Bild von Kind mit Adresse in Tageszeitung

25. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 282x hilfreich)
Bild von Kind mit Adresse in Tageszeitung

Hi Leute,

Eine Freundin von mir hat Ihr Kind bekommen. Das Krankenhaus hat gefragt, ob sie ein Bild von dem Kind in der Tageszeitung abdrucken können. Sie meinte ja, solange keine Adressen und Nachnamen genannt werden. Heute War das Bild in der Zeitung. Mit Nachname und Adresse. Ich mein, in der Zeitung steht es jetzt so oder so. Aber kann man da irgendwas gegen das Krankenhaus machen? So kann das doch nicht gehen...

viele Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das Krankenhaus hat gefragt, ob sie ein Bild von dem Kind in der Tageszeitung abdrucken können. <hr size=1 noshade>

Im Krankenhaus wird man allerhand gefragt. Im Regelfall unter anderem auch, ob man mit der Veröffentlichung der Geburt im Schaukasten des Rathauses und/oder im Amtsblatt der Gemeinde einverstanden ist. Wenn man da zugestimmt hat, dann sind die Daten "öffentlich zugänglich". D.h. andere (z.B. die Zeitung) können sich da bedienen und die Daten weiter-veröffentlichen.
Wenn man also der Veröffentlichung des Bildes in der Zeitung zugestimmt hat und der Veröffentlichung der Geburt durch das Standesamt zugestimmt hat, dann kann man nichts machen, wenn die Zeitung das Bild und die (öffentlich zugänglichen) Daten aus dem Schaukasten des Rathauses kombiniert.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#2
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 282x hilfreich)

Danke für die Antwort. Hatte die Freundin falsch verstanden. Es gab einen Fragebogen auf dem gefragt wurde, ob man die Daten veröffentlichen darf. Dort wurde NEIN angekreuzt. Die Daten standen nun trotzdem in einer Tageszeitung.

Kann man da was machen?

vg

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es gab einen Fragebogen auf dem gefragt wurde, ob man die Daten veröffentlichen darf. Dort wurde NEIN angekreuzt. <hr size=1 noshade>

Wer ist "man"?

Nochmal: In vielen Orten ist es immer noch üblich, dass die Geburten (und Eheschließungen) der letzten Woche (mit Adresse) an der Pinnwand im Rathausfoyer oder in einem unscheinbaren Kasten am (oder im) Standesamt ausgehängt werden. Und wenn ein fleißiger Lokalredakteur die Daten da abgeschrieben und in der Zeitung veröffentlicht hat, kann man nichts machen.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 282x hilfreich)

quote:
Wer ist "man"?


Das muss ich nachfragen. Ich schätze, das Krankenhaus. Müssen die Eltern dafür nicht gefragt werden? Man kann dich nicht einfach so die Daten veröffentlichen. Gerade, wenn man vorher noch gefragt wird.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)


Solange man nicht weiß, was man unterschrieben hat und woher die Zeitung die Adresse hat, ist alles Stochern im Nebel.

Also:
- Den ausgefüllten Fragebogen auftreiben
- Die Tageszeitung fragen, woher sie die Daten haben

Dann kann man weitersehen.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38355 Beiträge, 13981x hilfreich)

Zumal eine einfache EMA-Anfrage auch die Adresse ans Tageslicht bringt. Damit muss das Krankenhaus gar nichts zu tun haben.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 282x hilfreich)

Die Zeitung hat die Daten vom Standesamt.
Auf dem Fragebogen des Krankenhaus hieß eine Frage: "Veröffentlichung gewünscht?" Dort wurde nein angekreuzt.
In der Tageszeitung standen Name, Adresse und Bild unter "gewünschte Veröffentlichungen"

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

quote:
Die Zeitung hat die Daten vom Standesamt.
Ist das eine Vermutung, oder gesicherte Erkenntniss?
Wie läuft das denn so? Bekommt die Zeitung regelmäßig eine Liste aller Neugeborenen?

quote:
In der Tageszeitung standen Name, Adresse und Bild unter "gewünschte Veröffentlichungen"
Bei meiner Heimatzeitung ist das gar nicht anders möglich, anonyme Bilder werden dort nicht veröffentlicht (weil das auch niemand lesen/sehen möchte, denn es geht doch um die konkrete Info, wem ein Kind geschenkt wurde, gerichtet an Nachbarn, Freunde, Bekannte oder Arbeitskollegen).
Daher könnte ein Einverständnis der Veröffentlichung des Bildes vielleicht auch gleichzeitig die Nennung des Namens erlauben (genaueres sollte auf dem Fragebogen stehen).
Irgendwie verstehe ich auch nicht, was man dagegen hat. Wenn, dann läßt man doch auch das Foto nicht zu.

quote:
Zumal eine einfache EMA-Anfrage auch die Adresse ans Tageslicht bringt.
Ja, bringt sie, aber legal wäre das nicht. Berechtigtes Interesse ist absolut nicht zu erkennen - das ist bei Journalisten auch fast regelmäßig so, die haben weder einen Anspruch auf diese Information geschweige denn das Recht, diese dann auch noch zu veröffentlichen. Sonst stünden beispielsweise demnächst haufenweise Opfer von Straftaten mit Name und Anschrift in der Zeitung (weil es ja etwa die Nachbarn durchaus interessiert:-).

Stefan

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