB für genau bestimmte Berufsgruppen eine persönliche Verschwiegenheitspflicht resultiert, so dass man Informationen die man in der beruflichen Funktion(!) erhalten hat, nicht weitergeben darf (weder automatisch, noch manuell) - auch nicht ohne weiteres an Kollegen.

Da stellt sich zum einen die Frage, ob die Fragestellerin überhaupt zu einer der in §203 StGB genannten Berufsgruppen gehört.
Wenn das geklärt ist, stellt sich die Frage, was die Fragestellerin machen kann.
-- Im Fall der Mail über Ihre Nebentätigkeit können Sie überhaupt nichts machen - denn die Mail haben Sie nicht in Ihrer beruflichen Funktion beim Verein erhalten. (Analogie: Wenn ich mit einem Arzt über meine Gesundheit spreche, unterliegt das der Schweigepflicht. Wenn ich einen Arzt frage, ob er nach Feierabend noch eine Nebentätigkeit ausführen möchte, unterliegt das nicht der Schweigepflicht.)
-- Wenn sensible Mails weitergeleitet wurden, die Sie in beruflicher Funktion erhalten haben (wo z.B. Kunden Gesundheitprobleme schildern), dann wäre das zwar ein Gesetzesverstoß. Aber es sind nur(!) die "Verletzten" strafantragsberechtigt - das sind die Absender der Mails. Wenn keiner der Absender die Initiative ergreift, bleibt der Gesetzesverstoß folgenlos. Ihnen als Empfänger der Mails sind da die Hände gebunden.


-- Editiert von drkabo am 05.05.2019 02:42

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31888 Beiträge, 5621x hilfreich)

@Lilabirdy82
Mich reizt es, deine Antwort #14 so zusammenzufassen:
-Du bist nicht allein. So geht es vielen.
-Du kannst dir tage-und nächtelang ausdenken, wie du dich rächst. Es bringt weder dir noch dem Verein etwas.
-Kleinliche Zänkereien binden wichtige Energie. Auf beiden Seiten.
-Nimm es als Lebenserfahrung hin.
-Verein ist Verein.

Ich möchte hoffen, du bist nicht die Userin, die hier seit vielen Jahren schreibt.

Alles Gute!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Lilabirdy82
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo drkabo und Anami,

... nein ich schreibe hier nicht seit vielen Jahren immer wieder Themen und diskutiere ;-)) Ich kann wenn ich was verstanden habe dann es auch stehen lassen und akzeptieren. Auch wenns schwer fällt etwas zu akzeptieren was einen verletzt oder wenn man zu unrecht sehr mies behandelt wird, aber das ist eben dann so. ... und ich muss mir eben eingestehen dass ich dumm war, weil ich mich seeeeehr auch in meiner Freizeit engagiert habe.

Und: Ja, ich bekomme gesundheitsbezogene Daten bzgl. Infos von Leuten die persönlich an mich gehen und die der Absender auch nur für mich bestimmt hat. Vertrauliche Geschichten. Oft noch ein Dialog wenn es eine Beratung ist. Daher eben auch meine Meinung - weil sehr viele Infos zu psychischer Gesundheit und Name und Telefonnummer etc. bei uns gespeichert werden, dass der Verein einen Datenschutzbeauftragten braucht. ... bzw. das wissen die eigentlich auch und ich hatte da auch schon mal was vorbereitet, aber meine Chefin hat das immer geschoben, da das so eine "trockene" Sache ist. Also es lag nie daran, dass die zu viel Arbeit und Stress haben um sich darum zu kümmern.

Gut also dann ist es quasi so wie es ist.
Ich danke euch trotzdem für´s Lesen und antworten und wünsche euch alles Gute!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Und: Ja, ich bekomme gesundheitsbezogene Daten bzgl. Infos von Leuten die persönlich an mich gehen und die der Absender auch nur für mich bestimmt hat.
Das allein reicht aber nicht - Sie müssen auch zu einer der in §203 StGB genannten Berufsgruppen gehören.
Die Aufzählung dort ist abschließend. D.h. wenn Sie zwar gesundheitbezogene Daten erhalten, Sie selbst aber nicht exakt(!) zu einem der dort aufgezählen Berufe gehören, sind die Daten trotz des Gesundheitsbezugs nicht geschützt.
Aber wie erwähnt: Verstöße werden nur bestraft, wenn der Absender der Daten aktiv wird. Der Empfänger kann nichts machen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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