Ich würde gerne eine Frage zum Recht am eigenen Bild stellen.
Mein Mann wurde im Rahmen des Bürgermeister Wahlkampf in unserer Stadt mit einem der Kandidaten fotografiert. Der Kandidat hatte das Fußballturnier des Vereins besucht, bei dem mein Mann im Vorstand ist. Er wollte mit dem Bild eine Meldung bei Facebook einstellen, dass er das Turnier besucht hatte. Dafür hatte er auch um Erlaubnis gefragt und mein Mann hatte eingewilligt. Eine solche Meldung bei Facebook gab es allerdings nie. Heute hatten wir den druckfrischen Wahlflyer von genau diesem Kandidaten im Briefkasten. Darauf ist genau dieses Bild abgeruckt um Werbung für seine Wahl zum Bürgermeister zu machen. Diese wurden in allen Haushalten unserer Stadt verteilt. Auflage ca. 13.000 St. Geht das, ohne eine Einwilligung meines Mannes zum Abdruck?
Bild für Wahlkampfflyer nutzen ohne Einwilligung
29. März 2019
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Frage vom 29. März 2019 | 23:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bild für Wahlkampfflyer nutzen ohne Einwilligung
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#1
Antwort vom 30. März 2019 | 10:20
Von
Status: Unbeschreiblich (32153 Beiträge, 5653x hilfreich)
ZitatGeht das, :
Offenbar ging das.ZitatDiese wurden in allen Haushalten unserer Stadt verteilt. Auflage ca. 13.000 St. :
Und nun?
#2
Antwort vom 30. März 2019 | 15:32
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1500x hilfreich)
ZitatGeht das, ohne eine Einwilligung meines Mannes zum Abdruck? :
Kann man nicht pauschal beantworten, weil man wirklich alle Details des konkreten Einzelfalles prüfen müsste. (Ist es ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte? Wie wird es genau verwendet? Usw.usf.)
Es spricht eine Menge dafür, daß es unzulässig ist, es könnte aber auch zulässig sein.
Genaueres sagt einem ein auf Medienrecht spezialisierter Rechtsanwalt.
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#3
Antwort vom 30. März 2019 | 17:21
Von
Status: Unbeschreiblich (32153 Beiträge, 5653x hilfreich)
Dein Mann kann auch überlegen: Ist es mir unangenehm, für den Wahlkampf dieses Kandidaten nun auf einem *Wahlkampf-Flyer* zu erscheinen?
ICH selbst würde mit manchen Kandidaten gar nicht abgelichtet werden wollen. Weder im Fußballverein noch sonstwo.
ICH würde deswegen nicht zu einem RA laufen, eher zu dem Kandidaten. Und nachfragen.
Was willst du (für deinen Mann)?
#4
Antwort vom 30. März 2019 | 19:15
Von
Status: Schlichter (7212 Beiträge, 1515x hilfreich)
Ohne den Wortlaut dieser mündlichen Vereinbarung zu kennen, wird es schwierig etwas dazu zu sagen
#5
Antwort vom 31. März 2019 | 17:07
Von
Status: Philosoph (13738 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Was denn genau?Zitat:Es spricht eine Menge dafür, daß es unzulässig ist,
Erstens hat er sich fotografieren lassen. Zweitens hat er der Veröffentlichung auf Facebook eingewilligt. Drittens ist er eine öffentliche Person (Vorstand im Fussballverein).
Ich würde den Kandidaten direkt ansprechen, vielleicht springt eine Spende für den Fußballverein raus, mehr sehe ich nicht.
Stefan
#6
Antwort vom 1. April 2019 | 09:40
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1500x hilfreich)
Zitat:
Was denn genau?Zitat:Es spricht eine Menge dafür, daß es unzulässig ist,
Der Umstand, daß er nicht in die Nutzung für einen Partei-Wahlkampf-Werbeflyer eingewilligt hat z.B.
Zitat:
Erstens hat er sich fotografieren lassen.
Das bedeutet keine Einwilligung in eine Veröffentlichung. Und schon gar nicht in jede Art der Veröffentlichung zu jedem Zweck, und schon überhaupt nicht für die Werbung einer politischen Partei.
Zitat:
Zweitens hat er der Veröffentlichung auf Facebook eingewilligt. Drittens ist er eine öffentliche Person (Vorstand im Fussballverein).
Das ändert nichts daran, daß sein Bild nicht ungefragt von einer politischen Partei oder einem Kandidaten für ein politisches Amt für Wahlkampfwerbung genutzt werden darf, ohne daß er ausdrücklich dieser Nutzung zugestimmt hat.
#7
Antwort vom 1. April 2019 | 22:45
Von
Status: Philosoph (13738 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Aber er hat doch zugestimmt - und bestimmt nicht nur für die private Facebookseite des Politikers. Was dachte er denn wofür das Bild verwendet wird?Zitat:Das ändert nichts daran, daß sein Bild nicht ungefragt von einer politischen Partei oder einem Kandidaten für ein politisches Amt für Wahlkampfwerbung genutzt werden darf, ohne daß er ausdrücklich dieser Nutzung zugestimmt hat.
Stefan
#8
Antwort vom 1. April 2019 | 23:00
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39828x hilfreich)
ZitatAber er hat doch zugestimmt :
Ja, nur wir werden nicht erfahren zu was genau. Denn die TS schweigt ...
Und jetzt?
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