Bild ohne Zustimmung verbreitet

28. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
ninja1707
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 35x hilfreich)
Bild ohne Zustimmung verbreitet

Hallo an alle,

ich habe ein Problem. Ich habe einem Freund ein Bild von mir geschickt, welches mich leicht bekleidet zeigt. Diese Bilder waren mal für eine Kalender aktion gedacht, zu der es jedoch nie kam und die Bilder somit "Privat" bei uns/mir blieben.
Nun hatte ich dieser Person weil wir uns darüber unterhalten hatten eines dieser Bilder zukommen lassen, welches er ohne meine Zustimmung an andere weiter geleitet hat.

Kann ich dagegen jetzt irgendwas tun oder hab ich jetzt einfach pech gehabt und muss damit leben?!

Hoffe ihr könnt mir helfen.

Mfg

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Na jetzt ist es wohl zu spät, wenn keine nachweisbaren Verbreitungs-Beschränkungen gegeben hat. Man könte zwar ggf. das Verbot der Nutzung, Verbreitung etc. gerichtlich festellen lassen - bringt aber wohl wenig. Hat auch wenig mit Datenschutz zu tun!

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ninja1707
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 35x hilfreich)

Wusste nicht unter welchem Punkt ich sonst hätte fragen können

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

@mr.cool:
"Na jetzt ist es wohl zu spät, wenn keine nachweisbaren Verbreitungs-Beschränkungen gegeben hat."

Nene, der Gedanke von Ninja1707, dass die Weiterleitung der Fotos nicht einfach so erlaubt ist, ist mehr als richtig.

KundtUrhG§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Keine Vereinbarung dazu ist sicher keine Zustimmung.

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

so ist es, daß diese mal für einen Kalender vorgesehen waren tut da nichts zur Sache. Personenbezogene Bilder sind kein "Freiwild".

Sofort der Veröffentlichung widersprechen, wenn die Adresse unbekannt ist, versuchen das über den Weg zu machen, welcher das Foto genommen hat. D.h. der Freund soll das dahin senden, wohin er auch das Foto hin weitergeleitet hat.

Mach es bald, wenn das Bild mal richtig verbreitet ist, wird es immer schwieriger.

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"Chylla"

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ninja1707
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 35x hilfreich)

Ich hatte ihm das Bild selber geschickt,da wir uns mal über sowas unterhalten hatten...jedoch mit dem Hinweis dass er es bei sich behalten soll....nun hat er es in einer Gruppe (whatsapp) veröffentlicht in der mich auch alle kennen.

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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)


quote:
Wusste nicht unter welchem Punkt ich sonst hätte fragen können


Urheberrecht (Recht am eigenen Bild)
http://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/22.html

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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

quote:
Diese Bilder waren mal für eine Kalender aktion gedacht

Eine Verbreitung war doch sowieso geplant. Warum jetzt das Theater?

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3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Nun ja, es ist schon ein Unterschied ob ich einen eher privaten Kalender mache oder das Foto frei zugänglich im Internet liegt.

Es besteht das Recht die Zustimmung zu einer freien Veröffentlichung zu verweigern.

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"Chylla"

3x Hilfreiche Antwort

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