Bild für Wahlkampfflyer nutzen ohne Einwilligung

29. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb511991-18
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bild für Wahlkampfflyer nutzen ohne Einwilligung

Ich würde gerne eine Frage zum Recht am eigenen Bild stellen.
Mein Mann wurde im Rahmen des Bürgermeister Wahlkampf in unserer Stadt mit einem der Kandidaten fotografiert. Der Kandidat hatte das Fußballturnier des Vereins besucht, bei dem mein Mann im Vorstand ist. Er wollte mit dem Bild eine Meldung bei Facebook einstellen, dass er das Turnier besucht hatte. Dafür hatte er auch um Erlaubnis gefragt und mein Mann hatte eingewilligt. Eine solche Meldung bei Facebook gab es allerdings nie. Heute hatten wir den druckfrischen Wahlflyer von genau diesem Kandidaten im Briefkasten. Darauf ist genau dieses Bild abgeruckt um Werbung für seine Wahl zum Bürgermeister zu machen. Diese wurden in allen Haushalten unserer Stadt verteilt. Auflage ca. 13.000 St. Geht das, ohne eine Einwilligung meines Mannes zum Abdruck?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von fb511991-18):
Geht das,
Zitat (von fb511991-18):
Diese wurden in allen Haushalten unserer Stadt verteilt. Auflage ca. 13.000 St.
Offenbar ging das.

Und nun?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von fb511991-18):
Geht das, ohne eine Einwilligung meines Mannes zum Abdruck?

Kann man nicht pauschal beantworten, weil man wirklich alle Details des konkreten Einzelfalles prüfen müsste. (Ist es ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte? Wie wird es genau verwendet? Usw.usf.)

Es spricht eine Menge dafür, daß es unzulässig ist, es könnte aber auch zulässig sein.

Genaueres sagt einem ein auf Medienrecht spezialisierter Rechtsanwalt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Dein Mann kann auch überlegen: Ist es mir unangenehm, für den Wahlkampf dieses Kandidaten nun auf einem *Wahlkampf-Flyer* zu erscheinen?

ICH selbst würde mit manchen Kandidaten gar nicht abgelichtet werden wollen. Weder im Fußballverein noch sonstwo.
ICH würde deswegen nicht zu einem RA laufen, eher zu dem Kandidaten. Und nachfragen.

Was willst du (für deinen Mann)?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7212 Beiträge, 1515x hilfreich)

Ohne den Wortlaut dieser mündlichen Vereinbarung zu kennen, wird es schwierig etwas dazu zu sagen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13738 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es spricht eine Menge dafür, daß es unzulässig ist,
Was denn genau?

Erstens hat er sich fotografieren lassen. Zweitens hat er der Veröffentlichung auf Facebook eingewilligt. Drittens ist er eine öffentliche Person (Vorstand im Fussballverein).

Ich würde den Kandidaten direkt ansprechen, vielleicht springt eine Spende für den Fußballverein raus, mehr sehe ich nicht.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von reckoner):

Zitat:
Es spricht eine Menge dafür, daß es unzulässig ist,
Was denn genau?

Der Umstand, daß er nicht in die Nutzung für einen Partei-Wahlkampf-Werbeflyer eingewilligt hat z.B.
Zitat:

Erstens hat er sich fotografieren lassen.

Das bedeutet keine Einwilligung in eine Veröffentlichung. Und schon gar nicht in jede Art der Veröffentlichung zu jedem Zweck, und schon überhaupt nicht für die Werbung einer politischen Partei.
Zitat:

Zweitens hat er der Veröffentlichung auf Facebook eingewilligt. Drittens ist er eine öffentliche Person (Vorstand im Fussballverein).

Das ändert nichts daran, daß sein Bild nicht ungefragt von einer politischen Partei oder einem Kandidaten für ein politisches Amt für Wahlkampfwerbung genutzt werden darf, ohne daß er ausdrücklich dieser Nutzung zugestimmt hat.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13738 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das ändert nichts daran, daß sein Bild nicht ungefragt von einer politischen Partei oder einem Kandidaten für ein politisches Amt für Wahlkampfwerbung genutzt werden darf, ohne daß er ausdrücklich dieser Nutzung zugestimmt hat.
Aber er hat doch zugestimmt - und bestimmt nicht nur für die private Facebookseite des Politikers. Was dachte er denn wofür das Bild verwendet wird?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Aber er hat doch zugestimmt

Ja, nur wir werden nicht erfahren zu was genau. Denn die TS schweigt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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